Immer mehr Anwälte haben einen Anspruch auf zusätzliche Hartz IV Leistungen
17.06.2013
Immer mehr Anwälte können von ihrem erwirtschaftetem Geld nicht mehr leben. Es werde einen deutlichen Anstieg der Rechtsanwälte geben, die aufstockende Hartz IV Leistungen beantragen können. Das belegt eine Studie der Prognos AG "Der Rechtsdienstleistungsmarkt 2030" im Auftrag des Deutschen Anwaltvereins.
Heute schon sind rund 10 bis 15 Prozent der Anwälte bei einer Vollzeittätigkeit von aufstockende Sozialleistungen bedroht, weil sie weniger als 20.000 Euro im Jahr verdienen. Diese Anwälte erwirken je nach Lebenssituationen einen Anspruch Leistungen nach dem SGB II.
Grund für den Anstieg eines sogenannten „Anwaltsprekariat“sind u.a. die steigenden Zahlen von Jura-Studenten. Bei gleichzeitig sinkender Bevölkerungszahl und steigender Anzahl der Anwälte könnte es schon zu einer Verdopplung der niedrig bezahlten Anwälte kommen. So gehen die Studienautoren davon aus, dass die Zahl der juristischen Aufstocker schon bald bei 30 Prozent liegen könne. Für Anwälte könnte es sich also lohnen, sich frühzeitig mit Hartz IV auseinanderzusetzen. Auch im eigenen Interesse. (sb)
Bild: Dr. Klaus-Uwe Gerhardt / pixelio.de
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