Viele erwerbstätige Menschen geraten in eine finanzielle Schieflage, wenn sie länger krank sind und das Krankengeld den Lebensunterhalt nicht mehr deckt. Besonders in Haushalten mit Kindern, hohen Mieten oder laufenden Krediten wird es dann schnell eng.
Dieser Beitrag zeigt, welche Sozialleistungen als Ergänzung infrage kommen – und wie Betroffene zügig handeln können, um ihre Existenz zu sichern.
Inhaltsverzeichnis
Krankengeld: Höhe, Berechnung und gesetzliche Regelung
Das Krankengeld ersetzt das Gehalt, wenn die Lohnfortzahlung nach sechs Wochen Krankheit endet. Es wird von der gesetzlichen Krankenkasse gezahlt und beträgt grundsätzlich 70 Prozent des Bruttogehalts, jedoch nicht mehr als 90 Prozent des Nettoverdienstes.
Seit Januar 2025 liegt der tägliche Höchstbetrag bei 128,63 Euro. Von diesem Betrag werden noch Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung abgezogen. Was auf dem Konto ankommt, reicht oft nicht, um die laufenden Ausgaben zu decken.
Besonders Alleinerziehende, Familien mit Kindern oder Menschen mit hohen Wohnkosten geraten dadurch schnell in eine finanzielle Notlage.
Aufstockung mit Bürgergeld – Wann ein Anspruch besteht
Wenn das Krankengeld nicht ausreicht, kann ein Anspruch auf Bürgergeld bestehen. Grundlage ist das Sozialgesetzbuch II (SGB II). Anspruch haben erwerbsfähige Personen mit Wohnsitz in Deutschland, wenn sie bedürftig im Sinne des Gesetzes sind.
Als bedürftig gilt, wer seinen Lebensunterhalt und die angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung nicht aus eigenen Mitteln decken kann. Das Krankengeld wird dabei voll als Einkommen berücksichtigt.
Der monatliche Regelbedarf liegt 2025 für Alleinstehende bei 563 Euro. Hinzu kommen die tatsächlichen angemessenen Kosten für Miete und Heizung. Besteht zwischen dem anrechenbaren Einkommen und dem Gesamtbedarf eine Lücke, kann diese durch das Bürgergeld ausgeglichen werden.
Wichtig ist: Die Antragstellung sollte möglichst frühzeitig erfolgen, da Leistungen in der Regel erst ab dem Monat der Antragstellung gewährt werden.
Vermögensgrenzen beim Bürgergeld: Was erlaubt ist
Beim Bezug von Bürgergeld gelten Freibeträge für das vorhandene Vermögen. Im ersten Jahr des Bezugs liegt das Schonvermögen bei 40.000 Euro für die antragstellende Person und bei weiteren 15.000 Euro für jede mit ihr zusammenlebende Person.
Ab dem zweiten Jahr gelten strengere Grenzen: Dann dürfen Alleinstehende maximal 15.000 Euro besitzen. Höhere Beträge führen zur Ablehnung oder Rückforderung von Leistungen.
Kein Krankengeld für Bürgergeld-Bezieher: Was gilt rechtlich?
Ein wichtiger Punkt: Wer bereits Bürgergeld bezieht, hat in der Regel keinen Anspruch auf Krankengeld. Das Krankengeld ist eine Entgeltersatzleistung für Erwerbstätige, nicht für Leistungsempfänger der Grundsicherung.
Nur wenn eine sozialversicherungspflichtige Nebentätigkeit ausgeübt wird, kann Krankengeld unter bestimmten Bedingungen weiterhin gezahlt werden.
Wohngeld statt Bürgergeld – Wer Anspruch auf Mietzuschuss hat
Nicht alle Betroffenen erfüllen die Voraussetzungen für Bürgergeld. Wer etwa knapp oberhalb der Einkommensgrenze liegt oder über zu viel Vermögen verfügt, kann keinen Anspruch geltend machen. In diesen Fällen bietet das Wohngeld eine mögliche Entlastung.
Das Wohngeld ist ein Zuschuss zu den Wohnkosten für Menschen mit geringem Einkommen. Auch Eigentümer von selbst genutztem Wohnraum können einen sogenannten Lastenzuschuss beantragen.
Das Wohngeld wird bei der zuständigen Wohngeldbehörde beantragt. Es berücksichtigt die Anzahl der Haushaltsmitglieder, die Miete sowie das Gesamteinkommen. Anders als beim Bürgergeld darf ein Mindestmaß an Einkommen nicht unterschritten werden.
Wer bereits Bürgergeld bezieht, kann in der Regel kein Wohngeld erhalten. Es gilt das sogenannte Leistungsausschlussprinzip.
Zuschuss vom Arbeitgeber zum Krankengeld – Eine übersehene Hilfe
In manchen Fällen leisten Arbeitgeber freiwillige Zuschüsse zum Krankengeld. Solche Zahlungen sind oft in Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen geregelt. Der Zuschuss ist steuerpflichtig, kann aber die finanzielle Lücke erheblich verkleinern. Betroffene sollten das Gespräch mit dem Arbeitgeber oder dem Betriebsrat suchen.
Private Absicherung – Was Versicherungen leisten können
Wer privat vorgesorgt hat, etwa durch eine Krankentagegeldversicherung oder eine Berufsunfähigkeitsversicherung, sollte die Vertragsbedingungen prüfen. Diese Policen können zumindest teilweise die Versorgungslücke schließen. Wichtig ist, frühzeitig Kontakt mit dem Versicherer aufzunehmen, um Ansprüche zu sichern.
Bezugsdauer des Krankengeldes – Wann andere Leistungen greifen
Das Krankengeld wird maximal für 78 Wochen innerhalb von drei Jahren wegen derselben Erkrankung gezahlt. Nach Ablauf dieser Zeit endet der Anspruch. Spätestens dann stellt sich die Frage, ob ein Anspruch auf Erwerbsminderungsrente oder Bürgergeld besteht. Die Krankenkasse informiert rechtzeitig vor Ende der Zahlung, sodass ein Übergang organisiert werden kann.
Früh handeln schützt vor Notlagen – Beratungsstellen helfen
Wer merkt, dass das Krankengeld nicht reicht, sollte schnell reagieren. Der erste Schritt ist die Klärung der eigenen Ansprüche: Welche Leistungen stehen zur Verfügung, wie hoch ist der individuelle Bedarf und welche Unterlagen sind erforderlich?
Sozialverbände, Wohlfahrtsorganisationen und kommunale Beratungsstellen helfen kostenlos weiter. Auch Schuldnerberatungen bieten Unterstützung, wenn es zu Zahlungsrückständen kommt.
Staatliche Hilfen gezielt nutzen – Ihr Anspruch auf Sicherheit
Das Sozialsystem in Deutschland bietet vielfältige Möglichkeiten, um Menschen in schwierigen Lebensphasen zu unterstützen. Doch es braucht Eigeninitiative, um die richtigen Anträge zu stellen und Fristen einzuhalten. Wer informiert ist und sich beraten lässt, kann auch in Zeiten von Krankheit und Einkommensverlust die eigene Existenz sichern.
Häufige Fragen (FAQ)
Kann ich neben dem Krankengeld Bürgergeld beziehen?
Ja, wenn das Krankengeld nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt zu decken, können Sie aufstockend Bürgergeld beantragen. Voraussetzung ist, dass Sie bedürftig im Sinne des SGB II sind.
Wie viel darf ich besitzen, um Bürgergeld zu bekommen?
Im ersten Jahr gelten hohe Freibeträge: 40.000 Euro für die Antragstellerin oder den Antragsteller sowie 15.000 Euro pro weiterem Haushaltsmitglied. Danach sinken die Grenzen.
Wo stelle ich den Antrag auf Bürgergeld?
Der Antrag wird beim zuständigen Jobcenter gestellt. Dort erhalten Sie auch alle erforderlichen Formulare und Unterlagen.
Bekomme ich Wohngeld, wenn ich Krankengeld erhalte?
Das ist möglich, sofern Sie kein Bürgergeld beziehen und die Einkommensgrenzen nicht überschreiten. Zuständig ist die Wohngeldstelle Ihrer Gemeinde oder Stadt.
Wie lange bekomme ich Krankengeld?
Die maximale Bezugsdauer liegt bei 78 Wochen innerhalb von drei Jahren für dieselbe Erkrankung. Danach prüft die Krankenkasse mögliche Folgeleistungen.




