Überbrückungsgeld bis zur Rente – Neue Hinterbliebenenleistung in Höhe von 6000 Euro für Seeleute

Lesedauer < 1 Minute

Die Seemannskasse bietet für Seeleute in der Übergangsphase nach Beendigung ihrer Tätigkeit bis zum Beginn der Rente in der gesetzlichen Rentenversicherung ein Unterstützungsgeld. Neu sind die Hinterbliebenenleistungen, die gesondert beantragt werden müssen.

Vorrausetzungen für den Bezug der Seemannsrente

Die Hilfe, auch als “Seemannsrente” bekannt, wird als Überbrückungsgeld bezeichnet. Um diese Unterstützung zu beziehen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.

Dazu gehören:

  • ein Mindestalter von 56 Jahren
  •  und eine Zeit von 20 versicherungspflichtigen Jahren in der Seefahrt,
  • wovon mindestens 9 Jahre nach dem 37. Lebensjahr liegen müssen.

Überbrückungsgeld in der Übergangsphase zur Rente

Die Überbrückungsgeldleistung der Seemannskasse bietet Seeleuten eine finanzielle Sicherheit während der Phase zwischen dem Ende ihrer seemännischen Beschäftigung und dem Beginn der Altersrente in der gesetzlichen Rentenversicherung.

Die Hilfe soll dazu diesen, den Übergang in den Ruhestand zu erleichtern und den Lebensstandard der betroffenen Seeleute aufrechtzuerhalten.

Hinterbliebenenleistung seit dem 1. Januar 2023: “Einmalige Leistung wegen Todes”

Seit dem 1. Januar 2023 besteht zudem die Möglichkeit für hinterbliebene Ehegatten und eingetragene Lebenspartner, die “Einmalige Leistung wegen Todes” zu beantragen, falls der Seeleute während des Bezugs von Überbrückungsgeld versterben.

Selbst wenn der Verstorbene kein Überbrückungsgeld erhalten hat, jedoch die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt hat, können Hinterbliebene diese spezielle Leistung in Anspruch nehmen.

Festbetrag von 6.000 Euro für Hinterbliebene Ehegatten oder Lebenspartner

Hinterbliebene Ehegatten oder Lebenspartner, die Anspruch auf die “Einmalige Leistung wegen Todes” haben, erhalten einen Festbetrag von einmalig 6.000 Euro.

Diese Hilfe zielt darauf ab, die durch den Tod der versicherten Person entstehenden Einkommensverluste zumindest kurzfristig abzumildern.

Die Berechtigung zur Leistung ergibt sich, wenn seit dem 1. Januar 2023 versicherte Seeleute versterben und zum Zeitpunkt des Todes eine rechtsgültige Ehe oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft mit dem Verstorbenen besteht.

Hinterbliebene müssen einen Antrag stellen, um diese Leistung zu erhalten.

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

Wird geladen ... Wird geladen ...