Manche Jobcenter gehen mittlerweile so weit, die Würde des Menschen unmittelbar anzugreifen. Martin B., der auf das Jobcenter in Biberach angewiesen ist, wurden alle Leistungen gestrichen – angeblich sei er geisteskrank und wäre somit nicht mehr länger ihr Problem.
28.06.2017
Knapp eine Woche nach dem Bewilligungsbescheid wurde Martin B. mitgeteilt, dass er ab dem nächsten Monat keine Leistungen mehr vom Jobcenter erwarten könne. Der körperlich und geistig gesunde Martin B. konnte sich nicht erklären weshalb.
Begründung der vollen Sanktion des Jobcenters
Das Jobcenter unterstellt dem Mandanten eine Geisteskrankheit, ohne jegliche ärztliche Rücksprache, geschweige denn eines benötigten Attestes.
Im Aufhebungsbescheid heißt es:
"Aufgrund Ihrer Persönlichkeitsstruktur, die wir in den vergangenen Jahren […] kennengelernt haben, gehen wir davon aus, dass Sie nicht erwerbsfähig im Sinne der oben genannten Vorschriften sind."
Wenn man sich diese Begründung anschaut, kann man davon ausgehen, dass die Jobcenter-Mitarbeiter eigenmächtig ein medizinisches Gutachten erstellt habend und dieses vollkommen widerrechtlich durchsetzen wollen.
Das Gesetz: für Jobcenter nur Nebensache
Die Jobcenter-Mitarbeiter sollten wissen, dass man einem „Kunden“ nicht einfach die Leistungen streichen darf, ohne dass dieser keine anderen Leistungen erhält. Der richtige Weg wäre hier gewesen, Martin B. gesundheitlich prüfen zu lassen. Wäre der Arzt zum selben Ergebnis gekommen wie die Gesundheitsexperten vom Jobcenter, hätte das Jobcenter selbst den Antrag auf andere Sozialleistungen für Martin B. stellen können.
Menschlich fragwürdiges Verhalten
Der gewählte Weg dagegen ist nicht nur widerrechtlich, er beeinträchtigte auch sehr stark die Würde von Martin B. Bleibt nur zu hoffen, dass dieser in Zukunft besser behandelt wird und die Leistungen bekommt, die ihm zustehen. Ihr erfahrt hier, wie umfangreich die Geschichte von Martin B. wirklich ist und welche Methoden in Biberach vorherrschen.
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