Die Wohngeldreform hat bei den zuständigen Behörden zu einer regelrechten Antragsflut geführt. Vielerorts wird berichtet, dass bis zur Bewilligung rund ein halbes Jahr vergehen kann. Von den Jobcentern immer wieder abgelehnt, aber dennoch berechtigt: Viele Wohngeldberechtigte können in der Zwischenzeit einen Antrag auf Bürgergeld stellen.
Deutlich höheres Wohngeld
Das Wohngeld ist seit Jahresbeginn von durchschnittlich 177 Euro auf 370 Euro pro Monat deutlich gestiegen. Zudem hat sich der Kreis der Anspruchsberechtigten deutlich vergrößert. Mittlerweile sind rund 2 Millionen Haushalte in Deutschland wohngeldberechtigt.
Bei der Berechnung des Wohngeldes werden die Kosten für Heizung und Warmwasser berücksichtigt. So wird jetzt zusätzlich eine Pauschale von 2 Euro pro Quadratmeter berücksichtigt. Dadurch erhöht sich das Wohngeld um 1,20 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche.
Zusätzlich wird ein Heizkostenzuschuss gezahlt: Für einen Single-Haushalt sind das rund 415 Euro, für einen Zwei-Personen-Haushalt 540 Euro. Für jedes weitere Haushaltsmitglied werden noch einmal 100 Euro gezahlt.
Ämter sind überlastet
Aus vielen Teilen Deutschlands wird berichtet, dass die Ämter mit der Bearbeitung der Wohngeldanträge nicht nachkommen. Durch die Wohngeldreform zum Jahresbeginn ist die Zahl der Anspruchsberechtigten deutlich gestiegen. Allein in Sachsen hat sich die Zahl der Fälle mehr als verdreifacht, wie eine Umfrage der Leipziger Volkszeitung bei den Kommunen ergab. Die Antragsteller müssen deshalb viele Monate auf eine Bearbeitung warten.
„Die Umsetzung der Wohngeldreform des Bundes bedeutet für die kommunale Ebene eine enorme Kraftanstrengung”, mahnt deshalb auch die Sozialdezernentin von Nordsachsen, Heike Schmidt. Trotz zusätzlich geschaffener Stellen habe sich die Situation kaum entspannt.
Oft müssen Unterlagen nachgereicht werden
„Das Prozedere ist für viele Antragsteller zu kompliziert, umfangreich und bürokratisch. Zudem müssen die Bürger so viele Unterlagen einreichen, dass oft zwei bis drei Nachforderungen notwendig sind“, erklärt eine Sprecherin des Landkreises Leipzig. Bislang waren für die Bearbeitung etwa vier Wochen üblich. Nun kann die Bearbeitung des Wohngeld-Antrages bis zu acht Monate andauern.
Lesen Sie auch:
– Zweiter Heizkostenzuschuss – Wohngeld, Bafög oder Bürgergeld: Wer hat jetzt einen Anspruch?
Info: Statt Bürgergeld: Wohngeld, Kinderzuschlag, Kindergeld und Heizkostenzuschlag
Grundsätzlich kann es besser sein, auf einen bestehenden Bürgergeldanspruch zu verzichten und stattdessen vom vorhandenen eigenen Einkommen plus Wohngeld bzw. von Wohngeld, Kindergeld und Kinderzuschlag zu leben.
Dies ist vor allem für Bürgergeld-Aufstocker eine interessante Option, weil man sich dann den Stress mit dem Jobcenter ersparen kann. Im konkreten Fall kann eine unabhängige Beratungsstelle helfen, den Anspruch zu berechnen. Beispielrechnungen hierfür finden sich zum Beispiel hier und hier. Doch das Problem ist derzeit die überlange Bearbeitungszeit der Anträge.
Bürgergeld als Vorleistung
Die Leidtragenden sind die Antragstellenden. Was also tun, wenn die Bearbeitung des Antrags mehrere Monate dauert? Betroffene sollten einen Bürgergeldantrag auf ergänzende Leistungen stellen.
Das Jobcenter wird auf “vorrangige Leistungen” verweisen, da eigentlich ein Anspruch auf Wohngeld besteht. Das Jobcenter muss aber in Vorleistung gehen, d.h. die Leistungen nach dem SGB II müssen bis zur Zahlung des Wohngeldes gewährt werden.
Das Bürgergeld darf nicht wegen des fehlenden Zuflusses der anderen Sozialleistung versagt werden. Dies bestätigt auch die Bundesagentur für Arbeit und schreibt in ihrer Weisung an die Jobcenter (§ 67) vor, auch bei Anspruch auf Wohngeld + Kinderzuschlag in Vorleistung zu gehen.
Doch die Ämter sträuben sich häufig, wie in diesem Artikel beschrieben. Wird der Antrag mit Hinweis auf vorrangige Leistungen abgelehnt, hilft nur ein Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid. Weitere Hilfen bieten auch unabhängige Beratungsstellen.
- Über den Autor
- Letzte Beiträge des Autors