Die Kündigung kommt per Mail, oft mit kurzer Frist: „Wir können die Versorgung ab nächster Woche nicht mehr leisten.“ Für Betroffene fühlt sich das wie ein Dominoeffekt an – erst bricht die Hilfe weg, dann droht Ärger mit der Pflegekasse, am Ende steht die Angst, dass auch das Pflegegeld wackelt.
Entscheidend ist aber eine nüchterne Wahrheit: Pflegegeld hängt nicht an einem Pflegedienst, sondern daran, dass die Pflege zu Hause weiterhin in geeigneter Weise sichergestellt ist.
Wenn Sie diese Sicherstellung in einer Mangellage sauber organisieren und dokumentieren, lässt sich der Fall in der Regel stabil halten – selbst dann, wenn mehrere Dienste nacheinander abspringen.
Inhaltsverzeichnis
Erst die wichtigste Klärung: In welcher Leistungsform sind Sie überhaupt?
Gerade bei Kündigungen entstehen Missverständnisse, weil „Pflegedienst“ nicht automatisch „Pflegegeld“ bedeutet. Für die Bewertung durch die Pflegekasse ist entscheidend, in welchem Modell Sie Leistungen beziehen.
Fall A: Pflegegeld
Die Pflege wird überwiegend durch private Pflegepersonen (Angehörige, Freunde, Nachbarn) erbracht. Ein Pflegedienst kann ergänzend punktuell unterstützen, ist aber nicht das Fundament.
Fall B: Kombinationsleistung
Ein Teil kommt als Pflegesachleistung (Dienst), ein Teil als Pflegegeld. Kündigt der Dienst, kann sich der Anteil verschieben – das ist kein „Strafmechanismus“, aber die Auszahlung kann sich ändern, wenn sich die tatsächliche Nutzung der Sachleistung ändert.
Fall C: Pflegesachleistung (ohne Pflegegeld)
Dann ist Pflegegeld nicht der Kern, sondern die Frage, wie die Sachleistung ersetzt wird und welche Alternativen es gibt.
Kurzes Praxisbild: Wie Fälle kippen – und wie Sie sie abfangen
Herr K. hat Pflegegrad 3. Der Pflegedienst hat morgens beim Waschen unterstützt und abends beim Zubettgehen, zwischendurch gab es Hilfe beim Einkaufen. Nach der Kündigung telefoniert die Familie tagelang mit anderen Diensten, bekommt nur Absagen, und im Stress werden die Aufgaben „irgendwie“ verteilt.
Als die Pflegekasse nachfragt, wer jetzt konkret pflegt, wie oft, und wie die Versorgung über die Woche aussieht, bleibt es bei vagen Antworten: „Wir suchen noch.“ Genau an diesem Punkt kippt ein Vorgang häufig – nicht weil die Familie nicht hilft, sondern weil die Hilfe nicht als verlässliche Sicherstellung erkennbar wird.
Die Lösung ist nicht, den Markt zu erklären, sondern die eigene Pflegeorganisation sichtbar zu machen: Wer pflegt ab heute, welche Kernaufgaben sind abgedeckt, welche Vertretung gibt es, und welche Schritte laufen parallel zur Wiederherstellung einer stabilen Versorgung.
Was die Pflegekasse in der Kündigungssituation typischerweise wissen will
In Mangellagen sind die Fragen der Kasse meist wiederkehrend und lassen sich gut vorbereiten. Im Kern geht es um fünf Punkte:
Wer pflegt konkret? (Namen, Beziehung, Erreichbarkeit)
Was wird täglich übernommen? (Körperpflege, Ernährung, Mobilität, Toilettengänge, Transfers, Beaufsichtigung, Hauswirtschaft – je nach Bedarf)
Wann und wie oft? (morgens/abends, Wochenrhythmus, Wochenenden)
Was hat bisher der Dienst gemacht – und wer übernimmt das jetzt?
Wie ist die Vertretung geregelt, wenn die Hauptpflegeperson ausfällt?
Wenn Sie darauf in einem kompakten Set aus Dokumenten antworten können, wirkt die Versorgung nicht „instabil“, sondern organisiert – selbst wenn kein Dienst verfügbar ist.
Die Leitlinie: „Sicherstellung“ zeigen – nicht nur behaupten
Die größte Falle ist der Satz „Wir finden keinen Dienst“. Das kann stimmen, ersetzt aber keinen Nachweis. Was die Situation tragfähig macht, ist eine einfache, überprüfbare Logik: Die Pflege läuft ab sofort in einem festen Übergangsmodell, während parallel nach dauerhafter Entlastung gesucht wird. Genau das lässt sich mit wenigen, klaren Unterlagen abbilden.
72-Stunden-Plan nach der Kündigung
| Schritt | Ziel / Wirkung |
| Kündigung schriftlich sichern | Klarer Startpunkt, keine Diskussion über Fristen und Inhalte |
| Pflegekasse schriftlich informieren | Vorgang sauber öffnen, Sicherstellung aktiv darstellen, Unterstützung einfordern |
| Pflegeberatung/Pflegestützpunkt einschalten | Koordination, Vermittlungswege, dokumentierte Unterstützung |
| Übergangspflege ab „heute“ festziehen | Versorgung sofort stabilisieren, Aufgaben und Zeiten verbindlich festlegen |
| Ersatzsuche mit Absageprotokoll führen | Mangellage belegen, eigene Bemühungen nachvollziehbar machen |
Das Nachweis-Paket, das in der Praxis überzeugt
| Nachweis | Inhalt, der zählt |
| 1-seitiger Pflege- und Notfallplan | Tagesstruktur (morgens/abends), Kernaufgaben, Hauptpflegeperson, mindestens zwei Vertretungen, Notfallkette |
| Pflegeprotokoll (kurz, fortlaufend) | Datum, Zeitfenster, Tätigkeit, Pflegeperson – knapp, aber regelmäßig |
| Bestätigungen der Pflegepersonen (formlos) | Wer übernimmt was, ab wann, in welchem Umfang; kurze Unterschrift genügt |
| Absage-/Kontaktprotokoll der Pflegedienste | Dienst, Datum/Uhrzeit, Ergebnis, Absagegrund („keine Kapazität“, „Tour nicht möglich“) |
| Dokumentation Beratung/Vermittlung | Terminbestätigungen, Gesprächsnotizen, Rückmeldungen vom Stützpunkt oder der Kasse |
Wichtig ist, dass diese Unterlagen zusammen ein konsistentes Bild ergeben: Die Pflege ist nicht „ungewiss“, sondern real organisiert – und die Suche nach Entlastung läuft parallel, ohne dass die Versorgung in der Zwischenzeit ins Leere fällt.
Mehrfachkündigungen: So verhindern Sie, dass die Kasse daraus „Instabilität“ ableitet
Wenn ein Dienst nicht nur einmal, sondern mehrfach kündigt oder Sie mehrfach wechseln müssen, sieht das auf dem Papier schnell nach Chaos aus, obwohl es in Wahrheit häufig ein Kapazitäts- oder Tourenproblem der Anbieter ist. Damit daraus kein Pflegegeld-Problem wird, muss die private Pflegeorganisation erkennbar unabhängig vom Dienst funktionieren:
Ein klarer Pflegeplan, ein fortlaufendes Protokoll, verlässliche Pflegepersonen und eine nachweisbare Vertretungsregelung. Kündigt ein Dienst, bricht dann nicht „die Pflege“ weg, sondern nur ein Entlastungsbaustein – und genau so sollte es auch dokumentiert sein.
Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI: Jetzt nicht aufschieben, sondern gezielt nutzen
Wenn Sie Pflegegeld beziehen, sind Beratungseinsätze je nach Pflegegrad verpflichtend. In einer Kündigungslage sind sie zugleich ein starkes Instrument, weil sie neutral festhalten können, wie die Pflege organisiert ist und welche Übergangslösung funktioniert.
Wenn ohnehin ein Termin ansteht, sollte er nicht nach hinten rutschen; wenn keiner ansteht, kann ein zeitnaher Einsatz sinnvoll sein, weil er den „Sicherstellung“-Nachweis praktisch verstärkt und gleichzeitig hilft, die neue Organisation fachlich sauber aufzusetzen.
Was Sie der Pflegekasse zeitnah melden sollten – ohne sich zu verheddern
Sinnvoll ist eine kurze, schriftliche Mitteilung, die drei Dinge enthält: Kündigung, Übergangspflege, Suchprozess. Wer zusätzlich Pflegepersonen wechselt oder neue Personen einbindet, sollte das transparent machen, nicht aus Angst, sondern aus Ordnung: Die Kasse muss nachvollziehen können, wer tatsächlich pflegt und wie die Sicherstellung funktioniert.
Die Grenze der Übergangslösung: Wann Sie eine andere Versorgungsform prüfen müssen
Es gibt Situationen, in denen eine private Übergangspflege objektiv nicht mehr tragbar ist, etwa wenn rund um die Uhr Beaufsichtigung nötig wird, schwere Transfers nicht sicher gelingen oder die Hauptpflegeperson selbst ausfällt. Dann ist es kein Scheitern, sondern Schutz:
In solchen Fällen sollten Sie gemeinsam mit Pflegeberatung, Ärzten und der Pflegekasse prüfen, welche Alternativen kurzfristig eine sichere Versorgung gewährleisten. Der Punkt ist dabei nicht „Pflegegeld retten“, sondern Überforderung und Gefährdung zu vermeiden – und genau diese Abwägung ist auch gegenüber der Kasse nachvollziehbar, wenn sie dokumentiert ist.
FAQ
Wird Pflegegeld automatisch gestoppt, wenn der Pflegedienst kündigt?
Nein. Entscheidend ist, ob die Pflege zu Hause weiterhin in geeigneter Weise organisiert ist und das nachvollziehbar belegt werden kann.
Was ist der wichtigste Nachweis in Mangellagen?
Ein klares Übergangsmodell ab sofort, dokumentiert durch Pflegeplan, Protokoll, Bestätigungen der Pflegepersonen und ein Absageprotokoll der angefragten Dienste.
Was passiert bei Kombinationsleistung, wenn der Dienst wegfällt?
Dann kann sich die Gewichtung zwischen Sachleistung und Pflegegeld ändern, weil sich die tatsächliche Nutzung verändert. Wichtig ist, die aktuelle Situation sauber zu melden und zu dokumentieren.
Quellenhinweise
- SGB XI: Pflegegeld und Sicherstellung, Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3, Pflegeberatung/Pflegestützpunkte.
- ZQP: Erhebungen/Publikationen zu Personalmangel, Ablehnungen und Kündigungen in der ambulanten Pflege.
- BGW: Trendbericht 2024 zur ambulanten Pflege (Versorgungslage, Strukturbrüche).




