Die gesetzliche Rente ist seit Jahrzehnten das Fundament der Altersvorsorge in Deutschland – und zugleich Quelle vieler Missverständnisse. Sicher ist vor allem eines: Wie hoch die monatliche Zahlung im Alter ausfällt, hängt nicht von Versprechen ab, sondern von Rechenregeln.
Dieser Beitrag erklärt verständlich, wie das System funktioniert, wie die rechnerische Obergrenze entsteht, welche Renten in der Realität tatsächlich ankommen und wo die untere Absicherung verläuft. Am Ende steht ein nüchternes Fazit: Die gesetzliche Rente trägt – aber sie trägt nicht alles.
Inhaltsverzeichnis
So funktioniert die gesetzliche Rente
Wer sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist, zahlt 18,6 Prozent des Bruttoeinkommens in die Rentenversicherung ein, die Hälfte davon übernimmt der Arbeitgeber. Für die spätere Rentenhöhe entscheidend sind die sogenannten Entgeltpunkte, oft kurz Rentenpunkte genannt. Wer im Kalenderjahr exakt das Durchschnittsentgelt verdient, erhält einen vollen Punkt.
Liegt das eigene Einkommen darunter, gibt es anteilig weniger Punkte, liegt es darüber (bis zur Obergrenze), entsprechend mehr.
Das Durchschnittsentgelt wird jährlich an die Lohnentwicklung angepasst. Jeder über das Erwerbsleben gesammelte Punkt wird im Rentenalter mit dem aktuellen Rentenwert multipliziert.
Dieser Rentenwert lag vor der Erhöhung 2024 bei 37,60 Euro und wurde zum Juli 2024 auf 39,32 Euro angehoben. Die Formel ist schlicht: Summe der Rentenpunkte mal Rentenwert ergibt die Bruttorente pro Monat.
Ein Rechenbeispiel aus der Praxis
Verdient eine Person 37.000 Euro brutto im Jahr, fließen daraus 6.882 Euro Beitrag, je zur Hälfte getragen von Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Weil 37.000 Euro unter dem Durchschnittsentgelt von 45.358 Euro liegen, entstehen jährlich rund 0,82 Rentenpunkte.
Wer 35 Jahre lang konstant so verdient, kommt auf rund 28,6 Punkte. Multipliziert mit dem Rentenwert vor der Erhöhung ergäbe das etwa 1.075 Euro brutto im Monat, nach der Erhöhung rund 1.125 Euro. Bereits an diesem Beispiel kann abgelesen werden, wie sensibel die Rente auf Einkommen, Beitragsjahre und Rentenwert reagiert.
Wo die Obergrenze verläuft: Beitragsbemessungsgrenze
Entgeltpunkte können nicht grenzenlos wachsen. Die Beitragsbemessungsgrenze deckelt das anrechenbare Gehalt. 2024 liegt sie in Westdeutschland bei 90.600 Euro, im Osten bei 89.400 Euro. Wer mehr verdient, zahlt auf den übersteigenden Teil keine Rentenbeiträge – und erhält dafür auch keine zusätzlichen Punkte.
Umgekehrt bedeutet das: Aus rein rechnerischer Sicht lassen sich im Westen maximal rund zwei Entgeltpunkte pro Jahr erzielen, im Osten knapp darunter. Wie viele Punkte tatsächlich möglich sind, schwankt historisch mit der Relation aus Durchschnittsentgelt und Beitragsbemessungsgrenze.
Was theoretisch maximal möglich ist
Nehmen wir eine Erwerbsbiografie, die 45 Jahre lückenlos bis zur jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze verdient. In den frühen 1980er-Jahren war der Abstand zwischen Durchschnittsentgelt und Bemessungsgrenze geringer, teilweise waren maximal nur etwa 1,7 Punkte pro Jahr erreichbar, seit den 2000er-Jahren etwas über zwei. Unter dem Strich ergibt das – auf die gesamte Spanne gerechnet – eine Punktesumme im hohen 80er-Bereich.
Mit dem Rentenwert von 39,32 Euro resultiert daraus eine rechnerische Bruttorente von grob 3.400 bis 3.500 Euro monatlich. Dieser Betrag ist brutto, also vor Steuern und Kranken-/Pflegeversicherungsbeiträgen; netto bleiben – je nach Lebenssituation – deutlich unter 3.000 Euro, im Beispiel etwa 2.500 Euro.
Diese theoretische Maximalrente setzt ungewöhnlich konstante
Spitzengehälter ab dem Berufseinstieg voraus. Realistisch ist das nur für sehr wenige Erwerbsbiografien, denn die Bemessungsgrenze steigt langfristig, in der Vergangenheit im Schnitt um rund zwei Prozent jährlich, in Prognosen auch stärker. Wer die Obergrenze nicht von Beginn an erreicht und ihr Wachstum über Jahrzehnte mitgeht, verfehlt zwangsläufig das rechnerische Maximum.
Was in der Realität tatsächlich ankommt
Die Verteilung der Renten zeigt ein anderes Bild als die reine Rechenakrobatik. Der Median – also der Wert, bei dem die Hälfte der Renten darunterliegt und die Hälfte darüber – liegt bei ungefähr 1.050 Euro brutto.
Am unteren Ende beziehen rund elf Prozent weniger als 300 Euro monatlich, weitere Gruppen liegen zwischen 300 und 600 Euro. Am oberen Rand ist die Luft dünn: Nur eine geringe Zahl an Rentnerinnen und Rentnern erreicht überhaupt mehr als 3.000 Euro brutto.
Besonders aufschlussreich ist der Blick auf die absolute Spitze. Laut Auswertung der offiziellen Bestandsstatistik gibt es etwas über tausend Personen, die nach der Rentenerhöhung im Sommer eine Bruttorente oberhalb von 3.000 Euro erhalten.
Das absolute Maximum erreichen nur einige Dutzend Menschen. Sie haben im Schnitt über 50 Versicherungsjahre gesammelt und pro Jahr im Mittel fast zwei Punkte erzielt.
Daraus resultiert eine Monatsrente von rund 3.780 Euro brutto. Frauen sind in dieser Mini-Gruppe nicht vertreten; einige wenige Spitzenfälle stammen aus den neuen Bundesländern. Diese Extremwerte sind statistische Ausnahmen – eindrücklich, aber nicht repräsentativ.
Untere Leitplanken: Grundrente und Grundsicherung
Die minimale gesetzliche Rente kann theoretisch null Euro betragen, nämlich dann, wenn nie Beiträge gezahlt wurden. Um Altersarmut abzufedern, existieren jedoch zwei Mechanismen: die Grundrente als Zuschlag innerhalb der Rentenversicherung und die Grundsicherung im Alter als bedarfsgeprüfte Sozialleistung.
Die Grundrente erhöht niedrige Renten aus langjähriger Beitragszahlung. Voraussetzung sind mindestens 33 Jahre mit anrechenbaren Zeiten. Aufgewertet werden nur Jahre, in denen mindestens 0,3 Punkte erreicht wurden; die Aufwertung greift – je nach Zahl der Beitragsjahre – bis zu einem Korridor von 0,4, 0,6 oder 0,8 Punkten pro Jahr.
Vereinfacht läuft die Berechnung so: Aus dem individuellen Durchschnitt der jährlichen Punkte wird ein Aufschlag ermittelt, gedeckelt und in die Summe der Entgeltpunkte übertragen. Das Verfahren ist komplex, wirkt aber spürbar, wenn viele Jahre mit niedrigen Verdiensten zusammenkommen.
Die Grundsicherung im Alter setzt eine Ebene darunter an. Sie garantiert – bei Bedürftigkeit – den monatlichen Regelbedarf zuzüglich angemessener Kosten für Unterkunft und Heizung sowie eventueller Mehrbedarfe, etwa bei gesundheitlichen Einschränkungen. Eigene Einkommen, Vermögen und Rentenansprüche werden angerechnet, bei Vorliegen einer Grundrente bleiben Teile davon als Freibetrag unberücksichtigt. Praktisch bedeutet das: Wer trotz Rente unter dem so ermittelten Bedarf bleibt, erhält eine Aufstockung bis zur Bedarfsgrenze.
Ein Praxischeck mit Mindestlohn
Wie wirkt das in Zahlen? Eine Vollzeitkraft, die 35 Jahre lang stets zum heutigen Mindestlohn gearbeitet hätte, käme – übertragen auf heutige Werte – auf rund 19,9 Entgeltpunkte. Ohne Aufwertung entspräche das einer Bruttorente von etwa 783 Euro. Mit Grundrente wird der individuelle Durchschnittswert der Punkte angehoben, sodass sich eine Gesamtsumme von rund 26,99 Punkten ergibt.
Multipliziert mit dem aktuellen Rentenwert resultiert daraus eine Bruttorente von etwa 1.061 Euro. Wer die 33-Jahres-Schwelle knapp verfehlt, erhält keinen Grundrentenzuschlag; bei 34 Jahren fällt die Aufwertung geringer aus, bei 35 Jahren greift sie im vollen vorgesehenen Umfang. Sollte der Lebensunterhalt damit dennoch nicht gedeckt sein, springt – bei Bedürftigkeit – die Grundsicherung ein und stockt auf.
Was das für Erwerbsbiografien bedeutet
Die gesetzliche Rente belohnt lange, kontinuierliche Erwerbsarbeit und möglichst hohe, beitragspflichtige Einkommen bis zur Bemessungsgrenze. Brüche in der Biografie, Teilzeitphasen, Niedriglohn und fehlende Beitragsjahre drücken die spätere Zahlung deutlich. Die Grundrente lindert das Risiko niedriger Ansprüche nach langem Arbeitsleben, ersetzt aber keine hohe Rente. Die Grundsicherung schützt vor existenzieller Not, ist jedoch als bedarfsgeprüfte Leistung kein Ersatz für eigenständige Alterseinkommen.
Fazit: Fundament ja, alleinige Säule nein
Die Rechenregeln der Rentenversicherung sind transparent, die Ergebnisse ernüchternd. Theoretisch sind Bruttorenten im Bereich von knapp dreieinhalbtausend Euro erreichbar, praktisch gelingt das nur einer verschwindend kleinen Minderheit mit außergewöhnlich langen und hoch entlohnten Erwerbsbiografien.
Für die Mehrheit bewegt sich die Rente deutlich darunter, der Median liegt ungefähr bei gut tausend Euro. Nach unten sichern Grundrente und Grundsicherung in vielen Fällen ab, aber erstere setzt lange Beitragszeiten voraus, letztere hängt von der Bedürftigkeit ab.
Wer den Lebensstandard im Alter halten will, sollte die gesetzliche Rente als verlässliches Fundament begreifen – und rechtzeitig zusätzliche Bausteine planen. Ob betriebliche Altersversorgung, private Rentenprodukte oder breit gestreutes Investieren: Je früher die Ergänzung beginnt, desto stabiler wird das Gesamtgerüst für den Ruhestand.




