Schwerbehinderte haben ein Anrecht auf HomeOffice

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Ein Wiesbadener Urteil erรถffnet schwerbehinderten Menschen neue Mรถglichkeiten. Ein schwerbehinderter Arbeitnehmer kรคmpfte erfolgreich fรผr das Recht, dauerhaft von zu Hause aus zu arbeiten. Das Arbeitsgericht Wiesbaden stellte sich klar an seine Seite. (3 Ca 216/22).

Arbeit muss sich den Menschen anpassen โ€“ nicht umgekehrt. Besonders fรผr Schwerbehindertebedeutet dies einen groรŸen Schritt zu mehr Selbstbestimmung und Teilhabe. Das Urteil zeigt, dass individuelle Bedรผrfnisse endlich ernst genommen werden.

Warum Home-Office fรผr schwerbehinderte Menschen mehr ist als ein Arbeitsort

Der Klรคger, mit einem GdB von 50 und einem chronischen Schmerzsyndrom, arbeitete wรคhrend der Pandemie zwei Jahre im Home-Office. In dieser Zeit konnte er flexibel seine Arbeitsposition รคndern und seine Medikamenteneinnahme reduzieren. Dadurch blieb seine Leistungsfรคhigkeit stabil.

Nach der Pandemie verlangte sein Arbeitgeber jedoch die Rรผckkehr ins Bรผro, ohne einen leidensgerechten Arbeitsplatz bereitzustellen. Fรผr viele schwerbehinderte Menschen wรคre dies eine massive Belastung oder sogar ein Gesundheitsrisiko. Der Klรคger entschied sich deshalb, sein Recht auf eine passende Arbeitsform einzufordern.

Das Gericht stรคrkt Selbstbestimmung und Teilhabe

Das Arbeitsgericht Wiesbaden entschied zugunsten des Klรคgers und erkannte Home-Office als Form der behinderungsgerechten Beschรคftigung an. Es verwies auf ยง 164 Abs. 4 SGB IX, der schwerbehinderten Menschen eine angepasste Arbeitsumgebung zusichert. Auch der Arbeitsort fรคllt nach Auffassung des Gerichts darunter.

Die Richter stellten fest, dass der Klรคger seine Aufgaben im Home-Office ohne LeistungseinbuรŸen erbringt. Zudem konnte die Arbeitgeberin keine unzumutbare Belastung oder zwingende betriebliche Grรผnde vorweisen. Die Pandemiezeit diente als klarer Beweis, dass Home-Office dauerhaft praktikabel ist.

Was dieses Urteil fรผr andere Betroffene bedeutet

Die Entscheidung knรผpft an frรผhere Urteile der Landesarbeitsgerichte Niedersachsen und Kรถln an. Beide Gerichte bestรคtigten, dass ein Anspruch auf behinderungsgerechte Beschรคftigung auch den Arbeitsort umfassen kann. Voraussetzung ist, dass dadurch kein vรถllig neuer Arbeitsplatz entsteht.

Fรผr betroffene Arbeitnehmerinnen bedeutet das Urteil zusรคtzlichen Handlungsspielraum. Wer im Home-Office nachweislich besser arbeiten kann und keinen geeigneten Arbeitsplatz im Betrieb erhรคlt, kann einen entsprechenden Anspruch geltend machen. Damit wรคchst die Chance auf eine langfristige, gesundheitsvertrรคgliche Beschรคftigung.

FAQ โ€“ Die fรผnf wichtigsten Fragen zum Home-Office-Anspruch fรผr schwerbehinderte Menschen

1. Habe ich als schwerbehinderter Arbeitnehmerin einen Anspruch auf Home-Office?
Ja, wenn Home-Office notwendig ist, um Ihre Arbeit behinderungsgerecht zu gestalten. ยง 164 Abs. 4 SGB IX bildet dafรผr die rechtliche Grundlage.

2. Muss mein Arbeitgeber nachweisen, warum Home-Office nicht mรถglich ist?
Ja, der Arbeitgeber muss konkrete und nachvollziehbare Grรผnde liefern. Pauschale Aussagen reichen rechtlich nicht aus.

3. Reicht es, wenn ich erfolgreich im Home-Office gearbeitet habe?
Das ist ein starkes Argument. Bewรคhrte Praxis gilt als wichtiger Hinweis auf die langfristige Umsetzbarkeit.

4. Muss mein Arbeitgeber die technische Ausstattung bereitstellen?
Ja, wenn Home-Office erforderlich ist, gehรถrt die Bereitstellung der Arbeitsmittel zu den Pflichten des Arbeitgebers. Dazu zรคhlen etwa Laptop, Software oder sichere Zugรคnge.

5. Kann der Anspruch entfallen?
Ja, wenn im Home-Office wesentliche Aufgaben nicht mehr erledigt werden kรถnnen. Auch wenn dadurch ein vรถllig neuer Arbeitsplatz entstehen wรผrde, entfรคllt der Anspruch.

Home-Office als Baustein fรผr selbstbestimmtes Arbeiten

Das Urteil aus Wiesbaden stรคrkt die Rechte schwerbehinderter Menschen deutlich. Es zeigt, dass individuelle Bedรผrfnisse ernst genommen werden mรผssen und Home-Office ein entscheidender Baustein fรผr gesundes und selbstbestimmtes Arbeiten sein kann.

Fรผr Betroffene schafft die Entscheidung klare Perspektiven โ€“ und fordert Arbeitgeber dazu auf, Barrieren aktiv abzubauen.