Wird das Pflegegeld an das Wohngeld angerechnet?

Zunรคchst: Pflegegeld wird bei der pflegebedรผrftigen Person grundsรคtzlich nicht als Einkommen auf das Wohngeld angerechnet, weil es sich um eine zweckgebundene Leistung handelt, die ausschlieรŸlich der Sicherstellung hรคuslicher Pflege dient und nicht der allgemeinen Lebensfรผhrung.

Aber: Wird Pflegegeld an eine Pflegeperson weitergegeben, gilt jedoch eine besondere Regel: Bei der Pflegeperson wird die Zahlung in der Wohngeldberechnung zur Hรคlfte als Einkommen berรผcksichtigt โ€“ sofern die Zahlung die Voraussetzungen des ยง 3 Nr. 36 EStG erfรผllt (steuerfreie Pflegevergรผtung). Diese hรคlftige Berรผcksichtigung ist gesetzlich angeordnet und auch gerichtlich bestรคtigt.

Rechtsgrundlagen im Wohngeldrecht

Das Wohngeld bemisst sich aus dem zu erwartenden Jahreseinkommen der berรผcksichtigten Haushaltsmitglieder (ยง 14 WoGG). In ยง 14 Absatz 2 Nummer 26 WoGG ist ausdrรผcklich geregelt, dass die Hรคlfte der nach ยง 3 Nr. 36 EStG steuerfreien Einnahmen der Pflegeperson (fรผr kรถrperbezogene Pflege, Betreuung oder Hilfe im Haushalt) zum Jahreseinkommen zรคhlt.

Fรผr die pflegebedรผrftige Person enthรคlt das Gesetz hingegen keine Anrechnungsnorm fรผr das Pflegegeld selbst; es wird deshalb bei ihr nicht als Einkommen berรผcksichtigt.

Was bedeutet das praktisch fรผr Pflegebedรผrftige?

Wer Pflegegeld erhรคlt und selbst Wohngeld beantragt, muss das Pflegegeld zwar angeben, es erhรถht aber nicht das maรŸgebliche Einkommen fรผr die Wohngeldberechnung. Das bestรคtigen neben den Verwaltungshinweisen auch unabhรคngige Informationsstellen fรผr Pflege und Wohnen.

Fรผr Betroffene ist wichtig: Pflegeleistungen nach SGB XI lassen sich mit Wohngeld kombinieren; ein Ausschluss wie bei Bรผrgergeld oder Sozialhilfe besteht nicht.

Und fรผr pflegende Angehรถrige?

Erhรคlt eine Pflegeperson Zahlungen vom Pflegebedรผrftigen โ€“ typischerweise aus dessen Pflegegeld โ€“ und sind diese nach ยง 3 Nr. 36 EStG steuerfrei (weil etwa nahe Angehรถrige oder Personen mit โ€žsittlicher Pflichtโ€œ pflegen), wird die Hรคlfte dieses Betrags bei ihrer Wohngeldberechnung als Einkommen angesetzt.

Diese hรคlftige Berรผcksichtigung hat das Niedersรคchsische Oberverwaltungsgericht ausdrรผcklich bestรคtigt. Wohnt die Pflegeperson nicht im selben Haushalt, wirkt sich ihr Einkommen ohnehin nicht auf den Wohngeldanspruch des Pflegebedรผrftigen aus.

Hรคufige Missverstรคndnisse zur โ€žWeiterleitungโ€œ von Pflegegeld

Die steuerliche Behandlung und die Wohngeld-Regel sind eng verzahnt: ยง 3 Nr. 36 EStG stellt bestimmte Pflegevergรผtungen an Angehรถrige oder Personen mit sittlicher Pflicht steuerfrei โ€“ bis zur Hรถhe des monatlichen Pflegegeldes.

Genau auf diese steuerfreien Pflegevergรผtungen zielt ยง 14 Abs. 2 Nr. 26 WoGG: Hรคlftige Anrechnung bei der Pflegeperson. Daraus folgt weder eine Anrechnung beim Pflegebedรผrftigen noch eine vollumfรคngliche Anrechnung bei der Pflegeperson.

Freibetrรคge: Pflege und Behinderung kรถnnen das Wohngeld erhรถhen

Neben der reinen Einkommensrechnung sieht ยง 17 WoGG feste Freibetrรคge vor, die vom Gesamteinkommen abgezogen werden. Relevanz hat insbesondere der Freibetrag bei Schwerbehinderung und Pflegebedรผrftigkeit, der die Wohngeldhรถhe spรผrbar verbessern kann.

Der Sozialrechtsexperte Dr. Utz Anhalt weist darauf hin, dass bei Pflege im Haushalt typischerweise ein jรคhrlicher Freibetrag von 1.800 Euro in Betracht kommt. Die genaue Hรถhe richtet sich nach den gesetzlichen Tatbestรคnden des ยง 17 WoGG; maรŸgeblich sind Schwerbehinderteneigenschaft und die konkrete Pflegesituation.

Pflegewohngeld ist etwas anderes

Nicht zu verwechseln: Pflegewohngeld ist eine landesrechtliche Hilfe zur Finanzierung von Investitionskosten in stationรคren Pflegeeinrichtungen und hat mit dem bundesrechtlichen Wohngeld nichts zu tun. Pflegewohngeld gibt es nicht in allen Bundeslรคndern, wรคhrend das Wohngeld nach WoGG bundesweit gilt.

Wohngeld trotz Pflegeheim โ€“ geht das?

Auch Bewohnerinnen und Bewohner bestimmter Heime oder besonderer Wohnformen kรถnnen unter Umstรคnden Wohngeld erhalten, soweit ein wohngeldfรคhiger Unterkunftsanteil vorliegt.

Es lohnt sich, die jeweilige Wohn- und Entgeltstruktur zu prรผfen und gegebenenfalls einen Antrag zu stellen. Offizielle und verbandsseitige Informationen bestรคtigen diese Mรถglichkeit.

Nachweise und praktische Tipps fรผr den Antrag

Fรผr die Wohngeldstelle ist es hilfreich, Pflegegrad-Bescheid und Angaben zu Art und Umfang der hรคuslichen Pflege vorzulegen.

Das zeigt, dass etwaige Zahlungen an Pflegepersonen zweckgebunden sind und โ€“ soweit relevant โ€“ nur hรคlftig bei der Pflegeperson angesetzt werden dรผrfen. Die Praxisleitfรคden der Lรคnder betonen zudem: Steuerfreie Einnahmen, die nicht in ยง 14 Abs. 2 WoGG stehen, dรผrfen nicht angerechnet werden.

Fazit

Fรผr Pflegebedรผrftige ist die Lage eindeutig: Pflegegeld mindert das Wohngeld nicht, weil es bei ihnen nicht als Einkommen zรคhlt. Pflegende Angehรถrige mรผssen bei eigenem Wohngeldanspruch beachten, dass hรคlftig auf sie รผberlassene, steuerfreie Pflegevergรผtungen als Einkommen zรคhlen.

Wer darรผber hinaus die einschlรคgigen Freibetrรคge nach ยง 17 WoGG nutzt, verbessert seine Chancen auf einen hรถheren Zuschuss. Unterm Strich gilt: Pflegeleistungen nach SGB XI und Wohngeld schlieรŸen sich nicht aus โ€“ sie greifen, richtig eingeordnet, sogar sinnvoll ineinander.