Zum 1. Juli 2024 wird der Extra-Rentenzuschlag fรผr etwa 3 Millionen Menschen in Deutschland eingefรผhrt. In diesem Artikel erfahren sie, ob der Zuschlag auf die auf Witwen- oder Witwerrenten angerechnet wird.
Inhaltsverzeichnis
Anrechnung von Einkommen auf Witwen- und Witwerrenten
Nach ยง 97 SGB VI wird Einkommen auf Witwen- und Witwerrenten angerechnet. Zu den anrechenbaren Einkรผnften gehรถren unter anderem die eigene Altersrente oder eine Erwerbsminderungsrente.
Die Anrechnung erfolgt nur, wenn das bereinigte Netto-Einkommen den gesetzlichen Freibetrag รผberschreitet. Ab Juli 2024 liegt dieser Freibetrag bei 1.038 EUR monatlich.
รbergangsregelung zum Rentenzuschlag
Der Extra-Rentenzuschlag, der aufgrund des Rentenanpassungsgesetzes eingefรผhrt wird, stellt ebenfalls ein Einkommen im Sinne des ยง 97 SGB VI dar.
Allerdings gibt es eine รbergangsregelung: Vom 1. Juli 2024 bis einschlieรlich November 2025 wird dieser Zuschlag nicht als Einkommen auf die Witwen- oder Witwerrente angerechnet. Der zusรคtzliche Betrag bleibt also wรคhrend dieses Zeitraums unberรผhrt und beeinflusst die Hรถhe der Witwen- oder Witwerrente nicht.
Dies ist eine Maรnahme, die aufgrund von Verzรถgerungen bei der Umsetzung des Gesetzes durch die Deutsche Rentenversicherung beschlossen wurde.
Anrechnung ab Dezember 2025
Ab Dezember 2025 wird der Extra-Rentenzuschlag dann regulรคr als Teil der Rente betrachtet und in einem neuen Rentenbescheid ausgewiesen. Ab diesem Zeitpunkt unterliegt er den รผblichen Anrechnungsregeln und wird auf die Witwen- oder Witwerrente angerechnet.
Rentenzuschlag im Detail
Wir haben fรผr sie alle wichtigen weiteren Informationen zum Rentenzuschlag kurz zusammengefasst.
Hรถhe des Rentenzuschlags
- Rentenbeginn zwischen 1. Januar 2001 und 30. Juni 2014: Zuschlag von 7,5 %.
- Rentenbeginn zwischen 1. Juli 2014 und 31. Dezember 2018: Zuschlag von 4,5 %.
- Erwerbsminderungsrente: Verbesserungen galten bisher nur fรผr Neurentner.
Antragstellung
Notwendig?: Kein Antrag erforderlich.
Automatische Prรผfung: Die Rentenversicherung ermittelt selbst die Berechtigten und zahlt den Zuschlag automatisch.
Auszahlung des Zuschlags
Start ab Juli 2024: Der Zuschlag wird erstmals im Juli 2024 ausgezahlt.
Zweistufiges Verfahren:
Erste Stufe: Monatlicher Rentenzuschlag wird separat von der Rente ausgezahlt.
Zweite Stufe: Ab Dezember 2025 wird der Zuschlag dauerhaft in die Rente integriert.
Probleme bei der Auszahlung
Mehr als ein Drittel der Erwerbsminderungsrentner in der Region erhรคlt Grundsicherung. Der Rentenzuschlag wird auf die Grundsicherung angerechnet, sodass viele Betroffene keinen Vorteil haben.
Erwerbsminderungsrente: Anspruchsvoraussetzungen und Hรถhe
Erwerbsminderung: Rentenanspruch besteht bei Arbeitsunfรคhigkeit aufgrund von Krankheit oder Unfall.
Arbeitsfรคhigkeit:
Unter drei Stunden tรคglich: Volle Rente.
Drei bis sechs Stunden tรคglich: Teilweise Rente.
Versicherungsrechtliche Voraussetzungen
Mindestversicherungszeit: Fรผnf Jahre.
Pflichtbeitrรคge: Drei Jahre Pflichtbeitrรคge in den letzten fรผnf Jahren vor Erwerbsminderung.
Sonderregelung fรผr Berufseinsteiger: Anspruch auf Rente bei Arbeitsunfall oder Berufskrankheit ab der ersten Beitragszahlung.
Rentenhรถhe
Die Berechnung basiert auf bisher eingezahlten Beitrรคgen und Zurechnungszeit, die so bemessen ist, als ob bis zur Regelaltersgrenze weiter eingezahlt wรผrde.