Beleidigungen, die er Mitarbeitern des Jobcenters an den Kopf warf, werden für einen Leistungsberechtigten teuer. 1.100 Euro, zahlbar in 55 Tagessätzen zu 20 Euro muss er nach einem Gerichtsurteil zahlen.
Ihm war der Bürgergeld-Bezug gekürzt worden, und als er davon erfuhr, schimpfte er “Arschlöcher” und “Idioten”.
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Behördenleiter erstattet Anzeige
Der 32-Jährige Mann polterte gleich los, als er an den Empfang des Jobcenters Neubrandenburg kam. Die Mitarbeiter wollten keine gerichtliche Auseinandersetzung. Allerdings bekam der zuständige Behördenleiter Wind von der Sache und erstattete umgehend Anzeige.
Berufung vor dem Landgericht
Der erste Strafbefehl betrug 1000 Euro, zahlbar in 50 Tagessätzen zu 20 Euro. Dies akzeptierten der Betroffene und sein Rechtsvertreter nicht.
In erster Instanz war die Summe deutlich höher: 1.200 Euro in 60 Tagessätzen sollte der Wütende jetzt zahlen. Sein Verteidiger legte Berufung ein und jetzt entschied das Landgericht Neubrandenburg.
“Die Nerven verloren
Der Richter am Landgericht hielt den Betroffenen keinesfalls für unschuldig, allzumal der Leistungsberechtigte die Beschimpfungen zugab. Der Erzürnte sagte, er habe die Nerven verloren, weil ihm im Mai 2023 das Bürgergeld gekürzt worden sei.
Auf 1.100 Euro legte der Richter die zahlbare Summe fest – genau zwischen den beiden vorhergehenden Entscheidungen.
Beim nächsten Mal Haftstrafe
Der Richter zählte die Vorstrafen des Betroffenen auf, insgesamt gibt es dort 17 Einträge. Diese umfassen Tatbestände wie Beleidigung, Bedrohung, Körperverletzung und Sachbeschädigung. Deswegen wies er ihn darauf hin, dass bei nächsten Vergehen eine Haftstrafe drohe.
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Der Mann sagte, er habe niemanden direkt beleidigen wollen. Dies erkannte das Gericht aber nicht als ausreichend an, um ihn freizusprechen. Stattdessen ermahnte ihn der Richter: “Reißen Sie sich am Riemen”.
“Sachbearbeiter tun nur ihren Job”
Die Sachbearbeiter der Behörde erledigten nur ihren Job, so der Richter.
Allerdings war die Bürgergeld-Kürzung in diesem Fall tatsächlich zu Unrecht erfolgt, wie sich später herausstellte. Der zuständige Mitarbeiter hatte seinen Job also nicht richtig erledigt. Die Empörung war gerechtfertigt, das Herumpoltern in der “Höhle des Löwen”jedoch der falsche Weg.
Beleidigen ist der falsche Weg
Wir bei “Gegen Hartz” erfahren täglich von Fehlentscheidungen der Jobcenter, ungerechtfertigten Kürzungen, rechtswidrigen Bescheiden und sogar von gezielten Schikanen gegen Leistungsberechtigte.
Auch und gerade, wenn Leistungsberechtigte aus gutem Grund verärgert sind, solltet Ihr nicht eurer Wut im Jobcenter Luft machen, indem Ihr Beschimpfungen gegen dortige Mitarbeiter auszustoßt.
Solche Schimpftiraden bei der Behörde sind für euch Leistungsberechtigte selbstzerstörerisch. Den Preis dafür zahlt am Ende der Bürgergeld-Bezieher und nicht das Jobcenter.
Was könnt Ihr als betroffene Leistungsberechtigte tun?
Es fällt nicht einfach. Jedoch solltet Ihr gegenüber dem Jobcenter immer sachlich bleiben – bei Konflikten um Bürgergeldbescheide, bei Zumutungen, bei Übergriffen und rechtswidrigem Verhalten der Mitarbeiter der Jobcenter.
Das heißt nicht, den Schwanz einzukneifen – ganz im Gegenteil.
Kämpft für eure Rechte!
Schaltet den den Rechtsweg ein. Legt Widerspruch im Jobcenter gegen fragwürdige Bescheide ein und, wenn dieser erfolglos bleibt, dann zieht vor das Sozialgericht.
Wenn Ihr im Jobcenter schimpft, dann sitzt Ihr auf der Anklagebank. wenn Ihr jedoch Widerspruch einlegt und eine Klage einreicht, dann sitzt ist das Jobcenter der Angeklagte.
Auch uns von gegen-hartz.de könnt Ihr berichten über Schikanen des Jobcenters, absurde Bescheide und Fehlentscheidungen der Behörde. Wir machen solche Ärgernisse öffentlich.
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Dr. Utz Anhalt ist Buchautor, Publizist, Sozialrechtsexperte und Historiker. 2000 schloss er ein Magister Artium (M.A.) in Geschichte und Politik an der Universität Hannover ab. Seine Schwerpunkte liegen im Sozialrecht und Sozialpolitik. Er war wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Dokumentationen für ZDF , History Channel, Pro7, NTV, MTV, Sat1.