Hartz 4 oder Arbeitslosengeld II (ALG II) ist nach dem zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) die Sicherung des Existenzminimums, die jedem erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in Deutschland zusteht. Sie ist so ausgelegt, dass den Leistungsbeziehern ein Leben in Würde möglich sein soll. Doch diese staatliche Unterstützung ist an Bedingungen geknüpft. Wenn die Hartz IV-Betroffenen diese Bedingungen nicht erfüllen, können sie mit Sanktionen oder Kürzungen bestraft werden, sodass die Leistungen das Existenzminimum unterschreiten.
Wer kann Hartz IV beantragen?
Inhaltsverzeichnis
Hartz IV oder Arbeitslosengeld II können Menschen beantragen, die nicht selbst für Ihren Lebensunterhalt sorgen können, die aber grundsätzlich schon arbeiten gehen könnten. Gemäß § 7 (1) SGB II können Sie Hartz IV beantragen, wenn Sie
- das 15. Lebensjahr vollendet und die Altersgrenze nach § 7a noch nicht erreicht haben,
- erwerbsfähig sind,
- hilfebedürftig sind und
- ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben (erwerbsfähige Leistungsberechtigte).
Wie beantrage ich Hartz IV?
Wenn Sie Hartz IV-Leistungen brauchen, müssen Sie persönlich bei Ihrem zuständigen Jobcenter einen Antrag stellen. Gehen Sie dorthin, lassen Sie sich Antragsformulare geben und füllen Sie sie so gut aus wie Sie können. Zum nächsten Termin bringen Sie am besten alle Ihre Unterlagen mit, denn irgendeine Info fehlt den Sachbearbeitern eigentlich immer noch.
Politischer Hintergrund von Hartz IV
Hartz IV wurde am 1. Januar 2005 im Rahmen der Agenda 2010 von der SPD-geführten rot-grünen Bundesregierung unter dem Namen „Viertes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“ eingeführt. Ziel der Reformen war eine Flexibilisierung des Arbeitsmarktes, um die deutsche Wirtschaft wettbewerbsfähig für die Zukunft zu machen. Deutschland galt zu diesem Zeitpunkt mit Bezug auf die schwache Wirtschaft auch als „der kranke Mann Europas“.
Die Hintermänner
Verantwortlich für die Gestaltung des Gesetzes war die sogenannte Hartz-Kommission deren Vorsitzender Peter Hartz war. Dieser war zum damaligen Zeitpunkt Vorstandsmitglied bei der Volkswagen AG und sowohl Mitglied in der SPD als auch in der IG Metall. Des Weiteren wohnten der Kommission 14 Experten aus Wirtschaft, Wissenschaft und Politik bei.
Die Regierungsparteien SPD und Bündnis 90/Die Grünen stimmten auf ihren Sonderparteitagen den Leitanträgen ihrer Bundesvorstände mit großen Mehrheiten zu (SPD 80 %, Bündnis 90/Die Grünen 90 %).
Aber auch die Oppositionsparteien hatten bei der Gestaltung des Gesetzes ihre Finger im Spiel. Angela Merkel dankte Gerhard Schröder in ihrer Regierungserklärung sogar für seine mutigen Reformen.
Kritik und Proteste
Die Agenda 2010 und damit auch Hartz IV war im Vorfeld sehr umstritten und es kam zu großen Protesten. Vor allem Wissenschaftler und Arbeitsmarktexperten hatten Zweifel an der Wirksamkeit der neuen Reformen. An deutschlandweiten Demonstrationen in über 140 Städten kamen zeitweise über 100.000 Menschen zusammen um sich gegen das Unrechtssystem zu wehren. Die Hauptkritikpunkte der Gegner waren:
- Zunehmende Existenzängste bei Arbeitslosen wie Arbeitnehmern
- Größer werdende Schere zwischen Arm und Reich
- Spaltung der Gesellschaft
- Finanzielle Benachteiligung derer, die nicht das klassische Familienmodell leben
- Verarmung ganzer Generationen in bestimmten Bevölkerungsteilen
Im Nachhinein lässt sich sagen, dass die Kritikpunkte wie befürchtet eingetroffen sind.
Auswirkungen auf die Gesellschaft
Die Auswirkungen der Hartz-Reformen sind heute noch genauso präsent wie zur Einführung 2005. Die Hälfte der betroffenen Leistungsbezieher hat weniger Geld zur Verfügung als vorher. Außerdem ist die Armutsquote auf über 66 % nach oben geschnellt. An ein Leben in Würde, wie es das Grundgesetz proklamiert, ist nicht zu denken.
Aber auch die Beschäftigten merken die Auswirkungen. Die Arbeitslosenzahlen sind zwar gesunken, aber dies nur auf Kosten eines wachsenden Sektors mit prekären Beschäftigungsverhältnissen. Insbesondere die unbefristete Leiharbeit ist ein Treiber dieser Entwicklung. Die Unsicherheit bei den Arbeitnehmern und die ständige Angst, in Hartz IV abzurutschen, führt zu einer Zurückhaltung beim Konsum, was wiederum negative Auswirkungen auf die Wirtschaft hat.
Hartz IV oder bedingungsloses Grundeinkommen?
Kann es eine Zukunft geben für ein System, welches gegen den gesunden Menschenverstand den Bürgern aufgezwungen wurde und nur künstlich am Leben gehalten wird? Viele sehen das bedingungslose Grundeinkommen als Lösung des Problems an.
In Finnland lief dazu 2018 ein Test unter 2.000 Personen. Die Resultate sind vielversprechend. Die Teilnehmer gaben an, die Suche nach einer Arbeit motivierter anzugehen und auch, dass der Weg in die Selbstständigkeit für viele nun eine Option sei. Das Grundeinkommen gibt den Menschen wieder mehr Zeit für sich. Grund für die positivere Lebenseinstellung: weniger Stress.
Auch von Seiten der finnischen Behörden gibt es positive Rückmeldungen, denn durch die Vereinfachung des Systems ist der Verwaltungsaufwand deutlich gesunken. Nachrichten, von denen die Jobcenter in Deutschland nur träumen können. Es bleibt also abzuwarten, wann auch bei unseren Politikern ein Umdenken stattfindet und endlich wieder eine menschenwürdige Politik gemacht wird. Ein Berliner Modellprojekt macht Hoffnung!
Welche Leistungen umfasst Hartz 4?
Die Leistungen, die jedem Bezieher von Hartz 4 zustehen, orientieren sich an den jeweiligen Lebensverhältnissen. Das bedeutet, dass zum Beispiel einer alleinerziehenden Mutter von zwei Kindern in einer Mietwohnung mehr Leistungen zustehen, als einem Alleinstehenden, der im eigenen Haus wohnt.
Der Regelbedarf steht jedem Bezieher von Hartz 4 zu. Der aktuelle Regelbedarf eines erwachsenen Alleinstehenden beträgt 424 € laut Anlage zu § 28 SGB XII. Vorhandenes Vermögen kann allerdings auf den Regelbedarf angerechnet werden, so dass weniger als der Regelbedarf ausgezahlt wird. Je nach den persönlichen Umständen muss das Jobcenter auch Mehrbedarf berücksichtigen. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie schwanger, alleinerziehend oder krank sind.
Regelbedarf
Der Regelbedarf ist der Mindestbetrag, der jedem Leistungsbezieher, je nach Lebensverhältnissen, zusteht. Er ist zur Bestreitung des Lebensunterhalts gedacht und wird monatlich im Voraus ausgezahlt. Er wird in sechs Bedarfsstufen unterteilt. Sie sind 2019 folgendermaßen gestaffelt:
Personengruppe | Regelsatz 2019 |
Alleinstehende | 424 EUR |
Volljährige Partner | 382 EUR |
Erwachsene Kinder unter 25, die noch zu Hause wohnen | 339 EUR |
Kinder zwischen 14 und 18 | 322 EUR |
Kinder zwischen 6 und 13 | 302 EUR |
Kinder unter 6 | 245 EUR |
Folgende Kosten müssen gemäß § 5 RBEG aus dem Regelsatz gedeckt werden:
- Nahrungsmittel, alkoholfreie Getränke
- Freizeit, Unterhaltung, Kultur
- Nachrichtenübermittlung
- Wohnen, Energie, Wohninstandhaltung
- Bekleidung, Schuhe
- Verkehr
- Andere Waren und Dienstleistungen
- Innenausstattung, Haushaltsgeräte und -gegenstände
- Gesundheitspflege
- Beherbergungs- und Gaststättendienstleistungen
- Bildung
Mehrbedarf
Mehrbedarfe sind all jene Bedarfe, die nicht durch den Regelbedarf gedeckt sind aber trotzdem für die Bestreitung des Lebensunterhalts nötig sind. Folgende Mehrbedarfe gibt es:
- Mehrbedarf für Schwangere
- Mehrbedarf für Alleinerziehende
- Mehrbedarf für Behinderte
- Mehrbedarf für krankheitsbedingte kostenaufwändige Ernährung
- Mehrbedarf bei Härtefällen
- Mehrbedarf für dezentrale Warmwasserzeugung
Mehrbedarfe müssen Sie nicht beantragen, doch Sie müssen das Jobcenter darüber informieren, dass Sie Mehrbedarf haben.
Leistungen für Unterkunft und Heizung
Die Kosten für die Unterkunft werden gemäß § 22 SGB II grundsätzlich übernommen, sie müssen jedoch angemessen sein. Als Faustregel für die Angemessenheit der Wohnkosten gilt: eine Person lebt in einer 45- 50 m² großen Wohnung und die Kosten pro m² liegen je nach Wohnort zwischen fünf und neun EUR. Für jede weitere Person kommen 10 m² an Wohnfläche hinzu.
Neben den Wohnkosten werden auch die Heizkosten vom Jobcenter übernommen. Die Abgaben für Strom und Warmwasser müssen aus dem Regelbedarf gezahlt werden. Eine Ausnahme stellt heizen mit Strom dar. In diesem Fall wird der Anteil der Stromrechnung, der dem Heizstrom zuzurechnen ist, vom Jobcenter übernommen.
Leistungen, welche nur unter bestimmten Voraussetzungen gewährt werden
In bestimmten Lebenslagen können Ihnen laut § 21 SGB II zusätzliche Leistungen zustehen, die zeitlich begrenzt sind oder nur einmalig ausgezahlt werden. Dazu zählen Erstausstattungen für die Wohnung, Bekleidung, Schwangerschaft oder für therapeutische Gegenstände.
Außerdem können Krankenversicherungsbeiträge bezuschusst oder ganz übernommen werden, Darlehen gewährt und für Kinder Leistungen für Kultur und Freizeit beantragt werden.
Quellen:
Sozialgesetzbuch II (SGB II)
- 7 SGB II
- 21 SGB II
- 22 SGB II
- Anlage zu § 28 SGB XII
- 5 RBEG
- Viertes Gesetz für Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt