Der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hรคlt die Beamtenbesoldung in Hessen fรผr verfassungswidrig zu niedrig. Der Abstand zwischen Arbeitslosengeld II und der untersten Besoldungsgruppe von Beamtinnen und Beamten sowie zwischen den einzelnen Beamten-Besoldungsgruppen ist zu gering, entschieden die Kasseler Richter mit Beschluss vom Dienstag, 30. November 2021 (Az.: 1 A 863/18 und 1 A 2704/20). Der VGH legte damit zwei Verfahren dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe zur Prรผfung vor.
Bundesverfassungsgericht muss hessische Beamtenbesoldung prรผfen
Konkret ging es um die Beamtenbesoldung in Hessen in den Jahren 2013 bis 2020. Der VGH hatte gerรผgt, dass mit der Besoldung bis zur Besoldungsgruppe A 9, teilweise bis zur Besoldungsgruppe A 10 โder notwendige Mindestabstand zur Grundsicherung fรผr Arbeitssuchende nicht eingehalten” werde. Der Staat sei aber zur angemessenen Alimentierung seiner Beamtinnen und Beamten verpflichtet.
Dazu gehรถre auch, dass Beamte in der untersten Besoldungsgruppe mindestens 15 Prozent mehr verdienen mรผssen, als Hartz-IV-Bezieher erhalten. Auch mรผsse gewรคhrleistet werden, dass Beamtinnen und Beamte der hรถheren Besoldungsgruppen โwegen der hรถheren Wertigkeit der ihnen anvertrauten Tรคtigkeiten ein hรถheres Einkommen haben” als Staatsdiener niedrigeren Besoldungsgruppen.
Hessen habe fรผr seine niedrige Besoldung und dem nicht eingehaltenen Abstandsgebot aber keine verfassungsrechtliche Rechtfertigung geliefert. Der VGH beanstandete damit auch die Besoldung von Professorinnen und Professoren der Besoldungsgruppe W 2, da sich diese ebenfalls an der mit gerรผgten A-Besoldung orientiert.
Wollen Beamtinnen und Beamte in Hessen noch hรถhere Besoldungsansprรผche geltend machen, ist dies nur noch fรผr das Jahr 2020 mรถglich. Hierfรผr mรผssten sie gegen ihre Besoldung Widerspruch einlegen, so dass sie im Fall einer verfassungswidrigen Besoldung einen Vergรผtungsnachschlag erhalten kรถnnen. fle/mwo