Rente: Rentenzuschlag und Erhöhung wird an die Grundsicherung angerechnet

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Zum 1. Juli 2024 haben rund 3 Millionen Rentnerinnen und Rentner in Deutschland zusätzlich zur Rentenerhöhung einen Rentenzuschlag von 7,5 Prozent erhalten.

Bei vielen Berechtigten wird allerdings der Zuschlag an die Grundsicherung angerechnet, so dass oft nichts oder nur wenig vom Rentenzuschlag und der Rentenerhöhung übrig bleibt.

Anrechnung von Rentenzuschlägen auf die Grundsicherung?

Ein Betroffener stellte kürzlich eine Frage, die viele Rentnerinnen und Rentner betrifft: Wird der Rentenzuschlag an die Grundsicherung angerechnet?

Die Anfrage kam von einem Rentner, der seit 2015 eine volle Erwerbsminderungsrente in Höhe von 399,69 Euro erhält.

Die klare Antwort von dem Rechtsanwalt und Rentenberater Peter Knöppel lautet: Ja, der Rentenzuschlag wird an die Grundsicherung angerechnet!

Was bedeutet dies konkret für die Rentnerinnen und Rentner?

Die Regelung ist leider eindeutig: Rentenleistungen, inklusive der Zuschläge und Erhöhungen, werden gemäß dem Sozialgesetzbuch (SGB) XII auf die Grundsicherung angerechnet.

Dies bedeutet, dass die Grundsicherung entsprechend gekürzt wird, wenn die Rente inklusive Zuschlag steigt.

Für viele Rentnerinnen und Rentner ist dies ein doppelter Nachteil. Sie erhalten zwar eine höhere Rente, haben aber nicht mehr Rente, da die Grundsicherung im Gegenzug reduziert wird.

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Fallbeispiel: Grundsicherung eliminiert Rentenerhöhung und Zuschlag

Im Fall des Betroffenen, der eine volle Erwerbsminderungsrente von 399,69 Euro bezieht, werden sowohl die reguläre Rentenerhöhung als auch der Rentenzuschlag von der Grundsicherung abgezogen.

Dies bedeutet, dass trotz einer nominalen Erhöhung der Rentenzahlungen die tatsächlichen Einnahmen durch die Kürzung der Grundsicherung kaum steigen.

Die Erhöhung von 4,57% und der zusätzliche Rentenzuschlag von bis zu 7,5% werden vollständig angerechnet, wodurch der Nettozuwachs fast null beträgt.

Gesetzliche Grundlage und aktuelle Rechtslage

Die Anrechnung von Rentenzahlungen auf die Grundsicherung ist gesetzlich im SGB XII geregelt.

Nach aktueller Rechtslage sind Rentenleistungen – dazu gehören sowohl reguläre Rentenerhöhungen als auch Zuschläge – vollständig auf die Grundsicherung anzurechnen.

Diese Regelung sorgt dafür, dass Rentnerinnen und Rentner, die auf Grundsicherung angewiesen sind, trotz einer Erhöhung ihrer Rente keine spürbare finanzielle Verbesserung erfahren.

Diese Regelung ist oft Gegenstand von Kritik der Sozialverbände, da sie die ohnehin schon finanziell schwächeren Rentnerinnen und Rentner stark benachteiligt.

Welche Lösungen gibt es?

Die aktuelle Rechtslage lässt den Betroffenen wenig bzw. keinen Spielraum. Nur der Gesetzgeber könnte diese Ungerechtigkeit ändern und Reformen einführen. Auch deshalb machen wir auf diese Ungerechtigkeit aufmerksam, damit ein Umdenken in der Politik und Gesellschaft passiert.