Einmalige Unterhaltsabfindung führt zu hohen Kassenbeiträgen

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Geschiedene Ehepartner müssen bei einer vom Ex-Ehegatten gezahlten einmaligen Abfindung für Unterhaltsansprüche ein Jahr lang mit höheren Beiträgen zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung rechnen.

Die Krankenkasse darf die Zahlung auf zwölf Monate verteilen und hierfür Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge verlangen, stellte das Bundessozialgericht (BSG) am Dienstag, 18. Oktober 2022, in Kassel klar (Az.: B 12 KR 6/20 R).

Die Abfindungszahlung für Unterhaltsansprüche sei nicht mit Versorgungsbezügen, etwa eine vom Arbeitgeber mitfinanzierte Direktversicherung, vergleichbar, die über einen Zeitraum von 120 Beitragsmonaten zu verteilen sind.

Die aus dem Raum Dortmund stammende, freiwillig versicherte Klägerin hatte nach ihrer Scheidung von ihrem Ehegatten eine einmalige Abfindung in Höhe von 120.000 Euro erhalten. Damit sollten sämtliche nachehelichen Unterhaltsansprüche beglichen werden.

Hohe einmalige Unterhaltsabfindung führt zu hohen Kassenbeiträgen

Als die Krankenkasse von der Abfindung erfuhr, forderte sie hierfür Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge. Zur Berechnung des monatlichen Beitrags berücksichtigte sie ein Jahr lang ein Zwölftel der Abfindungssumme als beitragspflichtiges Einkommen, also 10.000 Euro monatlich.

Die Frau meinte, dass die Beiträge viel geringer ausfallen müssten. Wie bei Versorgungsbezügen müsse die Kasse die Abfindung auf 120 Monate verteilen, so dass die Beiträge entsprechend geringer ausfallen würden.

Ihre Klage und anschließende Revision vor dem BSG hatten jedoch keinen Erfolg. Die Klägerin könne bei der Berücksichtigung der Abfindungszahlung für Unterhaltsansprüche keine Gleichbehandlung mit Versorgungsbezügen verlangen, die auf 120 Beitragsmonate zu verteilen sind, urteilten die obersten Sozialrichter.

BSG: Krankenkasse darf Einnahme auf zwölf Beitragsmonate verteilen

Dass Versorgungsbezüge über 120 Beitragsmonate verteilt werden, sei wegen des dauerhaften Ausscheidens von Versorgungsempfängern aus dem Erwerbsleben „sachlich gerechtfertigt“.

Eine Einmalzahlung für nacheheliche Unterhaltsansprüche sei aber etwas anderes und nicht „von solcher Dauerhaftigkeit geprägt“. Sie dürfen daher wie andere einmalige Einnahmen auf zwölf Beitragsmonate verteilt werden.

Die entsprechenden Regelungen in den „Einheitlichen Grundsätzen zur Beitragsbemessung freiwilliger Mitglieder“ des Spitzenverbandes der Gesetzlichen Krankenversicherung seien mit höherrangigem Recht vereinbar, so das BSG.

Für Pflichtversicherte gibt es vergleichbare Vorschriften. Ein „existenzieller Härtefall“ wegen „unverhältnismäßiger Belastungen“ bestehe bei der Klägerin auch nicht. fle/mwo

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