Hohe Abschläge und Nachforderungen bei den Heizkosten – Was Bürgergeld-Beziehende jetzt tun sollten

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Die Teuerungsrate ist vor allem bei den Energiepreisen hoch. Dies macht sich auch bei den Abschlagszahlungen für die Heizkosten bemerkbar. Zudem verlangen die Versorger höhere Abschlagszahlungen und Nachforderungen.

Für Bürgergeld- und Sozialhilfeempfänger übernehmen die Jobcenter bzw. Sozialämter die “tatsächlichen Heizkosten”, wenn diese vom Leistungsträger als “angemessen” bewertet werden. Übernehmen die Jobcenter auch Nachforderungen? Antworten gibt dieser Leitfaden.

Übernahme der Heizkosten in tatsächlicher Höhe

Heizkosten müssen von Jobcentern oder Sozialämtern übernommen werden, wenn sie einen “angemessenen” Rahmen nicht übersteigen.

Die Behörden dürfen Heizkosten nur dann nicht übernehmen, “wenn sie der Höhe nach bei angemessenem und sparsamem Heizen nicht erforderlich erscheinen”, wie das Bundessozialgericht entschied (Az.: B 14 AS 36/08 R).

Jobcenter muss immer Einzelfall bei zu hohem Verbrauch prüfen

Die Leistungsbehörde ist verpflichtet, bei Verdacht auf unangemessene Heizkosten den Einzelfall zu prüfen. Die Angemessenheit ist jedoch nur anhand der verbrauchten Energiemenge und nicht anhand des verlangten Heizkostenpreises zu prüfen, wie das Bundessozialgericht in einem weiteren Urteil (B 14 AS 60/12 R) entschieden hat.

Entscheidend ist der Verbrauch und nicht die Kosten

Das bedeutet, dass die kommunalen Träger der Kosten der Unterkunft die tatsächlichen Heizkosten – unabhängig vom Heizölpreis – zu übernehmen haben, sofern der oder die Betroffene nicht unwirtschaftlich gehandelt hat.

Dies umfasst die Übernahme von Abschlagszahlungen, die Nachforderung am Ende des Abrechnungszeitraums sowie die einmalige Beschaffung von Brennstoffen, wie z.B. das Auffüllen des Öltanks.

Wie die Initiative “Aufrecht e.V.” berichtet, sind bei Heizenergiekosten, die aufgrund eines sehr hohen Energieverbrauchs anfallen, diese auch in tatsächlicher Höhe anzusetzen (§ 67 Abs. 3 S. 1 SGB II, § 141 Abs. 3 SGB XII).

Diese sog. „Angemessenheitsfiktion“ gilt für Bewilligungszeiträume, die vor dem 31.12.2022 beginnen, wenn nicht bereits ein Kostensenkungsverfahren abgeschlossen wurde (§ 22 Abs. 1 S. 3 SGB II / § 35 Abs. 2 SGB XII).

Bürgergeld Anspruch auch für Nichtbezieher aufgrund hoher Heizkosten

Geringverdiener, deren Einkommen knapp über dem Bürgergeldsatz liegt, sowie Wohngeld- und Kinderzuschlagsempfänger können im Monat der Nachforderung ebenfalls einen Antrag auf SGB II stellen. Mehr zu diesem Themen finden Betroffene hier.

Gilt die Karrenzzeit bei den Heizkosten?

Seit Einführung des Bürgergeldes gilt für Leistungsbezieher eine “Schonfrist” bei den Unterkunftskosten. In dieser Zeit darf das Jobcenter keine Kostensenkungsaufforderung aussprechen, wenn die Miete die Angemessenheitskriterien übersteigt. Diese Regelung gilt allerdings nicht für die Heizkosten.

Was ist, wenn die Stromkosten zu hoch und Schulden entstanden sind?

Die Strompreise steigen und steigen. Viele Haushalte haben Angst vor dem “blauen Brief” der Stromversorger. Muss das Jobcenter bei Stromschulden einspringen, wenn man Bürgergeld bezieht?

Die Stromkosten müssen aus den Regelleistungen bezahlt werden, auch wenn die tatsächlichen Stromkosten nicht gedeckt sind.

Schulden beim Energieversorger können von den Trägern der Grundsicherung für Arbeitsuchende nur ausnahmsweise und unter engen Voraussetzungen als Darlehen übernommen werden. Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (Az.: L 7 AS 1289/14 B und L 7 AS 1290/14 B) hat entschieden, dass Jobcenter auch bei Stromschulden ein Darlehen gewähren müssen.

Allerdings dürfen die Stromschulden nicht durch offensichtliche Verschwendung entstanden sein. Es muss eine Notlage vorliegen und der Stromversorger muss mit einer Sperrung gedroht haben. Außerdem muss dier Stromlieferant ein Abstottern in Form von Raten abgelehnt haben.

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

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