Wenn Teilhabe wackelt, wird das Eilverfahren zur Nagelprobe. Dies erfuhr ein 1945 geborener Mann . Erverlangte im Eilverfahren ein persönliches Budget, um Assistenz und Alltagshilfen sofort zu organisieren.
Er wollte monatlich 3.553 Euro als Vorschuss, weil der Landkreis seine Anträge abgelehnt hatte und der Widerspruch noch lief. Das Sozialgericht Freiburg lehnte den Eilantrag zwar ab, traf aber zugleich Aussagen, die für viele Schwerbehinderte Gold wert sind. (S 9 SO 4039/19 ER)
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Der Streit drehte sich um Geld, aber eigentlich um Mobilität im Alltag
Der Antrag zielte auf eine vorläufige Zahlung, damit der Mann sofort Hilfe einkaufen kann. Er wollte nicht Monate warten und in dieser Zeit faktisch ohne Teilhabe bleiben. Genau diese Lücke soll der einstweilige Rechtsschutz schließen, wenn sonst wesentliche Nachteile drohen.
Das Gericht prüfte doppelt und zog die Schrauben an
Im Eilverfahren müssen Sie einen Anspruch plausibel machen und zugleich eine akute Dringlichkeit zeigen. Beides muss zusammenpassen. Sobald eine Seite wackelt, kippt der Antrag.
Das zeigten die Richter in diesem Verfahren deutlich. Sie prüften nämlich genau, ob eine Notlage und somit ein Eilbedarf bestand.
Die Schwachstelle lag nicht im Bedarf, sondern im Plan
Der Mann schilderte zwar seinen Unterstützungsbedarf. Er blieb aber zu unkonkret bei der Frage, wie er ihn mit dem Budget sofort tatsächlich decken wollte. Das Gericht hakte nach, wer wann welche Assistenz übernähme und ob das praktisch unmittelbar starte.
An diesem Punkt blieben die Richter skeptisch und verharrten sinngemäß auf dem Standpunkt: Ohne einen tragfähigen Plan, ein Vorhaben umzusetzen, wirkt ein Vorschuss wie ein fragwürdiger Blankoscheck.
Ohne konkrete Umsetzung bricht auch die Eilbedürftigkeit weg
Wenn unklar bleibt, ob sich Assistenz kurzfristig organisiert lässt, verliert der Antrag zudem an Dringlichkeit. Denn dann lässt sich nicht überzeugend behaupten, dass gerade die sofortige Auszahlung den Schaden verhindert.
Die Richter erwarteten im Eilverfahren zwar keinen Perfektionismus, jedoch eine belastbare Struktur. Der Betroffene hätte als schildern müssen, warum er dieses Geld dringend brauchte.
Ersparnisse können den Druck im Eilverfahren deutlich senken
Hinzu kam, dass der Mann über rund 20.000 Euro Ersparnisse verfügte. Die Richter sah darin einen Puffer, der es ihm zumindest im Übergang ermöglichte, einen Lücke zu füllen. Damit schrumpfte der Eindruck, dass ohne sofortige Zahlung eine Notlage entstand.
Für Menschen mit Schwerbehinderung liegt der entscheidende Punkt dieses Verfahrens allerdings an einem anderen Punkt. Obwohl nämlich der Antrag scheiterte, rügten die Richter scharf die Argumentation des Landkreises.
Dessen Vertreter hatten sinngemäß behauptet, bei umfassendem und dauerhaftem Pflegebedarf greife keine Eingliederungshilfe. Genau diese Behauptung zerlegte das Gericht, weil sie Teilhabe auf „Besserung“ oder „Pflegefreiheit“ reduziert.
Eingliederungshilfe bleibt zuständig, auch wenn Pflege alles durchzieht
Die Richter stellten klar, dass Eingliederungshilfe keinesfalls erst beginnt, wenn ein Mensch ohne Pflege auskommt. Sie soll vielmehr die Folgen einer Behinderung mindern und Teilhabe ermöglichen.
Das gilt auch, wenn Unterstützung umfassend nötig bleibt. Wer Pflegebedarf gegen Teilhabe ausspielt, verschiebt das Gesetz in Richtung Ausschluss. Und das ist rechtswidrig.
Pflegeversicherung ersetzt Eingliederungshilfe nicht automatisch
Der Landkreis verwies hingegen pauschal auf Leistungen der Pflegeversicherung, ohne konkret zu zeigen, wie diese den beantragten Assistenzbedarf tatsächlich abdecken. Genau hier wird es in der Praxis gefährlich, weil pauschale Verweise echte Lücken verdecken.
Das Gericht signalisierte, dass Verwaltung sich gerade bei der Teilhabe nicht mit Allgemeinplätzen aus der Verantwortung ziehen darf. Ein deutlicher Rüffel an die Leistungsträger, ihre Pflichten ernst zu nehmen.
Auch „Betreuung“ ist keine Abkürzung für fehlende Assistenz
Das Gericht ließ außerdem erkennen, dass eine rechtliche Betreuung nicht dafür gedacht ist, praktische Alltagshilfen einfach zu ersetzen. Betreuung regelt rechtliche Angelegenheiten, Assistenz sichert praktische Teilhabe. Wer beides vermischt, verschiebt Bedürfnisse und verliert am Ende Zeit.
Was der Beschluss Betroffenen wirklich sagt
Der Mann verlor zwar das Eilverfahren, weil er zu wenig Konkretes zur sofortigen Bedarfsdeckung vorlegte. Für ihn persönlich war das eine Enttäuschung, weil er sein Anliegen nicht durchsetzte.
Der Landkreis bekam dennoch einen Dämpfer, weil das Gericht die Behauptungen des Verwaltung zumindest als rechtlich problematisch einstufte. Diese klare Ansage geht weit über den Einzelfall hinaus.
Wie Sie Ihr persönliches Budget im Eilverfahren stärker machen
Sie gewinnen, wenn Sie nicht nur den Bedarf schildern, sondern die Umsetzung sofort greifbar machen. Sie brauchen Namen oder zumindest klare Rollen, Starttermine, Stundenumfang und einen realistischen Ablauf für die ersten Wochen. Je konkreter Ihr Plan, desto eher sieht das Gericht einen Anspruch und eine echte Dringlichkeit.
FAQ: Pflege, Eingliederung und Eilverfahren
Warum hat das Gericht den Eilantrag abgelehnt?
Das Gericht sah Anspruch und Dringlichkeit nicht ausreichend glaubhaft gemacht, weil der Antrag zu wenig konkrete Umsetzung enthielt. Es fehlte eine belastbare Darstellung, wie Assistenz kurzfristig organisiert und finanziert werden soll. Das reichte im Eilverfahren nicht für einen Vorschuss.
Was ist die wichtigste Botschaft zur Eingliederungshilfe bei Pflegebedarf?
Eingliederungshilfe kann auch dann greifen, wenn Pflege umfassend und dauerhaft nötig ist. Teilhabe darf nicht an „Besserung“ oder „Pflegefreiheit“ geknüpft werden. Genau diese Verengung hat das Gericht zurückgewiesen.
Welche Rolle spielen Ersparnisse im Eilverfahren?
Ersparnisse können den Druck senken, weil das Gericht dann eine Überbrückung eher für möglich hält. Das bedeutet nicht, dass Sie Leistungen verlieren, aber es schwächt die akute Dringlichkeit. Im Eilverfahren zählt genau dieser Eindruck besonders stark.
Reicht ein Verweis auf Pflegeversicherung oder Fahrdienste?
Nein, wenn der Leistungsträger nicht konkret erklärt, wie diese Leistungen den tatsächlichen Bedarf decken. Pauschale Hinweise ersetzen keine bedarfsgerechte Lösung. Gerichte wollen sehen, ob die Alternative real funktioniert.
Was sollten Sie dem Gericht konkret vorlegen?
Sie sollten einen klaren Startplan für Assistenz, Kosten und Ablauf einreichen, der sofort umsetzbar wirkt. Dazu gehören nachvollziehbare Stundenzahlen, Aufgabenbeschreibung und eine realistische Organisation der ersten Wochen. Das Gericht entscheidet schneller, wenn es nicht raten muss.
Fazit: Teilhabe scheitert nicht an Pflege, sondern oft an fehlender Planung
Der Beschluss zeigt zweierlei: Eingliederungshilfe bleibt auch bei umfassender Pflege ein Thema, und Behörden dürfen Pflegebedarf missbrauchen, um ihre Pflichten zu verletzen.
Gleichzeitig müssen Betroffene im Eilverfahren mehr liefern als Not und Zahlen, nämlich einen sofort tragfähigen Plan. Wer beides zusammenbringt, erhöht die Chance, nicht nur recht zu haben, sondern auch rechtzeitig Hilfe zu bekommen.




