Bürgergeld: Trotz Wegfall des Vermittlungsvorrangs Druck durch Sanktionen

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Das Bürgergeld hat Hartz IV abgelöst. Im Zuge dessen wurde auch der Vermittlungsvorrang abgeschafft. Der Vermittlungsvorrang bedeutete, dass die Jobcenter Arbeitssuchende in jede Beschäftigung drängen konnten. Was aber genau bedeutet die Streichung des Vorrangs? Darf das Jobcenter noch immer Sanktionen auferlegen?

Wegfall des Vermittlungsvorrangs

Der Vermittlungsvorrang wurde beim neuen Bürgergeld abgeschafft. Bedeutet das, dass Leistungsbeziehende nicht mehr in die Pflicht genommen werden dürfen, an einer Maßnahme teilnehmen zu müssen? Dürfen Jobvorschläge nun einfach abgelehnt werden?

Im Grundsatz fördern Jobcenter arbeitslose Bürgergeld-Beziehende mit verschiedenen Maßnahmen, um die Erwerbslosigkeit zu beenden. Maßnahmen sind zum Beispiel Bewerbungs- und Fremdsprachentrainings, fachliche Weiterbildungen, Coaching zum Einstieg in die Selbstständigkeit oder Arbeitsgelegenheiten.

Eingliederungsvereinbarungen noch bis Ende Juni 2023

Auch beim Bürgergeld wird das Jobcenter Leistungsbeziehende auffordern an einer Maßnahme teilzunehmen. Die Maßnahmen laufen über die Eingliederungsvereinbarung (EGV) noch bis Ende Juni 2024. Auch eine Verpflichtung, sich auf offene Jobangebote zu bewerben, kann Teil der EGV sein.

Die EGV soll also – laut Bürgergeld-Gesetz – bis Ende Juni abgeschafft werden. Stattdessen wird der sog. Kooperationsplan eingeführt. Diese enthält – Stand Heute – keine Rechtsfolgebelehrung.

Eine Rechtsfolgebelehrung klärt den Empfänger darüber auf, dass beispielsweise Sanktionen folgen, wenn beispielsweise auf den Vermittlungsvorschlag des Jobcenters der Leistungsbeziehende nicht reagierte. Das bedeutet, dass auch heute das Jobcenter sanktionieren darf, wenn gegen die EGV verstoßen wurde.

Sanktionen über die Hintertür möglich

Auch beim Kooperationsplan dürfen Leistungsbeziehende nicht jedes Vermittlungsangebot ablehnen. Auch wenn keine Rechtsfolgebelehrung mehr stattfindet, kann die Behörde Sanktionen aussprechen, wenn diese eine Aufforderung zur Mitwirkung im Rahmen des Kooperationsplans versendet hat. Und diese können dann wieder eine Rechtsfolgenbelehrung enthalten.

Die Kooperationspläne sollen schrittweise zwischen Mitte und Ende 2023 eingeführt werden. Jetzt noch bestehende EGV´s werden automatisch ab dem 1. Juli 2023 unwirksam.

Es zeigt sich also, dass die alten EGV´s einen neuen Namen erhalten, Sanktionen und Druck über Mitwirkungspflichten weiterhin bestehen.

Wie hoch sind die Sanktionen

Bei einer ersten Pflichtverletzung können 10 Prozent des Regelsatzes für einen Monat sanktioniert werden. Bei einer weiteren Pflichtverletzung kann das Jobcenter den Regelsatz um 20 Prozent für zwei Monate kürzen. Bei einer dritten Pflichtverletzung können sogar 30 Prozent für drei Monate sanktioniert werden. Mehr als 30 Prozent sind im Bürgergeld nicht vorgesehen.

Wer sanktioniert wurde, sollte den Sanktionsbescheid immer durch eine unabhängige Beratungsstelle oder durch einen Fachanwalt für Sozialrecht prüfen lassen. Häufig werden Sanktionen zu Unrecht auferlegt.

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

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