Rente: Statt 4,57 Prozent Rentenerhöhung erhalten viele Rentner sogar 12,07 Prozent

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Im Jahr 2024 können bestimmte Rentnergruppen in Deutschland eine Erhöhung ihrer Renten-Bezüge in Höhe von 12,07 Prozent erwarten. Dies erklärte Peter Knöppel, ein renommierter Rechtsanwalt und Rentenberater.

Allgemeine Rentenerhöhung zum 1. Juli 2024

Zum 1. Juli 2024 ist eine allgemeine Rentenerhöhung von 4,57% geplant. Diese wurde gestern vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales bekanntgegeben. Eine neue Renten-Tabelle, gültig ab 1. Juli 2024 haben wir dazu in diesem Artikel veröffentlicht.

Diese Anpassung gilt einheitlich für Ost- und Westdeutschland. Parallel dazu treten weitere Verbesserungen für eine bestimmte Gruppe von Rentnern in Kraft, die auf einen pauschalen Zuschlag an Entgeltpunkten basieren.

Mehr Rente für EM-Rentnerinnen und -Rentner

Ab dem 1. Juli 2024 erhalten bestimmte Rentnerinnen und Rentner 12,07 Prozent mehr Rente. Diese Erhöhung betrifft diejenigen, die zwischen dem 1. Januar 2001 und dem 30. Juni 2014 erstmals eine Erwerbsminderungsrente (EM-Rente), Hinterbliebenenrente oder eine nachfolgende Altersrente bezogen haben.

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Voraussetzung ist, dass diese Renten auch am 30. Juni 2024 noch Bestand haben. Durch die Zuschlagslösung erfahren diese Rentner eine Erhöhung ihrer Bezüge um 7,5 Prozent, die in Kombination mit der allgemeinen Rentenerhöhung von 4,57 Prozent insgesamt 12,07 Prozent mehr Rente bedeutet.

EM-Rentner die nur den 4,5% Zuschlag erhalten, beziehen dann ab Juli 2024 inklussive der allgemeinen Rentenanpassung 9,07 Prozent mehr Rente.

Knöppel hebt hervor, dass der Deutsche Postrentenservice den Zuschlag anhand der jeweiligen Alters- oder EM-Rente, die am 30. Juni 2024 Bestand hat, berechnen wird. Dies stellt eine erhebliche Verbesserung für die betroffenen Rentner dar.

Zusätzliche Details und Nachhaltigkeitsfaktor

Interessanterweise hätte die Rentenerhöhung noch höher ausfallen können, wäre da nicht der leicht verschlechterte Nachhaltigkeitsfaktor, der zu einem Abzug von 0,19% führt. Knöppel deutet an, dass weitere Informationen und Details zur Rentenwertbestimmungsverordnung in Kürze verfügbar sein werden.

Was müssen betroffene Rentner jetzt tun?

Die neu berechnete Erwerbsminderungsrente wird ab dem 1. Juli 2024 automatisch vom Rentenservice überwiesen. Es ist kein gesonderter Antrag erforderlich.

Peter Knöppel erläutert die Erhöhung

In diesem Video erläutert der Rentenexperte die, wie er sagt, “sagenhafte Rentenerhöhung”.

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