Wer 1966 geboren wurde, gehört zu den ersten Jahrgängen, für die sämtliche Altersgrenzen bereits vollständig auf die Reform „Rente mit 67“ umgestellt sind. Damit endet die stufenweise Anhebung, die 2012 begann, und es gelten einheitliche Werte, die in manchen kompakten Übersichten gar nicht mehr einzeln ausgewiesen werden.
Für Betroffene entsteht deshalb häufig der Eindruck, ihre Optionen seien schlechter dokumentiert – dabei unterscheiden sie sich lediglich in Nuancen von den Jahrgängen 1964 und 1965, die bereits in zahllosen Broschüren behandelt wurden.
Ab welchem Alter greift die Regelaltersrente?
Die gesetzliche Standardlösung heißt „Regelaltersrente“. Für alle Versicherten ab Geburtsjahr 1964 – also auch für 1966 Geborene – beginnt sie ohne Abschläge erst mit 67 Jahren. Einzige Voraussetzung ist eine Mindestversicherungszeit von fünf Jahren; sie kann sogar ausschließlich aus Kindererziehungszeiten bestehen. Vor Erreichen der 67 ist diese Rentenart nicht vorziehbar.
Wie verändert eine anerkannte Schwerbehinderung die Rente?
Liegt ein Grad der Behinderung von mindestens 50 vor und sind 35 Wartejahre erreicht, verschiebt sich die abschlagsfreie Grenze auf 65 Jahre.
Wer früher gehen möchte, darf dies maximal drei Jahre vorziehen – also ab 62 – muss dann aber mit lebenslangen Kürzungen von insgesamt 10,8 Prozent leben, weil jeder Monat früher 0,3 Prozent kostet. Für Menschen mit einem GdB von 30 oder 40, die nur gleichgestellt sind, greift diese Sonderregel nicht.
45 Renteneinzahlungsjahre für den Jahrgang 1966
Die „Altersrente für besonders langjährig Versicherte“ belohnt genau 45 anrechenbare Jahre. Wer sie vollmacht, darf zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze ohne Abschlag in den Ruhestand – für 1966 Geborene also regulär mit 65.
Ein noch früherer Start ist nicht möglich. Damit bleibt die populäre „Rente mit 63“ den älteren Jahrgängen vorbehalten; sie wird seit 2019 jedes Jahr um zwei Monate verschoben und erreicht 65 Jahre ab dem Jahrgang 1964.
Weshalb bleibt Arbeitslosigkeit kurz vor dem Ruhestand heikel?
Beitragszeiten mit Arbeitslosengeld zählen grundsätzlich zu den 45 Jahren.
In den letzten zwei Jahren vor dem geplanten Beginn der abschlagsfreien Langzeitversicherten-Rente fallen sie jedoch heraus – es sei denn, der Jobverlust entstand durch eine Insolvenz oder vollständige Betriebsschließung.
Wer kurz vor dem Ziel steht, muss daher prüfen, ob die 45 Jahre schon voll sind, oder mithilfe eines versicherungspflichtigen Minijobs, Pflegezeiten oder freiwilligen Beiträgen nachsteuern.
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Was bedeutet die Altersrente für langjährig Versicherte bei 35 Jahren?
Wer „nur“ 35 Volljahre zusammenträgt, kann weiterhin schon mit 63 Jahren in Rente gehen. Die Kehrseite sind dauerhafte Abschläge von bis zu 14,4 Prozent, weil zwischen dem 63. Geburtstag und der persönlichen Regelaltersgrenze ganze 48 Monate liegen. Entscheiden sich Versicherte erst mit 64 oder 65, sinkt der Abzug entsprechend.
Teilrente lohnt sich
Seit der Flexirenten-Reform ist der Hinzuverdienst bei vorgezogenen Altersrenten vollständig entgrenzt. Wer eine Teilrente zwischen mindestens zehn und höchstens 99,99 Prozent der Vollrente beantragt, kann parallel jede Form von Erwerbseinkommen erzielen, ohne dass die Rente gekürzt wird.
Besonders gefragt ist der symbolische Abschlag um 0,01 Prozent: Er sichert weiterhin Anspruch auf Krankengeld und – bis zu drei Monaten – Arbeitslosengeld, den Vollrentnerinnen und -rentner verlieren. Außerdem fließen für das laufende Arbeitsverhältnis weiter Rentenbeiträge, die erst zum 67. Geburtstag rentensteigernd nachgezahlt werden.
Wie lässt sich der individuelle Renteneinstieg konkret planen?
Der erste Blick sollte stets der persönlichen Rentenauskunft gelten, die jede Versicherte automatisch erhält oder online anfordern kann. Daraus lassen sich die bislang anerkannten Versicherungszeiten, potenzielle Lücken und das frühestmögliche Rentendatum ablesen. Für Feinkorrekturen empfiehlt die Deutsche Rentenversicherung ihren Rentenbeginn-Rechner, der sämtliche Sonderregeln berücksichtigt.
Wer gesundheitliche Beeinträchtigungen hat, sollte rechtzeitig prüfen, ob ein Schwerbehindertenausweis möglich ist. Und wer den fließenden Übergang bevorzugt, kann testweise eine Teilrente beantragen, ohne den eigenen Arbeitsvertrag antasten zu müssen – die Entscheidung lässt sich jährlich ändern.
Fazit: Welche Strategie passt zu wem?
Für den Jahrgang 1966 reicht das Spektrum vom klassischen Ruhestand mit 67 über den verkürzten Weg mit Schwerbehinderung oder 45 Jahren bis hin zur Teilrente mit voller Weiterbeschäftigung. Die finanziellen Folgen unterscheiden sich deutlich: Abschläge wirken lebenslang, Teilrenten eröffnen steuerliche und sozialrechtliche Vorteile, verlangen aber sorgfältige Kalkulation.
Wer frühzeitig Aktenlage, Gesundheit und Erwerbsperspektive abgleicht, kann die gesetzlichen Optionen optimal nutzen und böse Überraschungen – etwa bei der Arbeitslosigkeit kurz vor dem Ziel – vermeiden.