Die neuesten Zahlen der Deutschen Rentenversicherung belegen einen deutlichen Unterschied bei den monatlichen Rentenbeträgen abhängig von der jeweiligen Rentenart.
Im Jahr 2023 haben erstmals 62.200 Menschen eine Altersrente für Menschen mit einer Schwerbehinderung erhalten, mit einem durchschnittlichen Zahlbetrag von 1.302 Euro pro Monat.
Im gleichen Zeitraum erhielten gut 212.000 Versicherte die Altersrente für langjährig Versicherte. Hier lag der monatliche Zahlbetrag hingegen lediglich bei durchschnittlich 1.172 Euro.
Dieser Unterschied wirft die Frage auf, warum die Rente für schwerbehinderte Menschen im Schnitt höher ausfällt als diejenige für langjährig Versicherte.
Welche Arten der Altersrenten gibt es und wie unterscheiden sie sich?
Aktuell gibt es im deutschen Rentenrecht vier klassische Arten der Altersrenten. Zwei davon können grundsätzlich nur ohne Abschlag bezogen werden, wenn bestimmte Voraussetzungen hinsichtlich Lebensalter und Versicherungszeiten erfüllt sind.
Die beiden anderen Rentenarten – die Altersrente für schwerbehinderte Menschen und die Altersrente für langjährig Versicherte – lassen hingegen auch einen vorzeitigen Rentenbeginn zu.
Sobald Versicherte diese Renten vor dem jeweils regulären Beginn in Anspruch nehmen, wird ein Abschlag berechnet. Die genaue Höhe des Abschlags richtet sich danach, wie viele Monate vor dem regulären Beginn die Rente startet.
Wie entstehen Abschläge und warum wirken sie sich unterschiedlich aus?
Wer vor dem gesetzlichen Regelalter in Rente geht, muss in der Regel einen Abschlag auf seine monatlichen Bezüge hinnehmen. Dieser Abschlag beträgt pro Monat des vorzeitigen Rentenbeginns 0,3 Prozent. Für die Geburtsjahrgänge ab 1964 gilt:
Für schwerbehinderte Menschen beträgt der maximale Abschlag 10,8 Prozent.
Für langjährig Versicherte steigt der maximale Abschlag sogar auf 14,4 Prozent. Damit wird deutlich, dass die Altersrente für schwerbehinderte Menschen selbst bei einem vorzeitigen Bezug in vielen Fällen einen niedrigeren Gesamtabschlag aufweist als die Altersrente für langjährig Versicherte.
Dies ist einer der Hauptgründe, warum der durchschnittliche Zahlbetrag der Rente für schwerbehinderte Menschen häufig höher ausfällt.
Ein Rechenbeispiel
Ein konkretes Rechenbeispiel zeigt, wie sich diese unterschiedlichen Abschläge auf die tatsächliche Rentenhöhe auswirken. Karin, geboren am 1. Januar 1964, ist schwerbehindert und plant, ihre Rente bereits zum 1. Januar 2027 zu beziehen.
Zu diesem Zeitpunkt hat sie eine Wartezeit von 41 Jahren (inklusive Kindererziehungszeiten, Berufsausbildung, Arbeitslosengeldbezug und Zeiten des Verdienstes) erfüllt und möchte aus gesundheitlichen Gründen nicht weiterarbeiten.
Nach ihrer Rentenauskunft hat Karin bis zum 31. Dezember 2024 bereits 41,5555 Entgeltpunkte (EP) erwirtschaftet. Da sie noch bis Ende 2026 berufstätig bleibt, wird ihr Jahresgehalt von 50.493 Euro voraussichtlich jedes Jahr einen zusätzlichen Entgeltpunkt einbringen.
Somit steigert sie ihre Gesamtpunktzahl auf 43,5555 EP. Der aktuelle Rentenwert (ab 1. Juli 2025) wird hier mit 40,79 Euro angesetzt.
Bei der Altersrente für langjährig Versicherte würde Karin bereits mit 63 Jahren in Rente gehen – also vier Jahre vor ihrem regulären Beginn am 1. Januar 2031. Das bedeutet einen Abschlag von 14,4 Prozent. Konkret ergibt sich daraus ein monatlicher Rentenbetrag von rund 1.520,79 Euro (Brutto).
Bei der Altersrente für schwerbehinderte Menschen kann Susi mit 63 Jahren schon zwei Jahre vor ihrem regulären Rentenbeginn (am 1. Januar 2029) in den Ruhestand treten.
Dadurch läge der Abschlag nur bei 7,2 Prozent. Dies führt zu einem monatlichen Rentenbetrag von rund 1.648,71 Euro (Brutto). Karin erhält somit eine um 127,92 Euro höhere Rente, wenn sie die Altersrente für schwerbehinderte Menschen beansprucht.
Welche Schlüsse lassen sich daraus ziehen?
Der direkte Vergleich zeigt, warum die Altersrente für schwerbehinderte Menschen häufiger höher ausfällt als die für langjährig Versicherte. Entscheidend sind die geringeren Abschlagsprozentsätze, wenn die Rente vor dem regulären Beginn in Anspruch genommen wird.
Wer also schwerbehindert ist und die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt, hat gute Chancen, von einer deutlich höheren monatlichen Zahlung zu profitieren, wenn der Rentenbeginn vorgezogen wird.
Wann sollte man in Rente gehen?
Die Frage nach dem passenden Zeitpunkt lässt sich nur im Einzelfall beantworten. Faktoren wie Gesundheit, Arbeitsmarktchancen, familiäre Verpflichtungen und finanzielle Situation spielen dabei eine wesentliche Rolle.
Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen ist in vielen Fällen für Personen mit anerkannter Behinderung attraktiv, weil Abschläge geringer ausfallen und somit ein höherer Zahlbetrag erzielt wird. Wer jedoch nicht schwerbehindert ist, kann nur auf andere Rentenarten zurückgreifen und muss sich daher auf teils höhere Abschläge einstellen.
Praxisbeispiel: Warum die Schwerbehindertenrente höher sein kann
Stellen Sie sich zwei Personen vor, die in ihrem Berufsleben praktisch denselben Versicherungsverlauf haben: gleiche Beitragsjahre, ähnliche Verdienste und dadurch am Ende auch die gleiche Rentenberechnung. Bei beiden würde die monatliche Rente – wenn sie bis zur Regelaltersgrenze warten – rechnerisch bei 1.800 Euro liegen (das ist der Wert ohne Abschläge).
Beide möchten aber bereits mit 63 Jahren in Rente gehen. Person A beantragt die Altersrente für langjährig Versicherte (35 Versicherungsjahre). Person B beantragt die Altersrente für schwerbehinderte Menschen (mit anerkanntem Grad der Behinderung von mindestens 50 und erfüllten Wartezeiten).
Jetzt kommt der entscheidende Punkt: Der Unterschied entsteht nicht dadurch, dass die „Schwerbehindertenrente“ grundsätzlich einen Bonus hätte, sondern dadurch, dass die Abschläge bei einem frühen Rentenbeginn unterschiedlich hoch ausfallen.
Bei der Rente für langjährig Versicherte liegt die abschlagsfreie Altersgrenze typischerweise später. Wenn Person A also mit 63 startet, ist das in diesem Beispiel 48 Monate vor der abschlagsfreien Grenze. Pro Monat vorzeitigem Beginn werden 0,3 % Abschlag fällig. Das ergibt 48 × 0,3 % = 14,4 % Abschlag. Aus den 1.800 Euro werden dadurch 1.540,80 Euro monatlich.
Bei der Altersrente für schwerbehinderte Menschen liegt die abschlagsfreie Altersgrenze typischerweise früher. Person B beginnt ebenfalls mit 63, ist dann aber in diesem Beispiel nur 24 Monate vor der abschlagsfreien Grenze. Das bedeutet 24 × 0,3 % = 7,2 % Abschlag. Aus den 1.800 Euro werden damit 1.670,40 Euro monatlich.
Obwohl also beide Personen „gleich viel Rente erarbeitet“ haben, bekommt die schwerbehinderte Person in diesem Praxisbeispiel 129,60 Euro pro Monat mehr – und zwar allein deshalb, weil bei ihr der frühere Rentenbeginn mit weniger Abschlägen verbunden ist.
Kurz gesagt: Die Rente mit Schwerbehinderung ist in solchen Fällen nicht magisch „höher“, sondern sie ist bei gleichem Rentenstart oft höher als die Rente für langjährig Versicherte, weil die abschlagsfreie Grenze früher liegt und dadurch weniger Abschlag abgezogen wird.
Warum ist das Fazit eindeutig?
Das Beispiel von Susi verdeutlicht die Höhe möglicher Unterschiede bei vorzeitigem Rentenbezug. Bei gleicher Höhe der Entgeltpunkte führt die Altersrente für schwerbehinderte Menschen aufgrund der geringeren Abschläge zu einer höheren monatlichen Auszahlung.
Gerade bei länger anhaltenden gesundheitlichen Einschränkungen bietet diese Rentenart eine spürbare Entlastung. Daher lohnt es sich für alle Versicherten, die infrage kommenden Optionen zu prüfen und sich individuelle Berechnungen erstellen zu lassen. Am Ende ist es eine persönliche Entscheidung, die die Lebensqualität im Alter maßgeblich prägen kann.




