Bürgergeld: Keine Übernahme von Mietschulden bei Schrottimmobilie

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Grundsätzlich ist für die Übernahme von Schulden zu fordern, dass die laufenden Kosten für die Unterkunft abstrakt angemessen im Sinne des § 22 Abs 1 S 1 SGB 2 sind.

Ist die mit der Übernahme der Schulden bezweckte langfristige Sicherung der Wohnung nicht zu erreichen, ist die Schuldenübernahme in der Regel nicht gerechtfertigt. Dies kann insbesondere bei “Schrottimmobilien” der Fall sein, so der Sozialrechtsexperte Detlef Brock.

§ 22 Abs. 8 SGB II schützt die Wohnung dann, wenn ihr Erhalt durch die Übernahme von Schulden gerechtfertigt ist

Grundsätzlich ist für die Übernahme der Schulden zu fordern, dass die laufenden Kosten für die Unterkunft abstrakt angemessen im Sinne des § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II sind. Ist die mit der Übernahme der Schulden bezweckte langfristige Sicherung der Wohnung nicht zu erreichen, ist die Schuldenübernahme in der Regel nicht gerechtfertigt.

Keine Übernahme von Mietschulden in Höhe von 5100 € bei nicht angemessener Mietübernahme

Das Jobcenter muss keine Mietschulden ( § 22 Abs. 8 SGB 2 ) übernehmen, wenn die Mietübernahme nicht angemessen ist, weil die Antragsteller die bewilligten Mietzahlungen aus verschiedenen Gründen schuldig geblieben sind, u.a. aus gesundheitlichen Gründen und es sich um eine Schrottimmobilie handelt ( keine Funktion der Heizung und in allen Zimmern gebe es Kakerlaken, Mäuse, Ratten und Bettwanzen).

Bürgergeld Empfängerin muss sich um Mietminderung kümmern und Kontakt zum Vermieter suchen

Hier hat die Antragstellerin es unterlassen, die Miete zu mindern bzw. den Vermieter zur Durchführung von Reparaturarbeiten zu zwingen, obwohl ein Dauerzustand vorliegt.

Die Mietübernahme ist nicht angemessen bei Schrottimmobilien

So trete im Bad Wasser aus Toilette und Badewanne aus, die Heizungen würden nicht funktionieren, an den Wänden falle der Putz ab und in allen Zimmern gebe es Kakerlaken, Mäuse, Ratten und Bettwanzen.

Somit ist derzeit die Prognose des Erhalts einer (bewohnbaren) Wohnung zu angemessenen Kosten nicht möglich.

Ob Wohnungslosigkeit droht – ist nicht sicher

Denn Wohnungslosigkeit, die einen einstweiligen zu sichernden Anspruch auf darlehensweise Übernahme von Schulden auslöst, droht, wenn die Antragstellerin ihrer bewohnten und regelmäßig kostenangemessen Wohnung voraussichtlich kurzfristig verlustig ginge bei zugleich fehlender Möglichkeit, einen angemessenen Ersatzwohnraum zu erhalten.

Die Antragstellerin hat sich im Wesentlichen auf die von ihr wahrgenommene subjektive Unmöglichkeit der Wohnungssuche beschränkt.

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Auch keine Übernahme der Mietschulden im Rahmen der Folgenabwägung

Eine reine Folgenabwägung kommt aufgrund der derzeit nicht möglichen Prognose einer dauerhaften Sicherung eines angemessenen Wohnraums in Frage.

Rechtstipp vom Sozialrechtsexperten

Jobcenter müssen für Schrottimmobilien keine höheren Mietkosten und auch keine Mietschulden übernehmen, wenn die Unterkunft nicht erhaltenswert ist ( Rechtsprechung der Landessozialgerichte NRW und Berlin-Brandenburg ).

Hinweis zur Neuen Grundsicherung

Mietkostenübernahme soll gedeckelt werden in der Neuen Grundsicherung ab Sommer 2026.

Sozialministerin Bas beabsichtigt, einen kommunalen Quadratmeterdeckel einzuführen. Die Kosten der Unterkunft (KdU) sollen beim Bürgergeld nur noch bis zu dieser Fläche erstattet werden. Ziel ist es, Wuchermieten zu unterbinden und Sozialbetrug einzudämmen.

Schrottimmobilien als Geschäftsmodell

Das Geschäft mit Schrottimmobilien ist in Deutschland weiterhin lukrativ. Häufig werden EU-Bürgerinnen und -Bürger, oft aus Rumänien oder Bulgarien, angeworben, erhalten Minijobs und werden anschließend überteuert in heruntergekommenen Häusern untergebracht. Die hohen Mieten trägt bislang häufig der Staat – konkret die Grundsicherungsträger/Jobcenter.

Allein im vergangenen Jahr registrierten die Jobcenter Hunderte Fälle bandenmäßigen Missbrauchs beim Bürgergeld.

Warnung vor Mietschulden

Es besteht die Gefahr einer Anhäufung enormer Mietschulden bei Grundsicherung-Beziehenden. Obdachlosigkeit könnte die Folge sein – auch wenn von politischer Seite wiederholt betont wurde, grundsätzlich werde in Deutschland niemand obdachlos.

Quelle: Aktuelle obergerichtliche Rechtsprechung zur Übernahme von Mietschulden bei Schrottimmobilien aus 2026/2025