Witwenrente: 147 Euro weniger: Deutliche Kürzung bei Millionen Rentnern

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Die gesetzliche Witwenrente soll nach dem Tod des Partners einen Teil des wegfallenden Einkommens auffangen. In der öffentlichen Wahrnehmung gilt sie häufig als verlässliche Absicherung. In der Praxis zeigt sich jedoch, dass die Auszahlung bei sehr vielen Betroffenen deutlich niedriger ausfällt als erwartet, weil eigenes Einkommen zunehmend auf die Hinterbliebenenrente angerechnet wird.

Das führt nicht nur bei Erwerbstätigen zu Kürzungen, sondern ebenso bei Menschen, die selbst bereits eine Altersrente oder andere regelmäßige Einkünfte beziehen.

Mit der anhaltenden Verteuerung von Wohnen, Energie und Alltagsausgaben kann schon ein dreistelliger Abzug pro Monat erhebliche Folgen haben. Gerade bei älteren Hinterbliebenen, die ihre finanziellen Spielräume oft lange vor dem Renteneintritt festgelegt haben, wirken solche Kürzungen besonders hart, weil kurzfristige Anpassungen kaum möglich sind.

Die aktuelle Größenordnung der Kürzungen

Die Zahlen aus dem Rentenversicherungsbericht zeigen, dass die Einkommensanrechnung keine Ausnahme ist, sondern für einen großen Teil der Hinterbliebenenrenten gilt.

Zum Stichtag 31. Dezember 2024 wurden in der gesetzlichen Rentenversicherung 4,39 Millionen Witwenrenten und 753.000 Witwerrenten gezahlt. In den Fällen, in denen die Anrechnung geprüft wurde, überschritt das relevante Einkommen bei 1,47 Millionen Witwen und 601.000 Witwern den Freibetrag. Damit wurden viele Renten gekürzt, bei Witwern anteilig sogar häufiger als bei Witwen.

Auffällig ist auch die unterschiedliche Auszahlungshöhe nach der Kürzung. Im Durchschnitt sank die Witwenrente in den betroffenen Fällen um rund 147 Euro auf etwa 772 Euro monatlich.

Bei Witwern fiel die durchschnittliche Kürzung mit rund 250 Euro höher aus; ihr durchschnittlicher Zahlbetrag lag nach Abzug bei etwa 422 Euro. Hinter diesen Mittelwerten verbergen sich sehr unterschiedliche Lebenslagen, von moderaten Abzügen bis hin zu Fällen, in denen die Rente rechnerisch komplett ruht und vorübergehend nicht ausgezahlt wird.

So funktioniert die Einkommensanrechnung rechtlich

Die Regeln stehen im Sozialgesetzbuch. Vereinfacht gesagt gilt: Liegt das maßgebliche Einkommen über einem Freibetrag, wird der darüber liegende Anteil zu 40 Prozent auf die Hinterbliebenenrente angerechnet. Der Freibetrag wird regelmäßig angepasst. Für den Zeitraum vom 1. Juli 2025 bis 30. Juni 2026 beträgt er 1.076,86 Euro im Monat. Für jedes Kind, das einen Anspruch auf Waisenrente hat, erhöht sich der Freibetrag um 228,42 Euro.

Wichtig ist dabei, dass nicht einfach das tatsächlich empfundene „Netto“ zählt, das auf dem Konto ankommt. Für die Anrechnung arbeitet die Rentenversicherung mit einem pauschalierten Nettoeinkommen, bei dem je nach Einkommensart bestimmte Pauschalen abgezogen werden. Das kann dazu führen, dass sich die Berechnung von der eigenen Lohnabrechnung oder dem Rentenbescheid anderer Stellen unterscheidet und für Betroffene schwer nachvollziehbar wirkt.

Sterbevierteljahr und der Moment, in dem Kürzungen einsetzen

In den ersten drei Kalendermonaten nach dem Todesfall, dem sogenannten Sterbevierteljahr, wird in der Regel kein Einkommen angerechnet. Das ist für viele Familien eine kurzfristige Entlastung, weil in dieser Phase häufig zusätzliche Kosten entstehen, etwa für Bestattung, laufende Verträge oder eine Neuordnung der Haushaltsfinanzen.

Nach diesem Zeitraum greift die Einkommensanrechnung, sofern ein anrechenbares Einkommen vorliegt. Genau an dieser Stelle erleben viele Hinterbliebene den Bruch zwischen Erwartung und Realität: Die Rente, die zunächst in voller Höhe anläuft, fällt anschließend teils deutlich niedriger aus.

Warum auch Rentnerinnen und Rentner betroffen sein können

Die Kürzung trifft nicht nur Menschen mit Job, sondern auch viele, die selbst bereits Altersrente beziehen. Denn auch diese eigene Rente kann als Einkommen berücksichtigt werden. Dadurch entsteht eine Situation, in der die Hinterbliebenenrente eher als ergänzende Leistung wirkt, deren Höhe stark davon abhängt, wie hoch die eigenen laufenden Ansprüche sind.

Regional und biografisch können sich Unterschiede ergeben, weil Erwerbsverläufe und Rentenhöhen variieren. Wo über viele Jahre durchgängiger gearbeitet wurde, ist die Wahrscheinlichkeit höher, dass die eigenen Einkünfte den Freibetrag überschreiten. Das erklärt, warum gerade dort, wo viele Frauen lange erwerbstätig waren, die Einkommensanrechnung häufig zum Tragen kommt.

Was Hinterbliebene jetzt praktisch tun können

Wer eine Hinterbliebenenrente bezieht, sollte den Rentenbescheid sorgfältig lesen und die Berechnungsgrundlagen nachvollziehen, auch wenn die Darstellung technisch wirkt. Entscheidend ist, welches Einkommen die Rentenversicherung ansetzt und welche Pauschalen dabei verwendet werden. Unstimmigkeiten entstehen nicht selten durch veränderte Einkommenssituationen, etwa wenn eine Beschäftigung endet, sich die Arbeitszeit ändert oder eine zusätzliche Leistung wegfällt.

Wichtig: Änderungen beim Einkommen sollten zeitnah an die Rentenversicherung gemeldet werden. Das hilft, Rückforderungen zu vermeiden und ermöglicht, dass eine Neuberechnung zeitnah erfolgen kann. Gerade dann, wenn eine Rente zeitweise ruht, kann eine spätere Absenkung des Einkommens dazu führen, dass der Anspruch wieder zu einer Auszahlung führt. Wer die Berechnung nicht nachvollziehen kann, sollte eine Beratung in Anspruch nehmen, um die angesetzten Werte und die Wirkung des Freibetrags konkret durchzugehen.

Quellen

Rentenversicherungsbericht 2025 der Bundesregierung, Abschnitt zu Ruhensbeträgen bei Witwen- und Witwerrenten (Stichtag 31.12.2024) sowie Übersicht A 3.3, Deutsche Rentenversicherung: Freibetrag zur Einkommensanrechnung vom 1. Juli 2025 bis 30. Juni 2026, Erhöhung je waisenrentenberechtigtem Kind und Anrechnungssatz von 40 Prozent.