Rente: Rentenpunkte im Ruhestand kaufen – So erhöhen Sie jetzt noch Ihre Rente

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Viele Ruheständler fragen, ob sie nach dem Rentenstart noch Einfluss auf die Rentenhöhe haben. Die Antwort ist: Ja, unter klaren Voraussetzungen. Sie können freiwillige Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen und damit Ihre Monatsrente steigern.

Wer überhaupt noch freiwillige Beiträge zahlen darf

Entscheidend ist, ob Sie die Regelaltersgrenze erreicht haben. Beziehen Sie vorzeitig eine Altersrente mit Abschlägen und haben die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht, dürfen Sie freiwillig einzahlen.

Diese Zahlungen erhöhen die Rente jedoch nicht sofort. Sie wirken ab dem Zeitpunkt, zu dem Sie die Regelaltersgrenze erreichen. Damit schließen Sie Lücken und bauen zusätzliche Entgeltpunkte auf.

Haben Sie die Regelaltersgrenze bereits erreicht und beziehen eine Vollrente, sind freiwillige Beiträge grundsätzlich nicht zulässig. Der Gesetzgeber schließt die freiwillige Versicherung bei einer bindend bewilligten Vollrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze aus. Dieser Punkt ist für viele die Hürde.

Schlauer Ausweg: Vollrente in Teilrente umwandeln

Es gibt eine praxistaugliche Lösung. Sie können die Vollrente in eine Teilrente umwandeln. Der Teilrenten-Anteil ist frei wählbar, er kann sogar 99,99 Prozent betragen. Mit einer Teilrente bleiben freiwillige Beiträge auch nach Erreichen der Regelaltersgrenze möglich.

So kombinieren Sie ein nahezu unverändertes Rentenniveau mit der Option, weiter Entgeltpunkte zu kaufen. Die Umstellung auf eine Teilrente ist auf Antrag möglich. Der Schritt lohnt sich vor allem, wenn Sie gezielt einen kleinen, aber stetigen Zuschlag aufbauen wollen.

Beträge 2025: Von Mindest- bis Höchstbeitrag

Für 2025 gilt ein monatlicher Mindestbeitrag von 103,42 Euro. Der Höchstbeitrag liegt bei 1.497,30 Euro pro Monat. Zwischen diesen Werten wählen Sie frei. Zahlen Sie durchgehend den Mindestbeitrag, entsteht ein kleiner, dauerhafter Zuschlag.

Mit höheren Beiträgen wächst der Zuschlag entsprechend. Wer im Jahr 2025 noch Beiträge für 2024 nachholen möchte, kann dies bis zum 31. März 2025 tun. Für Nachzahlungen 2024 gilt ein gesonderter Höchstbetrag.

Die Höhe Ihrer individuellen Rentensteigerung hängt von den eingezahlten Beiträgen und vom aktuellen Rentenwert ab. Je mehr Sie einzahlen, desto größer fällt der spätere Monatszuschlag aus. Beiträge bleiben Ihnen lebenslang erhalten. Hinterbliebene profitieren je nach Rentenart anteilig.

Ab wann das Geld sichtbar wird

Neue Entgeltpunkte aus freiwilligen Beiträgen wirken nicht taggenau. Die Rentenversicherung berücksichtigt Zuschläge regelmäßig zur Rentenanpassung am 1. Juli des Folgejahres. Zahlen Sie also 2025 als Teilrentner Beiträge, steigt die Rente durch diese Zahlungen zum 1. Juli 2026.

Das erleichtert Ihre Planung: Sie wissen, wann der Effekt einsetzt, und können Einzahlungen entsprechend zeitlich aufeinander abstimmen.

So gehen Sie konkret vor

Prüfen Sie zuerst Ihren Status. Haben Sie die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht, dürfen Sie direkt freiwillig einzahlen. Haben Sie die Grenze erreicht und beziehen eine Vollrente, beantragen Sie die Umwandlung in eine Teilrente. Danach können Sie wieder zahlen.

Legen Sie dann die Beitragshöhe fest. Sie dürfen monatlich einzahlen oder für das Vorjahr bis zum 31. März nachzahlen. Vermerken Sie bei Überweisungen den Versicherungsnummern-Bezug und das Beitragsjahr, damit die Zahlung korrekt zugeordnet wird.

Planen Sie frühzeitig. Wer 2025 zahlt, sieht den Zuschlag ab Juli 2026. Das ist vor allem wichtig, wenn Sie Abschläge aus einem vorgezogenen Rentenstart etwas abfedern möchten. Freiwillige Beiträge ersetzen keine Pflichtbeiträge, sie erhöhen aber Ihre Entgeltpunkte zuverlässig.

Steuerliche Wirkung richtig nutzen

Freiwillige Beiträge gelten als Altersvorsorgeaufwendungen. Sie können sie im Rahmen der gesetzlichen Höchstbeträge als Sonderausgaben ansetzen. Seit 2023 erkennt das Finanzamt den anrechenbaren Betrag zu 100 Prozent an. Für 2025 ist der Höchstbetrag erneut gestiegen.

Wer die Steuerersparnis optimal nutzt, senkt die Nettokosten der Einzahlung deutlich. Für viele lohnt sich deshalb eine gestaffelte Zahlung über mehrere Monate oder über den Jahreswechsel hinweg.

Für wen sich das besonders lohnt

Teilrentner, die nahe an der Regelaltersgrenze stehen, erhöhen gezielt ihren späteren Zahlbetrag. Ruheständler mit geringem Abschlag können die Lücke langfristig etwas verkleinern. Auch Personen mit unregelmäßigem Erwerbsverlauf gewinnen:

Zusätzliche Entgeltpunkte stabilisieren die Rente, ohne dass ein Erwerbseinkommen nötig ist. Wer bereits eine Vollrente bezieht und die Regelaltersgrenze hinter sich hat, erreicht den Effekt nur über die bewusste Teilrenten-Option.

Typische Fehler vermeiden

Zahlen Sie nicht „ins Blaue“. Prüfen Sie erst, ob Sie tatsächlich berechtigt sind. Achten Sie auf die Frist 31. März für Nachzahlungen des Vorjahres. Verwechseln Sie freiwillige mit Pflichtbeiträgen nicht. Und erwarten Sie keine sofortige Erhöhung im laufenden Jahr.

Die Gutschrift kommt zur nächsten Rentenanpassung. Lassen Sie sich bei Sonderfällen beraten, etwa wenn parallel Beschäftigung, Hinzuverdienst oder Hinterbliebenenrenten eine Rolle spielen.