Nachgelagerte Gebühren in aller Munde Bekommt Kieler CDU-Chef Auszeichnung?
Nachdem die CDU dank grüner Schützenhilfe auch weiterhin Studiengebühren in Hamburg erheben darf, möchte nun auch die CDU-Fraktion im Kieler Landtag ihren Parteifreunden in nichts nachstehen. Nachgelagerte Studiengebühren, so ließ ihr Chef Johann Wadephul Anfang der Woche verkünden, seien eine gute Möglichkeit auch im hohen Norden endlich ein gebührenpflichtiges Studium einzuführen. Aufgrund dieser Äußerung wurde der Fraktionsvorsitzende nun von mehreren Studierenden für den Chancentod des Jahres nominiert. Auch dem noch amtierenden Wissenschaftsminister Austermann wurde in dieser Woche diese Ehre zu teil. In der Begründung für Wadephuls Nominierung heißt es: "Nachgelagerte Studiengebühren sind auch Gebühren. Sie haben mindestens die gleichen Abschreckungseffekte wie die bisher praktizierten Modelle."
Aus Sicht des Aktionsbündnisses gegen Studiengebühren, welches Anfang dieser Woche eine neue Broschüre mit dem Titel Argumente gegen Nachgelagerte Studiengebühren veröffentlichte, ist die Nominierung der beiden Politiker mehr als berechtigt.
Die aktuelle Diskussion um nachgelagerte Studiengebühren ist keineswegs neu, erklärt André Schnepper, Geschäftsführer des ABS und Mitinitiator des Preises. Bereits Ende der 90er Jahre und zu Beginn dieses Jahrtausends wurde in Deutschland über ein solches Modell diskutiert. Angesichts der negativen Erfahrungen, die man unter anderem in Australien mit eben dieser Form der Studiengebühren gemacht hat, hat man sich jedoch letztendlich zu Recht gegen die nachgelagerte Erhebung entschieden. Es ist deshalb völlig unverständlich, wie nun Politiker wie Herr Wadephul den Hamburger Vorstoß als vorbildhaft verkaufen können.“
Kreditfinanzierung im Bildungssystem, egal in welcher Form, ist angesichts der hohen Verschuldung nach dem Studium eindeutig abzulehnen, so Schnepper weiter. Bildung ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und muss staatlich finanziert werden. Vor diesem Hintergrund sind auch Studiengebühren in nachgelagerter Form eindeutig abzulehnen. (ABS, 17.04.2008)
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