Höherer Grad der Behinderung: Gericht rügt schlampige Prüfung

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Viele Menschen mit Schwerbehinderung kennen das Problem: Sie kämpfen nicht nur mit der Erkrankung, sondern auch mit Entscheidungen, die die Auswirkungen auf den Alltag zu knapp würdigen. Genau darum ging es in diesem Fall: Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen hob eine Entscheidung des Sozialgerichts Köln auf, weil wesentliche Punkte zur psychischen Erkrankung und zur Suchtthematik nicht ausreichend aufgeklärt waren. (L 13 SB 364/21)

Worum ging es in dem Verfahren – und warum ist das für Schwerbehinderte relevant?

Der Kläger hatte bereits einen Grad der Behinderung (GdB) von 30 und beantragte eine Höherstufung – rückwirkend ab März 2020. Für Betroffene kann diese Frage entscheidend sein, weil ab einem GdB von 50 die Anerkennung als schwerbehindert möglich wird und damit konkrete Nachteilsausgleiche verbunden sein können. Der Kläger wollte gerichtlich klären lassen, ob seine gesundheitlichen Beeinträchtigungen stärker zu bewerten sind als bisher anerkannt.

Was der Kläger vorgetragen hat

Der Kläger schilderte eine deutliche Verschlechterung, unter anderem psychische Beschwerden und Einschränkungen im Alltag; außerdem spielte eine Suchtthematik (Alkohol und Medikamente) eine Rolle. Gerade bei psychischen Erkrankungen und Suchterkrankungen kommt es nicht auf Diagnosen als Überschrift an, sondern auf die Folgen für die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft. Entscheidend ist, wie stabil der Alltag noch gelingt, welche Unterstützung erforderlich ist und wie sehr soziale Beziehungen, Belastbarkeit und Selbstorganisation beeinträchtigt sind.

Was das Sozialgericht Köln entschieden hat – und warum das problematisch wurde

Das Sozialgericht Köln wies die Klage per Gerichtsbescheid ab, also ohne mündliche Verhandlung. Es stützte sich im Wesentlichen auf Gutachten und Befundberichte und blieb beim GdB 30. Kritisch wurde, dass zentrale Fragen zur Suchtthematik und deren Auswirkungen nicht belastbar geklärt waren, obwohl diese für die Bewertung psychischer Einschränkungen eine wesentliche Rolle spielen können.

Warum das Landessozialgericht NRW eingegriffen hat

Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen hob den Gerichtsbescheid auf und wies das Verfahren an das Sozialgericht Köln zurück. Der Kern: Bei komplexen psychischen Erkrankungen und Suchtfragen reicht eine Entscheidung „nach Aktenlage“ oft nicht aus, wenn wesentliche Tatsachen ungeklärt bleiben. Das Gericht muss die Grundlagen selbst ermitteln und darf sich nicht mit einer lückenhaften Tatsachengrundlage begnügen.

Welche besondere Sorgfalt mahnen die Richter an – und was in der Praxis oft nicht läuft

Die Richter machen deutlich, dass Verfahren zu psychischen Erkrankungen und Sucht nicht wie eine Aktenroutine behandelt werden dürfen. Sie verlangen eine sorgfältige und nachvollziehbare Tatsachengrundlage: Das Gericht muss klären, wie sich die Erkrankung tatsächlich auswirkt – im Alltag, in Beziehungen, in der Belastbarkeit und in der Teilhabe am Leben. Gerade bei Suchtfragen reicht es nicht, Konsum lediglich zu erwähnen oder zu relativieren; entscheidend sind Verlauf, Ausprägung, Funktionsniveau und die konkreten Folgen.

In der Praxis scheitert es oft an genau dieser Sorgfalt. Häufig fehlen vollständige Behandlungsunterlagen, der Verlauf wird nicht sauber im „Längsschnitt“ erfasst, und widersprüchliche Angaben bleiben ungeklärt, weil Anhörungen oder Zeugen nicht genutzt werden. Dazu kommt, dass manche Verfahren zu früh ohne mündliche Verhandlung entschieden werden, obwohl Tagesstruktur, soziale Anpassung und Fremdbeobachtungen gerade nicht zuverlässig „aus dem Papier“ zu lesen sind.

Was kritisieren die Richter an den Krankenkassen?

Die Richter beanstanden vor allem, dass Krankenkassen bei psychischen Erkrankungen häufig mit standardisierten Einschätzungen arbeiten, die der individuellen Lebensrealität nicht gerecht werden. Statt den konkreten Verlauf und die funktionellen Auswirkungen sorgfältig zu würdigen, stützen sich Entscheidungen in der Praxis oft auf formale Kriterien, knappe Aktenvermerke oder einzelne Arztberichte. Das führt dazu, dass schwerwiegende Einschränkungen in der Teilhabe übersehen werden – gerade dann, wenn Symptome schwanken oder sich nicht in wenigen Diagnosesätzen abbilden lassen.

Zudem kritisieren die Richter, dass Krankenkassen bei Suchterkrankungen oder Mischbildern aus psychischer Erkrankung und Sucht zu schnell verkürzen: Entweder wird pauschal auf „Eigenverantwortung“ verwiesen oder es bleibt bei einer oberflächlichen Bewertung ohne belastbare Tatsachenbasis.

Aus richterlicher Sicht braucht es hier eine saubere Aufklärung anhand nachprüfbarer Anknüpfungstatsachen, damit nachvollziehbar wird, welche Folgen tatsächlich bestehen und welche Leistungen oder Nachweise erforderlich sind.

Wo zeigten sich Mängel in den Gutachten des konkreten Falls?

Im konkreten Fall zeigten sich die Schwächen weniger in einzelnen Formulierungen, als  vielmehr in der Grundlage der Begutachtung: Die Gutachten stützten sich ersichtlich nicht auf eine durchgehend belastbare Tatsachenermittlung zum Verlauf und zu den Auswirkungen der psychischen Erkrankung im Alltag.

Gerade weil eine Suchtthematik im Raum stand, hätte es präzisere Feststellungen gebraucht – etwa zur Häufigkeit, zur Stabilität, zu Rückfällen, zu Krisen und zur Frage, wie sich das auf Tagesstruktur, Belastbarkeit und soziale Teilhabe auswirkt. Stattdessen blieb die Bewertung in entscheidenden Punkten zu schematisch und konnte die individuelle Funktionsbeeinträchtigung nicht tragfähig abbilden.

Hinzu kam, dass die Gutachten keine ausreichend dichte „Längsschnitt“-Betrachtung erkennen ließen. Bei psychischen Erkrankungen entscheidet oft nicht ein Momentbild, sondern die Entwicklung über Zeit: Phasen der Stabilisierung, Einbrüche, Behandlungswechsel, Medikation, Therapieerfolge oder -abbrüche.

Was sind Anknüpfungstatsachen?

Anknüpfungstatsachen sind die konkreten Tatsachen, auf denen ein medizinisches Gutachten aufbaut. Es geht nicht um die Diagnose als Etikett, sondern um das belastbare Material zur Lebenswirklichkeit: Tagesablauf, Belastbarkeit, Rückzug, Konflikte, Selbstorganisation, soziale Kontakte, Krisenhäufigkeit, Behandlungsverlauf und Medikamenteneinnahme. Bei Sucht kommen typischerweise Art, Umfang, Dauer, Rückfälle und die Auswirkungen auf Alltag und Teilhabe hinzu.

Für eine rechtssichere Bewertung ist entscheidend, dass diese Grundlagen zuverlässig feststehen. Ein Gutachten kann nur so tragfähig sein wie die Anknüpfungstatsachen, die ihm zugrunde liegen; bleiben sie lückenhaft oder widersprüchlich, wird die Einschätzung angreifbar. Deshalb sind in solchen Konstellationen persönliche Anhörungen, vollständige Unterlagen und gegebenenfalls Zeugen besonders wichtig, um ein realistisches Bild zu sichern.

Was „Amtsermittlung“ für Betroffene bedeutet

Im Sozialrecht gilt der Amtsermittlungsgrundsatz: Das Gericht muss den Sachverhalt von sich aus aufklären, wenn entscheidende Fragen offen sind. Für Menschen mit (Schwer-)Behinderung ist das besonders wichtig, weil ihre Einschränkungen häufig nicht „messbar“ sind wie ein Laborwert, sondern sich in Funktionsniveau, Stabilität, Anpassungsfähigkeit und Belastbarkeit zeigen. Wenn ein Gericht ohne Anhörung entscheidet, obwohl zentrale Punkte streitig sind, kann das ein Verfahrensfehler sein – genau daran knüpfte die Entscheidung des LSG an.

Welche Ermittlungen nun nachgeholt werden müssen

Nach der Zurückverweisung muss das Sozialgericht den Sachverhalt umfassender klären. Dazu gehört typischerweise, den Kläger persönlich anzuhören und gegebenenfalls Personen aus dem Umfeld als Zeugen zu hören, um Alltag und Teilhabeeinschränkungen zuverlässig einzuordnen. Außerdem sind vollständige Behandlungsunterlagen oft aussagekräftiger als kurze Befundberichte, weil erst der Verlauf zeigt, wie stabil oder instabil eine Erkrankung tatsächlich ist.

Warum das Urteil gerade für Schwerbehinderte ein wichtiges Signal ist

Das Urteil macht deutlich: Wer eine Höherstufung des GdB erreichen will, braucht ein Verfahren, das die Lebenswirklichkeit abbildet. Psychische Erkrankungen und Suchterkrankungen werden häufig unterschätzt, wenn Gerichte nur schriftlich und ohne echte Aufklärung entscheiden. Für Betroffene ist das ein wichtiger Hinweis: Wenn wesentliche Einschränkungen nicht geprüft wurden, kann eine Entscheidung angreifbar sein.

FAQ: Die wichtigsten Fragen und Antworten

Welche Bedeutung hat ein höherer GdB für Menschen mit Schwerbehinderung?
Ein höherer GdB kann Nachteilsausgleiche auslösen oder erweitern und in bestimmten Konstellationen auch rentenrechtliche Möglichkeiten beeinflussen. Entscheidend ist immer die konkrete individuelle Situation. Deshalb lohnt es sich, den Zusammenhang zwischen Einschränkungen und Teilhabe klar darzustellen.

Warum ist die Bewertung psychischer Erkrankungen oft so umstritten?
Weil Diagnosen allein wenig sagen, wenn die Auswirkungen im Alltag unklar bleiben. Maßgeblich ist, wie stark die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft eingeschränkt ist. Diese Einschränkungen sind oft individuell und schwanken, was eine sorgfältige Beweisaufnahme besonders wichtig macht.

Was sind „Anknüpfungstatsachen“ und warum zählen sie so sehr?
Das sind Tatsachen, auf die ein Gutachten aufbaut, etwa Tagesstruktur, soziale Funktionsfähigkeit, Belastbarkeit, Rückzug, Konflikte oder beobachtbares Konsumverhalten. Solche Punkte müssen zuverlässig festgestellt werden, sonst bleibt ein Gutachten angreifbar. Gerade bei psychischen Erkrankungen entscheiden diese Details oft über die Höhe des GdB.

Warum durfte das Sozialgericht nicht einfach ohne mündliche Verhandlung entscheiden?
Ein Gerichtsbescheid setzt voraus, dass der Sachverhalt geklärt ist und keine besonderen Schwierigkeiten bestehen. Wenn zentrale Fragen offen sind, reicht ein reines Aktenverfahren oft nicht aus. Das Landessozialgericht sah hier solche offenen Punkte und hob deshalb die Entscheidung auf.

Was sollten Betroffene in GdB-Verfahren besonders gut dokumentieren?
Hilfreich ist eine konkrete Darstellung der Teilhabeeinschränkungen: Was geht nicht mehr, was nur eingeschränkt, welche Unterstützung ist erforderlich, welche Folgen zeigen sich im sozialen Leben oder im Umgang mit Stress. Bei psychischen Erkrankungen und Sucht zählt der Verlauf – also Behandlungsphasen, Krisen, Stabilisierung und Rückfälle. Je konkreter das Bild, desto besser kann das Gericht den Fall rechtssicher beurteilen.

Fazit

Für Menschen mit Schwerbehinderung ist dieses Urteil ein wichtiges Signal: Bei komplexen psychischen Erkrankungen und Suchtthematik darf ein Gericht nicht vorschnell „nach Aktenlage“ entscheiden, wenn wesentliche Tatsachen offen sind. Entscheidend ist nicht die Diagnose als Etikett, sondern die Teilhabeeinschränkung im Alltag – und die muss das Gericht belastbar aufklären. Wenn die Sachaufklärung daran vorbeigeht, kann eine höhere Instanz eingreifen und das Verfahren zurückgeben, damit eine tragfähige Entscheidung möglich wird.