Erwerbsminderung: Den Beginn der EM-Rente selbst bestimmen

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Die volle oder teilweise Erwerbsminderungsrente ist in Deutschland eine unverzichtbare soziale Sicherung, zugleich aber eine der am strengsten regulierten Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung.

Schon die Bewilligung ist anspruchsvoll: Wer gesundheitlich so eingeschränkt ist, dass er oder sie auf absehbare Zeit in jedem Beruf weniger als drei Stunden täglich arbeiten kann und diese Einschränkung mindestens sechs Monate dauern wird, erfüllt erst die medizinische Grundvoraussetzung für eine Rente wegen voller Erwerbsminderung.

Die versicherungsrechtliche Seite ist kaum weniger streng: In der Regel verlangt der Gesetzgeber fünf Jahre Zugehörigkeit zum System und drei Jahre Pflichtbeiträge innerhalb der letzten fünf Jahre – die vielzitierte “5-5-3-Regel” des § 43 SGB VI.

Warum der Rentenbeginn mehr ist als ein Kalendertag

Ist die Erwerbsminderung einmal anerkannt, stellt sich die Frage, ab wann die EM-Rente fließt. Grundsätzlich gilt das Datum, an dem die Erwerbsminderung tatsächlich eintrat, als Stichtag.

Lässt sich dieses nur schwer belegen, greift häufig das Antragsdatum; bisweilen wird auch ein früherer Reha-Antrag als Startpunkt herangezogen, weil ein solcher Antrag das sogenannte Dispositionsrecht des Versicherten einschränkt und damit als Rentenantrag gilt.

Entscheiden tut in diesen Fällen die Deutsche Rentenversicherung (DRV), indem sie alte Befunde, Reha-Berichte und Gutachten auswertet und den „Tag X“ festlegt.

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Mitspracherecht: seltener, aber nicht ausgeschossen

Es gibt Ausnahmen von dieser einseitigen Festlegung. Gerade dann, wenn mehrere Daten in Betracht kommen – etwa ein Reha-Antrag im einen Jahr und ein Rentenantrag im nächsten – wendet sich die DRV gelegentlich an die Versicherten und bittet um eine Entscheidung.

Damit trägt sie dem Umstand Rechnung, dass unterschiedliche Startpunkte zu merklich verschiedenen finanziellen Ergebnissen führen können.

Die Rechnung hinter einem frühen oder späten Start

Ein früherer Rentenbeginn verspricht zunächst eine höhere Nachzahlung für die rückliegende Zeit.

Doch in vielen Fällen hat der Betroffene in diesem Zeitraum Krankengeld oder Arbeitslosengeld bezogen. Diese Ersatzleistungen werden vom Rentenversicherungsträger erstattet, sodass die vermeintliche „Prämie“ nur in der Theorie beim Versicherten ankommt.

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Wird die Rente dagegen erst später gestartet, fällt die Nachzahlung niedriger aus. Dafür steigt die monatliche Leistung dauerhaft, weil die sogenannte Zurechnungszeit länger wird.

Sie rechnet Entgeltpunkte so an, als hätte der Versicherte mit seinem bisherigen Durchschnittslohn bis zu einem gesetzlichen Endalter weitergearbeitet.

Dieses Endalter wird seit 2019 schrittweise an die Regelaltersgrenze angepasst und liegt für Renten, die 2025 beginnen, bereits bei 66 Jahren und 2 Monaten. Jeder zusätzliche Monat Zurechnungszeit hebt also das Rentenniveau, oft deutlich spürbar.

Der Blick in Richtung Altersrente

Wer die Altersgrenze schon am Horizont sieht, sollte den späteren Start besonders sorgfältig prüfen.

Wechselt eine Erwerbsminderungsrentnerin spätestens 24 Monate nach Ende der EM-Rente in die Altersrente, greift der gesetzliche Bestandsschutz: Die neue Altersrente darf nicht niedriger sein als die vorher bezogene Erwerbsminderungsrente.

Ein höherer EM-Rentensatz „vererbt“ sich damit dauerhaft auf die Altersrente und kann über viele Jahre oder Jahrzehnte den Geldbeutel stärker füllen als jede Nachzahlung zu Beginn.

Ohne individuelle Berechnung geht es nicht

Ob frühes Geld oder spätere Sicherheit die bessere Wahl ist, hängt von persönlichen Faktoren ab: der Höhe des Krankengeldes oder Arbeitslosengeldes, dem erwarteten Unterschied im Rentenbetrag, der steuerlichen Situation, möglichen Unterhaltsverpflichtungen und nicht zuletzt dem Gesundheitszustand.

Nur die Deutsche Rentenversicherung kann auf Basis der gespeicherten Versicherungsbiographie Nachzahlungen exakt beziffern und Alternativberechnungen für verschiedene Rentenbeginne erstellen.

Ein Beratungstermin, idealerweise zusammen mit einer unabhängigen Sozial- oder Rentenberatung, ist daher unverzichtbar.

Fazit

Der Rentenbeginn bei einer Erwerbsminderungsrente ist mehr als eine Formalie. Meist entscheidet die DRV, manchmal haben Versicherte Mitspracherecht.

Ein früher Start kann kurzfristig Geld bringen, doch ehe man sich versieht, ist die Nachzahlung mit bereits erhaltenem Krankengeld oder Arbeitslosengeld verrechnet.

Ein späterer Beginn erhöht die laufende Rente und wirkt sich dank Zurechnungszeit und Bestandsschutz häufig langfristig günstiger aus – vor allem, wenn bald der Übergang in die Altersrente ansteht. Echte Planungssicherheit verschafft letztlich nur eine individuelle Berechnung durch die Rentenversicherung.