Wohngeld oder Bürgergeld: Alleinerziehende mit 3 Kindern im städtischen Bereich

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Alleinerziehend mt 3 Kindern vom Land

Viele Menschen wissen nicht, dass sie Anspruch auf staatliche Unterstützung wie Bürgergeld oder Wohngeld plus Kinderzuschlag haben. Häufig sind es erhebliche Summen und es hängen daran auch noch hohe Entlastungen.

Vorstellung Beispielfamilie

Ich möchte dies exemplarisch an einer Alleinerziehenden mit 3 Kindern (8J, 6J, 4J) darstellen. Sie wohnen in Köln, einer Region mit hohen Mieten (Wohngeldstufe 6). Sie bezahlen 1050€ Bruttokaltmiete (inkl. NK) und 120€ Heizung. Die Kinder erhalten Unterhaltsvorschuss.

Methodik

Ich habe in der folgenden Tabelle zu jedem Brutto-Einkommen in 100€-Schritten, die entsprechenden Sozialleistungsansprüche berechnet. Die jeweilige Höhe der Sozialleistungsansprüche und die Auswirkungen auf die Haushaltskasse lassen sich aus dieser ablesen.

Bürgergeld oder Wohngeld + Kinderzuschlag

Die Familie hat bis zu einem sozialversicherungspflichtigem Einkommen unter 478€ Netto (600€ Brutto) Anspruch beim Jobcenter. Ist das Einkommen höher, hat die Familie keinen Anspruch auf Bürgergeld, sondern auf #Wohngeld und Kinderzuschlag.

Bei einer Arbeitsaufnahme aus der Arbeitslosigkeit heraus mit einer Stelle ab 600€ Brutto, wird die Bedarfsgemeinschaft spätestens nach 6 Monaten zum Wohngeld und Kinderzuschlag wechseln.

Ist das Einkommen bei mindestens 1100€ Brutto (878€ Netto) wird die Familie sofort zum Wohngeld wechseln und hat ein paar Monate später zusätzlich Anspruch auf Kinderzuschlag. Häufig ahnen Alleinerziehende nichts von ihrem Anspruch auf KiZ – dieser ist aber recht hoch.

Höchstgrenzen Sozialleistungsbezug

Die Familie hat aber selbst bei einem weit höheren Einkommen noch Anspruch auf staatliche Unterstützung.

Anspruch auf Kinderzuschlag besteht bis Netto ca. 2591€ (Brutto 3800€) und auf Wohngeld sogar bis 2750€ Netto (4100€ Brutto).

Grenze der Wirtschaftlichkeit von Einkommen

Das Bruttoeinkommen über 2100€ zu steigern, ist wirtschaftlich nicht sinnvoll, denn mehr Arbeit bringt kaum zusätzliches Geld in die Haushaltskasse bzw. führt ab 3100€ sogar zu Einbußen. Arbeit lohnt sich massiv. Mehrarbeit in diesem Fall nicht!

Diesen Bereich sollte es nicht geben. Die Erhöhung des Arbeitsumfangs muss sich immer lohnen. Hier aber führt eine Erhöhung des Bruttos um 1600€ (2200€ auf 3800€) zu 0€ mehr in der Haushaltskasse. Da muss der Gesetzgeber wohl noch mal nacharbeiten.

Übertragung auf andere Alleinerziehende mit 3 Kindern

Deutlich wird an diesen Zahlen aber auch, dass Alleinerziehende mit 3 Kindern fast immer Anspruch auf Leistungen und damit auf BuT (Schülerticket, Schulessen, Nachhilfe, Klassenfahrt und einiges mehr wird übernommen) und die Befreiung von Kinderbetreuungsgebühren haben.

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