Die Höhe des Wohngelds lässt sich nicht pauschal aus der Rentenhöhe ablesen. Entscheidend sind stets das anrechenbare Einkommen des gesamten Haushalts, die Bruttokaltmiete beziehungsweise die Belastung bei Eigentum und die Mietstufe Ihres Wohnorts.
Dies ist im Wohngeldgesetz verankert und wird seit 2023 als „Wohngeld Plus“ mit einer Heizkosten-Entlastung und einer Klimakomponente berechnet. Zum 1. Januar 2025 wurde das Wohngeld zudem dynamisiert und im Durchschnitt um rund 15 Prozent angehoben.
Inhaltsverzeichnis
Was bei Rentnerinnen und Rentnern als Einkommen zählt
Für die Berechnung zählt das wohngeldrechtliche Einkommen, das grundsätzlich vom steuerlichen Einkommensbegriff ausgeht. Renten werden als Einkommen berücksichtigt – allerdings nicht in voller Höhe: Von der Rente dürfen pauschale Abzüge vorgenommen werden, etwa der Werbungskosten-Pauschbetrag bei Renten und in der Regel 10 Prozent pauschal für Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge. Dadurch liegt das anrechenbare Einkommen spürbar unter der Bruttorente.
Wer mindestens 33 Jahre Grundrentenzeiten nachweisen kann, profitiert zusätzlich vom Grundrenten-Freibetrag: mindestens 1.200 € pro Jahr aus der gesetzlichen Rente plus 30 Prozent des darüberliegenden Rentenbetrags – gedeckelt auf 50 Prozent der Regelbedarfsstufe 1 je Monat, vervielfacht mit zwölf. Das mindert das anrechenbare Einkommen und erhöht damit oft den Wohngeldanspruch.
Bruttokaltmiete statt Warmmiete
Für Mieterinnen und Mieter ist die Bruttokaltmiete relevant – also Nettokaltmiete plus kalte Betriebskosten. Heiz- und Warmwasserkosten zählen nicht zur Miete; die Entlastung hierfür ist in der Wohngeldformel separat abgebildet. Beim Eigentum zählt die monatliche Belastung.
Mietstufen und Höchstbeträge begrenzen die berücksichtigte Miete
Die Wohngeldstelle berücksichtigt die Miete nur bis zu einem Höchstbetrag, der von der Mietstufe der Gemeinde und der Haushaltsgröße abhängt.
Für einen Ein-Personen-Haushalt liegen die Höchstbeträge (2025) je nach Mietstufe zwischen 361 € (Stufe I) und 677 € (Stufe VII). Diese Beträge sind in Anlage 1 zu § 12 WoGG festgelegt.
Tabelle: Wohngeld Anspruch bei einer Altersrente
Haushaltseinkommen (z. B. Rente, anrechenbar) | Möglicher Wohngeldanspruch (bei typischer Bruttokaltmiete in Mietstufe V, 1-Personen-Haushalt) |
ca. 800 € | Anspruch wahrscheinlich, bei Bruttokaltmiete zwischen 400 € und 560 € häufig 200–350 € Wohngeld |
ca. 1.000 € | Anspruch oft vorhanden, bei Mieten von 450–560 € ca. 150–250 € Wohngeld |
ca. 1.200 € | Anspruch meist nur noch bei höheren Mieten im Rahmen (z. B. 500–560 €), dann ca. 50–150 € Wohngeld |
ca. 1.400 € | Anspruch oft nur knapp, wenn Miete nahe am Höchstbetrag liegt; Zuschuss oft < 100 € |
ab ca. 1.500 € | Wohngeldanspruch in der Regel nur noch selten gegeben, außer bei sehr hoher zulässiger Miete |
👉 Die Werte sind Orientierung für alleinstehende Rentner in einer Stadt mit Mietstufe V (z. B. Hannover). In niedrigeren Mietstufen fällt der Anspruch kleiner aus oder entfällt früher, in höheren Mietstufen kann er deutlich höher sein.
Hannover als Beispiel
Hannover ist in Mietstufe V eingestuft. Für alleinlebende Personen wird dort 2025 eine Bruttokaltmiete bis 562 € vollständig berücksichtigt; übersteigende Beträge gehen nicht in die Berechnung ein. Wer also in Hannover mit 1.000 € Bruttorente lebt, liegt – je nach tatsächlicher Bruttokaltmiete – häufig innerhalb des berücksichtigungsfähigen Rahmens.
Wie sich aus 1.000 € Rente ein realistischer Anspruch ableiten lässt
Ein Rechenweg in Worten: Aus 1.000 € Brutto-Rente werden zunächst pauschal Abzüge ermittelt (z. B. 10 Prozent für Kranken-/Pflegeversicherung und der kleine Werbungskosten-Pauschbetrag), sodass das anrechenbare Einkommen meist merklich unter 1.000 € liegt.
Dem gegenüber stellt die Wohngeldstelle die berücksichtigungsfähige Bruttokaltmiete bis zum Höchstbetrag der Mietstufe. Je höher diese Miete (innerhalb des Rahmens), desto höher fällt das Wohngeld aus – und je höher das Einkommen, desto niedriger.
Die genaue Höhe errechnet sich aus einer gesetzlich vorgegebenen Formel (§ 19 WoGG) und ist ohne amtlichen oder offiziellen Rechner nicht exakt aus der Hüfte zu bestimmen.
In der Praxis zeigen offizielle Informationen und seriöse Rechenbeispiele, dass alleinlebende Rentnerinnen und Rentner mit rund 1.000 € Bruttorente – je nach Miethöhe und Wohnort – nicht selten auf einen Zuschuss im unteren bis mittleren dreistelligen Bereich kommen.
Die Bandbreite ist groß, weil schon wenige Faktoren wie 50 € mehr oder weniger Miete, eine andere Mietstufe oder der Grundrenten-Freibetrag den Zuschuss deutlich verschieben können.
Zur Orientierung: Der Bund nennt für 2025 eine durchschnittliche Erhöhung um rund 15 Prozent beziehungsweise etwa 30 € pro Monat gegenüber 2024; unabhängig davon lag der durchschnittliche Wohngeldbetrag laut Verbraucher-Guides 2025 um die 300 € pro Haushalt. Das sind Mittelwerte – Ihr individueller Betrag kann deutlich darüber oder darunter liegen.
Wer ausgeschlossen ist und welche Vermögensregeln gelten
Wohngeld und Bürgergeld oder Grundsicherung schließen sich aus. Wer eine dieser existenzsichernden Leistungen bezieht, kann für denselben Zeitraum kein Wohngeld erhalten. Umgekehrt kann Wohngeld helfen, Hilfebedürftigkeit zu vermeiden, wenn das Einkommen knapp oberhalb der Grundsicherung liegt.
Zudem prüft die Behörde, ob „erhebliches Vermögen“ vorliegt. Als praxisnahe Richtwerte gelten in Verwaltungsvorschriften und behördlichen Hinweisen 60.000 € beim ersten Haushaltsmitglied sowie 30.000 € je weiterer Person. Diese Schwellen sind keine starren Freibeträge des Gesetzes, dienen den Ämtern aber als Orientierung.
Bewilligung und Dauer
Wohngeld wird in aller Regel für zwölf Monate bewilligt und muss danach neu beantragt werden. Die amtliche Empfehlung lautet, die eigene Situation mit einem offiziellen Rechner zu prüfen; der Rechner des Bundesministeriums für Wohnen (BMWSB) bildet die geltenden Parameter ab und liefert eine verlässliche Ersteinschätzung.
1.000 € Rente – wann lohnt der Antrag?
Mit rund 1.000 € Bruttorente lohnt der Wohngeld-Check fast immer, wenn Sie zur Miete wohnen und Ihre Bruttokaltmiete in der Nähe oder innerhalb der Höchstbeträge Ihrer Mietstufe liegt.
In Städten der mittleren Mietstufen – wie Hannover – kann ein Anspruch bereits bei moderaten Mieten bestehen; steigt die Miete innerhalb der zulässigen Grenzen, steigt typischerweise auch der Zuschuss.
Wer Grundrentenzeiten erfüllt, verbessert seine Chancen zusätzlich. Exaktheit bringt am schnellsten der Wohngeld-Plus-Rechner des Bundes; er zeigt Ihnen in wenigen Eingaben, ob und in welcher Größenordnung ein Anspruch realistisch ist – und nimmt dabei die 2025er-Anpassungen bereits mit auf.