Schwerbehinderung: Neuer DB-Service für Merkzeichen B endlich digital

Lesedauer 3 Minuten

Wer einen Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen B hat, kennt das Problem: Begleitperson und Sitzplatzreserve waren in der Praxis oft ein Telefon- oder Schalterthema.

Genau hier setzt ein neuer Schritt der Deutschen Bahn an. Begleitperson und kostenfreie Sitzplatzreservierung lassen sich jetzt im Buchungsprozess auf bahn.de und in der DB-Navigator-App abbilden – ohne Reisezentrum, ohne Mobilitätsservice-Hotline.

Wichtig ist aber die Abgrenzung gleich am Anfang: Die neue Online-Option gilt ausdrücklich für „B ohne Rollstuhlplatz“. Wer einen Rollstuhlstellplatz braucht oder auf Assistenz angewiesen ist, bekommt weiterhin nicht alles digital erledigt und muss in vielen Fällen weiterhin über Servicewege buchen.

Das ist mehr als Komfort: Für viele Betroffene entscheidet der Buchungsweg darüber, ob eine Reise überhaupt zustande kommt. Gleichzeitig bleibt eine zentrale Lücke: Rollstuhlstellplatz und zentrale Reisehilfen sind weiter nicht im selben Online-Schritt abgedeckt.

Was jetzt möglich ist

Im Fernverkehr können Reisende mit Merkzeichen B eine kostenfreie Sitzplatzreservierung bekommen – für sich selbst und für eine Begleitperson. Die Begleitperson wird im System als weitere mitreisende Person erfasst und automatisch kostenfrei berücksichtigt; auch für sie kann die Reservierung kostenfrei sein.

Wichtig: Die Begleitperson muss mindestens 6 Jahre alt sein.

Im Zug gilt weiterhin der klassische Nachweis: Der Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen B muss bei der Kontrolle vorgezeigt werden. Die DB weist ausdrücklich darauf hin, dass der Ausweis als Fahrtberechtigung für die Begleitperson gilt.

So funktioniert die Buchung in der Praxis

In der Verbindungssuche lässt sich unter „Ermäßigungen“ die Option „SBA, B ohne Rollstuhlplatz“ auswählen. Danach wird die Begleitperson als zweite reisende Person eingetragen. Die Reservierung wird nach der Angebotsauswahl hinzugefügt.

Ein Detail mit Folgen: Wer bereits ein Ticket hat und nur noch die kostenfreie Reservierung braucht, soll sich weiterhin an die Mobilitätsservice-Zentrale wenden. Rein digital ist dieser Schritt aktuell nicht gelöst.

Was noch fehlt – und warum das kein kleines Problem ist

Die DB schreibt klar: Einen Rollstuhlplatz kann man aktuell noch nicht online reservieren. Wer ein Hilfsmittel wie einen Rollstuhl mitnimmt oder einen Stellplatz benötigt, wird auf Beratung und Reservierung über die Mobilitätsservice-Zentrale verwiesen.

Genau daran zeigt sich die Grenze des neuen Angebots: Es erleichtert Standardfälle mit Begleitperson – löst aber nicht die Buchungskette für alle, die barrierefreie Zusatzleistungen brauchen.

Für Betroffene heißt das: Der neue Service ist ein Fortschritt, aber keine vollständige Barrierefreiheits-Lösung. Wer auf Stellplatz, Einstiegshilfe oder bestimmte Assistenz angewiesen ist, bleibt im alten System mit Telefon, Wartezeiten und Abstimmungsaufwand.

Ein weiterer Haken betrifft Auslandsfahrten: Je nach Verbindung kann für Reisen ins Ausland weiterhin eine gesonderte kostenfreie Begleiter-Fahrkarte erforderlich sein, die nicht in jedem Fall vollständig digital abgebildet wird. Wer grenzüberschreitend reist, sollte das vorab prüfen.

Mini-Fall: Wenn „online“ plötzlich 40 Minuten spart – oder gar nichts bringt

Petra hat Merkzeichen B, reist mit ihrer Schwester. Früher: Reisezentrum oder Hotline, um Begleitung und Reservierung korrekt abzubilden. Jetzt: Ermäßigung auswählen, zweite Person hinzufügen, Reservierung anklicken – fertig.

Anders bei Tobias: Er hat Merkzeichen B, nutzt einen Rollstuhl und braucht einen Stellplatz. Online kann er zwar den Begleiter-Part abbilden, muss aber trotzdem zur Mobilitätsservice-Zentrale, weil der Stellplatz nicht online reservierbar ist. Ergebnis: Der digitale Fortschritt hilft, aber nur bis zur ersten Assistenz-Anforderung.

Konsequenz: Wer Merkzeichen B hat, sollte nicht automatisch davon ausgehen, dass die komplette Reiseabwicklung digital machbar ist. Der neue Service ist ein Gewinn für viele – aber nicht für alle. Sobald Rollstuhlstellplatz oder Assistenzleistungen nötig sind, bleibt es ein Servicefall.

Rechtlicher Hintergrund in einem Satz

Dass Begleitpersonen kostenfrei mitfahren dürfen, ist kein „DB-Goodwill“, sondern beruht auf dem Nachteilsausgleich der unentgeltlichen Beförderung nach § 228 SGB IX. Die Neuerung ist vor allem: Die DB bildet das besser digital im Buchungsprozess ab.

Welche digitalen Vorteile man erst durch die Online-Buchung bekommt

Die Bahn nennt als praktische Pluspunkte, dass dann weitere digitale Funktionen einfacher nutzbar sind, etwa Komfort Check-in und weitere Online-Services im Reiseablauf.

FAQ: Die wichtigsten Fragen von Betroffenen

Gilt das nur für Merkzeichen B?

Die DB beschreibt die Online-Option aktuell für die Ermäßigungsart „SBA, B ohne Rollstuhlplatz“.

Ist die Sitzplatzreservierung wirklich kostenlos?

Im Fernverkehr: ja, wenn Merkzeichen B gewählt wird und die Reservierung nach der Angebotsauswahl hinzugefügt wird; bei Begleitung kann auch für die Begleitperson eine kostenfreie Reservierung möglich sein.

Kann ich den Rollstuhlstellplatz online mitbuchen?

Nach DB-Angaben derzeit nicht. Dafür soll die Mobilitätsservice-Zentrale genutzt werden.

Was ist, wenn ich schon ein Ticket habe und nur noch den Sitzplatz brauche?

Dann verweist die DB weiterhin auf die Mobilitätsservice-Zentrale.

Geht das auch ins Ausland?

Je nach Verbindung kann weiterhin eine gesonderte kostenfreie Begleiter-Fahrkarte nötig sein, die nicht in jedem Fall komplett digital abgebildet wird. Wer grenzüberschreitend reist, sollte das vorab prüfen.


Quellenliste