Wer eine Rente bezieht muss häufig auch Steuern zahlen. Es gibt jedoch Möglichkeiten, die Steuerlast zu senken. Wie das geht, erklärt der Sozialrechtsexperte Dr. Utz Anhalt.
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Wer muss auf Renteneinkünfte Steuern zahlen?
Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums gibt es derzeit rund 6,3 Millionen steuerpflichtige Rentner in Deutschland (Stand: Juli 2024). Rentner, deren Einkünfte den Grundfreibetrag übersteigen, sind verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben und gegebenenfalls Steuern auf ihre Renteneinkünfte zu zahlen.
Glücklicherweise bestehen viele rechtliche Möglichkeiten, um die Steuerlast zu senken. Dazu zählen außergewöhnliche Belastungen, Werbungskosten, haushaltsnahe Dienstleistungen und weitere absetzbare Posten.
Außergewöhnliche Belastungen: Was ist absetzbar?
Unter außergewöhnlichen Belastungen werden Kosten verstanden, die viele Rentner im höheren Alter betreffen. Zu diesen Kosten zählen unter anderem:
- Medikamente, die nicht von der Krankenkasse übernommen werden
- Behandlungskosten wie Eigenanteile für Kuren oder Krankenhausaufenthalte
- Kosten für Sehhilfen, zum Beispiel Brillen oder Kontaktlinsen
- Zahnersatz und Hörgeräte
- Fahrtkosten zu Ärzten oder Therapien (pauschal mit 30 Cent pro Kilometer)
Diese Ausgaben sind nur dann absetzbar, wenn sie vom Rentner selbst getragen wurden und ein ärztliches Rezept vorliegt. Übernommene Kosten, beispielsweise durch die Krankenkasse, sind nicht absetzbar.
Die steuerliche Absetzbarkeit der außergewöhnlichen Belastungen ist an eine Voraussetzung geknüpft: Es muss ein zumutbarer Eigenanteil überschritten werden, der sich je nach Einkommen, Rentenhöhe und Familienstand unterscheidet. Nur die Kosten, die über diesen Eigenanteil hinausgehen, können steuerlich berücksichtigt werden.
Werbungskosten auch absetzbar
Auch Rentner können Werbungskosten in ihrer Steuererklärung geltend machen. Hierfür gilt eine Pauschale von 102 Euro pro Jahr. Sollten die tatsächlichen Werbungskosten diese Pauschale überschreiten, können die tatsächlichen Aufwendungen abgesetzt werden. Beispiele für Werbungskosten im Rentenalter sind:
- Beratungsgebühren für Rentenberater oder Anwaltskosten bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Rente
- Kosten für Steuerberatung oder für Steuererklärungssoftware
- Mitgliedsbeiträge zu Gewerkschaften oder Kontoführungsgebühren (bis zu 16 Euro jährlich)
Wenn diese Kosten nachgewiesen werden und den Pauschbetrag übersteigen, können sie als Werbungskosten angesetzt werden, was zu einer Verringerung der Steuerlast führt.
Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen
Rentner haben auch die Möglichkeit, Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen steuerlich geltend zu machen, so Anhalt.
Beauftragt man beispielsweise eine Firma, bestimmte Arbeiten im Haushalt zu erledigen, können 20 % der Arbeitskosten bis zu einer festgelegten Höchstgrenze abgesetzt werden.
Hierzu zählen beispielsweise:
- Hausmeisterdienste
- Reinigungsarbeiten
- Gartenpflege
Für haushaltsnahe Dienstleistungen können bis zu 20.000 Euro an Kosten pro Jahr geltend gemacht werden, während für Handwerkerleistungen bis zu 6.000 Euro absetzbar sind. Dies ermöglicht es, signifikante Beträge steuerlich geltend zu machen und damit die Steuerlast zu senken.
Pflegekosten und Ausgaben für Seniorenheime
Bei gesundheitlichen Einschränkungen müssen viele ältere Menschen in ein Pflege- oder Seniorenheim ziehen. Die damit verbundenen monatlichen Kosten können in der Steuererklärung geltend gemacht werden.
Zwar wird ein bestimmter Anteil als Ersparnis des eigenen Haushalts abgezogen, aber in der Regel übersteigen die Heimkosten diese Ersparnis deutlich. Dadurch kann ein beträchtlicher Teil der Aufwendungen steuerlich abgesetzt werden.
Versicherungsbeiträge: Welche Posten können abgesetzt werden?
Auch im Rentenalter fallen diverse Versicherungsbeiträge an, die steuerlich absetzbar sind. Dazu gehören insbesondere:
- Kranken- und Pflegeversicherungen (ob gesetzlich oder privat)
- Haftpflichtversicherungen (z. B. Privathaftpflicht, KFZ-Haftpflicht, Tierhalterhaftpflicht)
- Unfallversicherung
- Lebensversicherungen zur Todesfallabsicherung
Diese Versicherungen gelten als Vorsorgeaufwendungen und sind daher steuerlich absetzbar. Der Gesetzgeber sieht diese Ausgaben als notwendig an, um sich gegen bestimmte Lebensrisiken abzusichern.
Behindertenpauschbetrag: Steuerliche Entlastung für Menschen mit Behinderung
Rentner mit einem anerkannten Grad der Behinderung (GdB) haben Anspruch auf einen Behindertenpauschbetrag, der anstelle der detaillierten Abrechnung der behinderungsbedingten Mehraufwendungen genutzt werden kann.
Der Pauschbetrag richtet sich nach dem Grad der Behinderung und bietet eine vereinfachte Möglichkeit, steuerliche Vorteile zu nutzen:
GdB von 20: 384 Euro
GdB von 50: 1.140 Euro
GdB von 100: 2.840 Euro
Hilflosigkeit oder Blindheit: 7.400 Euro
Dieser Pauschbetrag wird direkt auf das zu versteuernde Einkommen angerechnet, ohne dass dafür detaillierte Nachweise erbracht werden müssen. Wichtig ist jedoch, dass der Grad der Behinderung in der Steuererklärung angegeben wird, damit das Finanzamt den Pauschbetrag berücksichtigen kann.
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Carolin-Jana Klose ist seit 2023 Autorin bei Gegen-Hartz.de. Carolin hat Pädagogik und Sportmedizin studiert und ist hauptberuflich in der Gesundheitsprävention und im Reha-Sport für Menschen mit Schwerbehinderungen tätig. Ihre Expertise liegt im Sozialrecht und Gesundheitsprävention. Sie ist aktiv in der Erwerbslosenberatung und Behindertenberatung.