Das Jobcenter ist dafür bekannt, für jede Kleinigkeit einen Antrag haben zu wollen. Entsprechend gibt es zig unterschiedliche Formulare und Anträge. Bei dieser Dokumentflut ist es unmöglich den Überblick zu behalten. Zudem gehen beim Jobcenter oft Unterlagen verloren, weshalb es wichtig ist sich die Abgabe stets quittieren zu lassen. Auf unserer Infoseite für Anträge und Muster gibt es neben den relevantesten Formularen zu ALG Ii zum Ausdrucken auch viele informative Flyer rund um das Thema Arbeitslosigkeit und Hartz IV.
Arbeitslosengeld II-Antrag
Das Arbeitslosengeld II ist seit 2005 die Grundsicherung, die jedem Leistungsberechtigten in Deutschland mindestens zusteht. Der Regelsatz wir von Jahr zu Jahr angepasst. Der aktuelle Regelsatz liegt bei 424 EUR (Stand 2019). In vielen Fällen stehen den Empfängern von Sozialleistungen zusätzlich Mehrbedarfe zu, welche sich an ihrer persönlichen Lebenssituation orientieren. Diese Mehrbedarfe müssen dann zusätzlich bei Ihrem zuständigen Jobcenter beantragt werden.
Widersprüche
Viele Bescheide die Leistungsberechtigten von den Jobcentern ausgestellt werden enthalten Fehler. Etwa 50 % aller Hartz IV-Bescheide sind davon betroffen. Die finanziellen Nachteile tragen die Bezieher von ALG II. Die Betroffenen können sich mittels Widerspruch gegen diese Bescheide zur Wehr setzen. Wir haben für Sie vorgefertigte Widerspruchsformulare zu folgenden Themen zusammengestellt.
- Widerspruch ALG 2-Bescheid
- Widerspruch 1-Euro-Job
- Widerspruch Langzeitversicherte
- Anleitung Widerspruch
Alternativ können Bezieher von ALG II für das Widerspruchsverfahren einen Anwalt hinzuziehen. Dafür kann die sogenannte Beratungshilfe beantragt werden, sodass ihnen keine zusätzlichen Kosten entstehen. Einige Rechtsanwaltskanzleien haben sich auf die Bearbeitung von Hartz IV-Bescheiden spezialisiert, so auch unser Partner, dessen Service für Bezieher von Hartz 4 kostenlos ist.
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