Übergang von Lohnfortzahlung zum Krankengeld: Häufige Probleme vermeiden

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Der Bruch beim Übergang von Lohnfortzahlung zu Krankengeld kommt meist nicht „wegen der Krankheit“, sondern wegen Fristen, Datenflüssen und Zuständigkeitswechseln: Erst zahlt der Arbeitgeber bis zu sechs Wochen, danach übernimmt die Krankenkasse – und genau an dieser Nahtstelle passieren die typischen Fehler.

Häufiges Problem Sofortmaßnahme, die am meisten hilft
AU-Lücke (Folgebescheinigung zu spät) Folgetermin so legen, dass die nächste ärztliche Feststellung spätestens am nächsten Werktag erfolgt (Samstag zählt hierbei nicht).
Krankenkasse hat AU „nicht im System“ Kurz prüfen, ob die AU dort eingegangen ist; bei Abweichung Arztpraxis/Kasse anstoßen.
Streit „dieselbe Krankheit“ vs. neuer Fall Ärztliche Einordnung sauber halten, Zeiten/Diagnosewechsel nachvollziehbar dokumentieren.
Krankengeld verzögert wegen fehlender Entgeltdaten Arbeitgeber frühzeitig auf elektronische Entgeltbescheinigung im DTA EEL hinweisen.
MD-Prüfung / Mitwirkung: zu viel oder zu spät Fristen einhalten, aber datensparsam antworten; viele Detailfragen muss man nicht ungeprüft bedienen.

AU-Lücke: Folgebescheinigung wird zu spät festgestellt

Das ist die häufigste „Krankengeld-Falle“, weil sie oft banal entsteht: Die AU läuft aus, der nächste Termin ist erst nach dem letzten bescheinigten Tag, und schon ist die Kette unterbrochen.

Entscheidend ist die Regel, dass der Krankengeldanspruch bis zu dem Tag fortbesteht, an dem die weitere Arbeitsunfähigkeit ärztlich festgestellt wird – aber nur, wenn diese Feststellung spätestens am nächsten Werktag nach dem zuletzt bescheinigten Ende erfolgt (Samstage zählen dabei nicht als Werktage).

Für den Artikel eignet sich hier eine klare Praxisformel: Wer „nur zwei Tage“ zu spät ist, verliert nicht selten genau den Zahlungsfluss, auf den er ab Woche sieben angewiesen ist, und muss dann erst mühsam klären, ab wann wieder gezahlt wird.

Meldung/Übermittlung: Die Kasse „kennt“ die AU nicht rechtzeitig

Auch wenn die AU heute elektronisch läuft, bedeutet das nicht automatisch, dass alle Stellen sie zur richtigen Zeit vorliegen haben. Rechtlich relevant ist:

Krankengeld ruht grundsätzlich, solange die Arbeitsunfähigkeit der Krankenkasse nicht gemeldet ist; eine wichtige Ausnahme gilt, wenn die Meldung innerhalb einer Woche erfolgt oder die Übermittlung im elektronischen Verfahren stattfindet.

In der Praxis entsteht das Problem häufig durch System- oder Prozessfehler (Praxis übermittelt verzögert, Datensatz hängt, Abruf läuft ins Leere). Arbeitgeberportale beschreiben ausdrücklich, dass es beim Abruf der eAU zu Verzögerungen kommen kann, wenn die eAU noch nicht bei der Krankenkasse eingetroffen ist.

Fortsetzungserkrankung vs. neuer Anspruch: Streit über die „richtigen“ 6 Wochen

Sobald eine zweite Arbeitsunfähigkeit in zeitlichem Zusammenhang auftaucht, wird es rechtlich schnell technisch: Dann steht im Raum, ob es sich um dieselbe Krankheit (Fortsetzung) handelt oder um einen neuen Anspruch, der wieder eine Entgeltfortzahlung auslösen kann.

Die sechs Wochen sind klar geregelt – ein neuer Anspruch bei derselben Krankheit hängt aber an bestimmten Fristen und Voraussetzungen.

Viele Krankenkassen und Arbeitgeber-Ratgeber behandeln genau diese Konstellationen als „Klassiker“ der Entgeltfortzahlungspraxis, weil sie zu Rückfragen und zu Verzögerungen führt – häufig mit dem Effekt, dass Betroffene zwischen Arbeitgeber und Kasse hin- und hergeschoben werden.

Krankengeld kommt später, weil die Entgeltdaten fehlen oder haken

Krankengeld ist ohne Entgeltdaten oft nicht sauber berechenbar. Arbeitgeber müssen die Daten für Entgeltersatzleistungen elektronisch übermitteln, damit Krankenkassen Krankengeld korrekt berechnen und auszahlen können.

Der typische Bruch ist nicht „die Kasse zahlt nicht“, sondern „die Kasse kann noch nicht“, weil die elektronische Entgeltbescheinigung nicht raus ist oder Rückfragen offen sind. Für Leser ist das besonders relevant, weil es genau am Übergang von Woche sechs zu Woche sieben schnell zur Liquiditätslücke wird.

MD-Prüfung und Mitwirkung: Fristen ja, Datensammeln nein

Wenn die Krankenkasse die Arbeitsunfähigkeit prüfen lassen will, kommt häufig der Medizinische Dienst ins Spiel. Üblich ist, dass die Krankenkasse die notwendigen Unterlagen im Verfahren einholt und an den Medizinischen Dienst weiterleitet.

Parallel versuchen viele Kassen, über Fragebögen zusätzliche Informationen zu bekommen. Hier gilt als Leitlinie: Fristen und formale Mitwirkung ernst nehmen, aber medizinische Details nur gezielt, erforderlich und datensparsam liefern.

FAQ

Zahlt die Krankenkasse automatisch ab der 7. Woche Krankengeld?
Nicht automatisch. Nach Ende der Entgeltfortzahlung muss die Krankenkasse zahlen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind – praktisch hängt es aber oft an lückenloser AU-Feststellung und an vollständigen Entgeltdaten.

Was ist die häufigste Ursache, warum Krankengeld plötzlich stoppt?
Eine AU-Lücke durch zu späte Folgebescheinigung, weil die nächste ärztliche Feststellung nicht rechtzeitig erfolgt.

Kann Krankengeld ruhen, obwohl ich krankgeschrieben bin?
Ja. Krankengeld kann ruhen, solange die Arbeitsunfähigkeit der Krankenkasse nicht gemeldet ist; Ausnahmen gelten bei fristgerechter Meldung oder elektronischer Übermittlung.

Warum wird plötzlich diskutiert, ob es „dieselbe Krankheit“ ist?
Weil davon abhängt, ob ein neuer Anspruch auf Entgeltfortzahlung entsteht oder ob Zeiten zusammenzurechnen sind.

Was kann ich tun, wenn die Kasse sagt: „Wir warten noch auf Arbeitgeberdaten“?
Beim Arbeitgeber gezielt die elektronische Entgeltbescheinigung anstoßen und um zeitnahe Übermittlung bitten; genau dieser Datenaustausch ist für die Berechnung vorgesehen.

Quellenhinweise

  • Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG), insbesondere § 3 (Dauer/Anspruch Entgeltfortzahlung; Wiederholungserkrankung).
  • Sozialgesetzbuch V (SGB V), insbesondere §§ 44–49 (Krankengeld: Anspruch, Beginn, Ruhen, Meldepflichten).
  • Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) zur lückenlosen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit als Voraussetzung für fortlaufendes Krankengeld (Werktagsregel/Folgebescheinigung).
  • Informationen der gesetzlichen Krankenkassen zum Verfahren beim Krankengeld (Ablauf, Mitwirkung, Medizinischer Dienst, Datensparsamkeit).
  • Medizinischer Dienst (MD): Ablauf/Unterlagen bei Begutachtung im Krankengeldverfahren.
  • DTA EEL (Datenaustausch Entgeltersatzleistungen): Arbeitgeberpflichten zur elektronischen Entgeltbescheinigung für die Krankengeldberechnung.
  • eAU-Verfahren: Hinweise der Krankenkassen/Arbeitgeberportale zum Abruf und typischen Verzögerungen.