Ab Januar 2024 müssen viele Rentnerinnen und Rentner Kürzungen oder gar Streichungen ihrer Renten hinnehmen. Betroffen sind nicht nur einzelne, sondern Millionen Rentnerinnen und Rentner. Wir hatten berichtet, dass im Durchschnitt rund 60 Euro weniger Rente ausgezahlt werden. Das Ausmaß ist aber noch viel schlimmer, wie dieses Beispiel zeigt.
Das Einkommen des Ehegatten wird angerechnet
Seit 1990 waren Johannes S. und seine Ehefrau Geringverdiener. In den Jahren 2021 und 2022 verdient Frau S. besser. Das Ergebnis: Zwei Jahre lang werden monatlich 328 Euro netto von der Grundrente abgezogen. Johannes S. legte Widerspruch ein, wie er unserer Redaktion schrieb.
Der Grund für derlei drastische Kürzungen, von denen 2024 diverse Rentner betroffen sind, ist oft folgender: Das Einkommen des Ehepartners wird an den bewilligten Grundrentenzuschlag angerechnet. Der Zuschlag wird gekürzt oder entfällt ganz.
Nicht nur ungerecht, sondern geradezu widersinnig sind diese Berechnungen und Kürzungen, wenn man die Idee betrachtet, die hinter dem Grundrentenzuschlag steht. Mit ihm soll nämlich die besondere Lebensleistung derjenigen honoriert werden, die den Zuschlag beziehen. Mit dem Einkommen des Partners hat diese Leistung also nicht das geringste zu tun.
2021 wird angerechnet
Auch Johannes S und seine Frau mussten eine bittere Erfahrung machen: Beim Grundrentenzuschlag wird versteuerndes Einkommen oft nicht 2022 angerechnet, als Einkommen sanken, sondern aus durchschnittlichen höheren Einkommen 2021, als diese stiegen.
Grundrentenzuschlag vollständig gestrichen
Eine Rentnerin meldet sich 2024 zu Wort, deren Grundrentenzuschlag von rund 120 Euro vollständig gestrichen wurde. In einem Fall wurde das Einkommen mit dem Einkommensbescheid 2021 angerechnet, und dazu auch noch das Einkommen des Ehepartners.
Widersprüche und juristische Schritte
Die Betroffene legte gegen den Bescheid Widerspruch ein, und die Rentenversicherung forderte sie schriftlich auf, den Widerspruch zurückzuziehen. Die Betroffene wird das aber nicht tun, sondern mit anwaltlicher Hilfe gegen die Einkommensanrechnung klagen.
Können juristische Klagen erfolgreich sein?
Auch der Rechtsanwalt und Rentenexperte Peter Klöppel ist vehement dagegen, dass Ehegatteneinkommen bei der Grudnrente angerechnet wird. Er bezeichnet diese Praxis als verfassungswidrig.
Denn, so Klöppel, der Grundrentenzuschlag – mit zusätzlichen Endpunkten bei langjähriger Versicherung- falle nicht unter Fürsorge. Es handelt sich, laut Klöppel, vielmehr um einen eigenständigen Rentenanspruch. Insofern könnte es einen Erfolg sogar vor dem höchsten Gericht geben.
Klöppel zufolge stellt der Gesetzgeber klar, dass der Grundrentenanspruch ein eigenständiger rentenrechtlicher Anspruch ist, unter anderem mit dem Wortlaut: “Sie (die Grundrente) ist als Rentenzuschlag konzipiert und soll von einer nachzuweisenden Bedürftigkeit wie in den Fürsorgesystemen unabhängig sein.”
Klöppel schreibt: “Die Einkommensanrechnung des Ehegatteneinkommens an den Grundrentenanspruch des berechtigen anderen Ehegatten verstößt meiner Auffassung nach auch gegen Art. 3 Grundgesetz.”
Eine Ungleichbehandlung liegt vor
Es handelt sich auch noch um eine Ungleichbehandlung. Denn Menschen, die nicht ehelich in einer Partnerschaft zusammenleben, werden separat gezählt – ihr Einkommen wird also nicht auf die Grundrente des Partners angerechnet. Rechtskräftige Gründe für derlei Ungleichbehandlung lassen sich nicht erkennen.
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Dr. Utz Anhalt ist Buchautor, Publizist, Sozialrechtsexperte und Historiker. 2000 schloss er ein Magister Artium (M.A.) in Geschichte und Politik an der Universität Hannover ab. Seine Schwerpunkte liegen im Sozialrecht und Sozialpolitik. Er war wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Dokumentationen für ZDF , History Channel, Pro7, NTV, MTV, Sat1.