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Familie mit 2 Kindern vom Land – sozialrechtliche Ansprüche
Viele Familien wissen nicht, dass sie Anspruch auf Hilfeleistungen wie das Bürgergeld, Kinderzuschlag und Wohngeld haben. Häufig sind es erhebliche Summen und es hängen daran auch noch wesentliche Entlastungen. Diese exemplarisch Berechnung kann helfen, um eine Einschätzung hierüber zu treffen.
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Vorstellung Beispielfamilie
Ich möchte dies exemplarisch an einer Familie mit 2 Kindern (13J, 9J) darstellen. Sie wohnen in einer strukturschwachen Region mit geringen Mieten (Wohngeldstufe 1). Sie bezahlen 580€ Bruttokaltmiete (inkl. NK) und 120€ Heizung. Es arbeitet nur ein Partner.
Methodik
Ich habe in der folgenden Tabelle zu jedem Brutto-Einkommen in 100€-Schritten, die entsprechenden Sozialleistungsansprüche berechnet. Die jeweiligen Höhe der Sozialleistungsansprüche und die Auswirkungen auf die Haushaltskasse lassen sich aus dieser ablesen.
Bürgergeld oder Wohngeld+Kinderzuschlag?
Die Familie hat bis zu einem Einkommen von 977€ Netto (1225€ Brutto) Anspruch beim Jobcenter. Ist das Einkommen höher, hat die Familie keinen Anspruch auf Bürgergeld, sondern auf Wohngeld und Kinderzuschlag.
Bei einer Arbeitsaufnahme aus der Arbeitslosigkeit heraus mit einer Stelle ab 1225€ Brutto, wird die Familie spätestens nach 6 Monaten zum Wohngeld und Kinderzuschlag wechseln.
Ist das Einkommen bei mindestens 2100€ Brutto (1675€ Netto) wird die Familie sofort zum Wohngeld wechseln und hat ein paar Monate später zusätzlich Anspruch auf Kinderzuschlag.
Höchstgrenzen Sozialleistungsbezug
Die Familie hat aber selbst bei einem weit höheren Einkommen noch Anspruch auf staatliche Unterstützung.
Anspruch auf Kinderzuschlag besteht bis Netto ca. 2792€ (Brutto 3800€)
und auf Wohngeld sogar bis 3226€ Netto (4540€ Brutto).
Ein Bruttoeinkommen von 4500€ Brutto ist weit weg vom Einkommen eines Geringverdieners. Um dieses zu erzielen ist ein Stundenlohn von ca. 26€/Std notwendig. Daher haben viele, die sich selbst als “Normalverdiener” oder “Gutverdiener” sehen noch Anspruch auf Leistungen.
Folgen eines Sozialleistungsbezugs
Und selbst wer nur 10€ Wohngeld bezieht, hat Anspruch auf die Bildungs- und Teilhabeleistungen (Schülerticket, Schulessen, Nachhilfe, Klassenfahrt und einiges mehr wird übernommen) und Anspruch auf die Befreiung von Kinderbetreuungsgebühren z.B. für den Kindergarten.
Daher kann es sich auch für Familien, die nicht den Eindruck haben, “arm” zu sein und eigentlich “über die Runden kommen” noch lohnen, einen möglichen Anspruch auf Kinderzuschlag und Wohngeld zu prüfen und ggf. die Leistungen in Anspruch zu nehmen.
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Simon alias “Sozi Simon” ist Sozialarbeiter aus Leidenschaft. Kämpfer für mehr Gerechtigkeit und gegen das Verschweigen/Verweigern von staatlicher Unterstützung. Er ist Mitautor des SGB II & SGB XII Leitfadens von A-Z. Simon ist insbesondere bei Twitter für seine Ratgeber-Tweets bekannt und seit 2022 freier Autor bei Gegen-Hartz.de