Das Sozialgericht Nordhausen hat entschieden, dass Arbeitslosengeld I auch dann zusteht, wenn später eine volle Erwerbsminderung rückwirkend festgestellt wird und die Betroffene zwischenzeitlich eine lange stationäre Reha absolviert.
Im Kern ging es um die Nahtlosigkeitsregelung nach § 145 SGB III und um die Frage, ob eine frühere persönliche Arbeitslosmeldung durch eine mehr als sechswöchige Reha automatisch erlischt. Das Gericht stoppte damit eine typische Leistungslücke, die viele Betroffene nach Aussteuerung und Reha trifft. (S 18 AL 763/24)
Inhaltsverzeichnis
Worum ging es konkret in dem Streit?
Die 1966 geborene Klägerin meldete sich am 25.07.2023 arbeitslos und beantragte nach Aussteuerung zum 27.08.2023 Arbeitslosengeld. Sie stellte sich trotz Arbeitsunfähigkeit mit ihrem Restleistungsvermögen zur Verfügung und kündigte Ende September 2023 eine stationäre medizinische Reha ab dem 31.10.2023 an.
Nach der Reha entstand ein Streit darüber, ob ihr Arbeitslosengeld bereits ab dem 31.01.2024 wieder zusteht oder erst ab einer erneuten Arbeitslosmeldung.
Wie die Agentur für Arbeit die Zahlung stoppte
Die Agentur bewilligte zunächst Arbeitslosengeld ab dem 28.08.2023 vorläufig, hob die Bewilligung aber wegen Beginns der Reha und eines Anspruchs auf Übergangsgeld ab dem 31.10.2023 auf. Nach Ende der Reha reichte die Klägerin ab dem 01.02.2024 Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen für die Zeit ab 31.01.2024 ein und ging von einer nahtlosen Weiterzahlung aus.
Die Agentur zahlte jedoch erst nach einer erneuten Arbeitslosmeldung am 21.03.2024 und ließ die Zeit vom 31.01.2024 bis 20.03.2024 leer.
Der Kern der Auseinandersetzung: Erlischt die Arbeitslosmeldung nach sechs Wochen Reha?
Die Agentur argumentierte, die Arbeitslosmeldung habe wegen einer mehr als sechswöchigen Unterbrechung der Arbeitslosigkeit ihre Wirkung verloren, deshalb brauche es eine neue Meldung. Sie stellte außerdem klar, dass Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen keine wirksame Arbeitslosmeldung ersetzen.
Die Klägerin hielt dagegen, sie habe rechtzeitig alles eingereicht und niemand habe sie auf einen Neuantrag hingewiesen, außerdem müsse die Nahtlosigkeit den Anspruch sichern.
SG Nordhausen: Nahtlosigkeit schützt die Arbeitslosmeldung trotz langer Reha
Das Gericht gab der Klägerin für den Zeitraum vom 31.01.2024 bis 20.03.2024 Recht und änderte den Bescheid vom 25.06.2024 ab. Es stellte fest, dass die persönliche Arbeitslosmeldung vom 25.07.2023 fortwirkt und nicht nach § 141 Abs. 3 Nr. 1 SGB III erlischt, wenn der Anspruch auf Arbeitslosengeld auf § 145 Abs. 1 Satz 1 SGB III beruht.
Genau hier setzt die Nahtlosigkeitsregelung an, weil sie die objektive Verfügbarkeit fingiert, solange die Rentenversicherung noch keine Erwerbsminderung festgestellt hat.
Warum eine rückwirkend festgestellte Erwerbsminderung den ALG-Anspruch nicht zerstört
Die Deutsche Rentenversicherung bewilligte später mit Bescheid vom 11.11.2024 eine Rente wegen voller Erwerbsminderung auf Zeit und legte den Leistungsfall rückwirkend auf den 31.01.2024. Das Gericht erklärte, dass diese Rückwirkung für die Anwendung des § 145 SGB III keine Rolle spielt, weil der Anspruch bis zur rentenrechtlichen Feststellung auf der Nahtlosigkeit aufbaut.
Damit schützt das Urteil Betroffene vor dem Argument, eine spätere Rentenentscheidung könne den damaligen ALG-Anspruch im Nachhinein „ausradieren“.
Reha mit Übergangsgeld führt nur zum Ruhen, nicht zum Neubeginn der Meldung
Das Gericht ordnete die Reha systematisch ein und verwies darauf, dass Übergangsgeld während einer Teilhabeleistung den ALG-Anspruch lediglich ruhen lässt. Diese Ruhenswirkung nach § 156 SGB III passt zur Logik der Nahtlosigkeit, weil Krankheit und Reha die Verfügbarkeit ohnehin ausschließen und § 145 SGB III genau dafür eine Fiktion bereitstellt.
Deshalb kann eine Reha, die gerade wegen der geminderten Leistungsfähigkeit stattfindet, nicht plötzlich die Arbeitslosmeldung vernichten.
Antrag und Meldung wirken fort, wenn die persönliche Arbeitslosmeldung bereits vorliegt
Das Gericht stellte außerdem klar, dass Arbeitslosengeld mit der persönlichen Arbeitslosmeldung als beantragt gilt, wenn keine andere Erklärung vorliegt. Damit wirkt nicht nur die Meldung fort, sondern auch der Antrag, selbst wenn die Agentur zuvor nur befristet bewilligt oder wegen Reha aufgehoben hatte.
Entscheidend bleibt, ob die Voraussetzungen nach Ende der Ruhensphase wieder vorliegen, dann muss die Agentur neu bewilligen.
Tenor: Arbeitslosengeld für 31. Januar bis 20. März 2024
Das SG Nordhausen verurteilte die Beklagte, der Klägerin Arbeitslosengeld in gesetzlicher Höhe für den Zeitraum vom 31.01.2024 bis 20.03.2024 zu bewilligen und änderte den Bescheid vom 25.06.2024 entsprechend ab. Im Übrigen wies das Gericht die Klage ab, weil für den 21.03.2024 bereits Leistungen bewilligt waren.
Die Agentur muss zudem die notwendigen außergerichtlichen Kosten der Klägerin tragen.
Warum das Urteil für Betroffene nach Aussteuerung besonders wichtig ist
Viele Menschen fallen nach einer Aussteuerung aus dem Krankengeld in ein kompliziertes Dreieck aus Arbeitsagentur, Reha-Träger und Rentenversicherung. Behörden erzeugen dabei oft Leistungslücken, weil sie neue Meldungen verlangen oder Nahtlosigkeit zu eng auslegen.
Das Urteil aus Nordhausen stärkt die Position Betroffener, die frühzeitig persönlich arbeitslos gemeldet waren und deren Anspruch auf § 145 SGB III basiert.
FAQ: Die fünf wichtigsten Fragen und Antworten
Gilt Arbeitslosengeld I trotz rückwirkend bewilligter Erwerbsminderungsrente?
Ja, wenn der Anspruch bis zur rentenrechtlichen Feststellung auf der Nahtlosigkeitsregelung nach § 145 SGB III beruht. Eine spätere rückwirkende Feststellung der Erwerbsminderung zerstört den damaligen ALG-Anspruch nicht automatisch.
Erlischt meine Arbeitslosmeldung, wenn ich länger als sechs Wochen in Reha bin?
Nicht in Konstellationen, in denen § 145 SGB III den Anspruch trägt. Das SG Nordhausen verneint ein Erlöschen nach § 141 Abs. 3 Nr. 1 SGB III, wenn die Reha gerade wegen der verminderten Leistungsfähigkeit erfolgt.
Muss ich mich nach einer Reha erneut arbeitslos melden, um ALG zu bekommen?
Das Gericht verlangt in diesem Fall keine erneute Meldung, weil die frühere persönliche Arbeitslosmeldung fortwirkt. Entscheidend ist, dass der Anspruch auf Nahtlosigkeit basiert und die Voraussetzungen nach Ende der Ruhensphase wieder vorliegen.
Welche Rolle spielt Übergangsgeld während der Reha?
Übergangsgeld führt typischerweise zum Ruhen des ALG-Anspruchs, nicht zum Verlust der Arbeitslosmeldung. Nach der Reha muss die Agentur bei fortwirkender Meldung wieder bewilligen, sobald die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind.
Warum reicht das Einreichen von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen allein nicht aus?
AU-Bescheinigungen ersetzen keine Arbeitslosmeldung, sie dokumentieren nur die Arbeitsunfähigkeit. Im entschiedenen Fall half der Klägerin, dass sie bereits zuvor persönlich arbeitslos gemeldet war und diese Meldung fortwirkte.
Fazit
Das SG Nordhausen hat eine Leistungslücke geschlossen, die viele Betroffene nach Reha und Aussteuerung trifft: Nahtlosigkeit nach § 145 SGB III hält die Arbeitslosmeldung auch bei einer langen stationären Reha am Leben. Wer sich frühzeitig persönlich arbeitslos gemeldet hat, muss sich in dieser Konstellation nicht zwingend neu melden, um nach Ende der Ruhensphase wieder Arbeitslosengeld zu erhalten.
Das Urteil liefert damit starke Argumente gegen pauschale Ablehnungen der Agentur für Arbeit und stärkt den Anspruch auf existenzsichernde Zahlungen.




