Vermieter dรผrfen wegen steigender Gaskosten nicht einfach den Gashahn zudrehen. Die Versorgung mit Warmwasser gehรถrt schlieรlich zu den Mindeststandards fรผr ein menschenwรผrdiges Wohnen in Deutschland, stellte das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main in einem kรผrzlich bekanntgegebenen Beschluss vom 22. August 2022 klar (Az.: 8 L 1907/22.F).
Vermieter stellte bei Pflegebedรผrftigen die Gaszufuhr ab
Anlass des Rechtsstreits waren Beschwerden einer รคlteren und pflegebedรผrftigen Bewohnerin eines Mietshauses in Frankfurt. Wegen Preissteigerungen und Versorgungsengpรคssen im Zusammenhang mit dem Ukrainekrieg hatte der Hausmiteigentรผmer und Vermieter zum 30. Juni 2022 die Gasversorgung zum โSchutzโ der Mieter vor steigenden Gaskosten eingestellt.
Die Mieterin kรถnne den tรคglichen Bedarf an Warmwasser in der Kรผche ja selbst zubereiten. Die Beheizung kรถnne mit Elektrolรผftern erfolgen. Eine Versorgung mit Warmwasser werde von ihm mietvertraglich nicht geschuldet.
Doch die pflegebedรผrftige Frau fรผhrte an, dass sie auf die Versorgung mit Warmwasser zur Erhaltung einer Kรถrperhygiene angewiesen sei. Dies sei eine Grundvoraussetzung fรผr gesundes Wohnen.
Die Stadt Frankfurt am Main gab dem Vermieter auf, innerhalb einer Woche die Gasversorgung wiederherzustellen.
Per Eilantrag wollte der Vermieter die wohnungsaufsichtsrechtliche Verfรผgung der Stadt wieder kippen.
VG Frankfurt/Main: Warmwasserversorgung gehรถrt zum Wohnstandard
Doch damit hatte er vor dem Verwaltungsgericht keinen Erfolg. Die Versorgung mit Warmwasser gehรถre zu den Mindeststandards fรผr ein menschenwรผrdiges Wohnen in Deutschland. Hier habe der Vermieter willkรผrlich den โabsolut รผblichen Wohnstandardโ abgesenkt. Ein Hauseigentรผmer und Vermieter sei verpflichtet, die Versorgung mit Warmwasser sicherzustellen.
Die Mieter wรผrden mit ihren Vorauszahlungen und letztlich auf Basis einer Jahresendabrechnung die Kosten der Warmwasserversorgung und Heizung ja auch selbst tragen. fle/mwo