Bürgergeld: Zuschläge für Schulmaterialen im Bildungspaket erhöht

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Kinder von Eltern, die Sozialleistungen wie zum Beispiel Bürgergeld, Wohngeld, Sozialhilfe oder Grundsicherung beziehen, haben einen Anspruch auf das Bildungs- und Teilhabepaket. Der Anspruch auf Schulmaterialen hat sich seit 2023 erhöht.

Erhöhung des Zuschusses für Schulmaterialen

Mit Einführung der Bürgergeld-Reform 2023 wurden die Zuschläge für Schulmaterialen im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets erneut erhöht: Im Februar wurden bereits 58 Euro überwiesen und im August werden 106 Euro bezuschusst.

Die Kosten für Schulbücher oder Arbeitshefte (Kauf, Ausleihe oder Eigenanteil) sind seit Januar 2021 nicht mehr im Schulbedarf enthalten, sondern können als Mehrbedarf – auch nachträglich – zusätzlich beantragt werden (vgl. § 21 (6a) SGB II / § 30 (9) SGB XII).

Es gelten zudem folgende Verbesserungen im Bildungspaket:

Kein Eigenanteil Schülerbeförderungskosten

Für Schülerbeförderungskosten müssen Schülerinnen und Schüler keinen Eigenanteil mehr leisten.

Kosten für Nachhilfe

Die Kosten für Nachhilfe werden übernommen, wenn die Schule die Notwendigkeit bestätigt (z.B. um einen besseren Schulabschluss zu erreichen, bei Sprachschwierigkeiten, Rechen- oder Rechtschreibschwäche o.ä.) und die Schule keinen Nachhilfeunterricht anbietet. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Versetzung gefährdet ist oder nicht.

Mittagessen in der Schule, Hort oder Tageseinrichtung

Für das gemeinschaftliche Mittagessen müssen die Kinder keinen Eigenanteil mehr zahlen (bisher 1 € pro Mahlzeit). Die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung kann auch in einem Hort oder einer Tageseinrichtung stattfinden, das muss aber von der Schule organisiert werden.

15 Euro im Monat für Vereine und kulturellen Aktivitäten

Das Budget für die Teilnahme von Kindern und Jugendlichen an außerschulischen sportlichen, musischen oder kulturellen Aktivitäten und Freizeiten wurde von 10 € auf 15 € monatlich erhöht. Höhere Kosten können berücksichtigt werden, wenn sie im Zusammenhang mit den Aktivitäten entstehen (z.B. Fußballschuhe bei Mitgliedschaft in einem Fußballverein).

Muss ein Antrag gestellt werden?

Für die Leistungen des Bildungspakets muss kein gesonderter Antrag mehr gestellt werden (auch nicht für Nachhilfe bis 31. Dezember 2023). Es reicht der allgemeine Antrag beim zuständigen Amt (auf Bürgergeld, Grundsicherung, Sozialhilfe, Asylbewerberleistungen, Kindergeld, Kinderzuschlag oder Wohngeld) und ein einfacher Nachweis, wofür das Geld benötigt wird (z.B. für eine Klassenfahrt).

Alle Kosten können nun auch im Nachhinein vom Jobcenter erstattet werden (z.B. wenn eine Klassenfahrt bereits im Voraus selbst bezahlt wurde).

Bisher wurde nur das Geld für den Schulbedarf an die Eltern ausgezahlt. Alle anderen Leistungen des Bildungspakets wurden entweder als Gutschein oder als Direktzahlung an die „Leistungsanbieter“, also Schulen, Vereine oder Nachhilfeinstitute, erbracht. Seit 2019 kann jede Kommune selbst entscheiden, ob sie alle Leistungen des Bildungspakets als Geldleistung direkt an die Eltern der Kinder auszahlen will – leider macht das kaum eine Kommune.

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