Zum 1. Juli 2025 steigen die gesetzlichen Renten in Deutschland um 3,74 Prozent. Eine gute Nachricht fรผr Millionen Rentnerinnen und Rentner โ doch die Freude kann schnell getrรผbt werden: Denn jede Rentenerhรถhung unterliegt vollstรคndig der Steuerpflicht.
Fรผr rund 73.000 Ruhestรคndler fรผhrt das erstmals dazu, dass sie steuerpflichtig werden. Wer betroffen ist, welche Freibetrรคge gelten und wie sich Betroffene schรผtzen kรถnnen โ das lesen Sie hier.
Inhaltsverzeichnis
Rentenerhรถhung 2025: Warum sie steuerlich zum Problem werden kann
Die jรคhrliche Anpassung der Rentenzahlungen soll den Kaufkraftverlust ausgleichen. Doch sie kann auch zur Steuerfalle werden. Anders als beim erstmaligen Renteneintritt, bei dem ein Teil der Rente dauerhaft steuerfrei bleibt, muss jede spรคtere Erhรถhung in voller Hรถhe versteuert werden.
Die Grenze fรผr eine mรถgliche Steuerpflicht ist der Grundfreibetrag, der fรผr 2025 bei 12.964 Euro (brutto jรคhrlich, bei Einzelveranlagung) liegt. Wer diesen Betrag mit dem steuerpflichtigen Teil seiner Rente รผberschreitet, muss grundsรคtzlich eine Steuererklรคrung abgeben โ und mรถglicherweise auch Steuern zahlen.
Freibetrรคge nach Rentenbeginn: รltere Jahrgรคnge im Vorteil
Ob eine Rente steuerpflichtig ist, hรคngt nicht nur von der Rentenhรถhe ab, sondern auch vom Jahr des Rentenbeginns. Denn je frรผher der Renteneintritt, desto hรถher ist der steuerfreie Anteil der Rente.
Beispiel:
Wer 2025 in Rente geht, kann bei einer gesetzlichen Bruttorente von bis zu 17.148 Euro im Jahr steuerfrei bleiben.
Fรผr Personen, die bereits vor 2005 in den Ruhestand gingen (sogenannte โAltrentnerโ), liegt der steuerfreie Anteil deutlich hรถher โ teilweise รผber 22.000 Euro jรคhrlich.
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Steuerpflicht? Nicht gleich Steuerzahlung
Wichtig: Auch wenn eine Steuererklรคrung verpflichtend wird, bedeutet das nicht automatisch eine Steuerzahlung. Zahlreiche Pauschbetrรคge und Abzugsmรถglichkeiten kรถnnen das zu versteuernde Einkommen reduzieren. Dazu zรคhlen:
- der Behindertenpauschbetrag
- hohe Krankheitskosten
- Werbungskosten oder Sonderausgaben
Wer diese gezielt nutzt, kann trotz formaler Steuerpflicht effektiv steuerfrei bleiben. Das bietet finanziellen Spielraum und Sicherheit im Alter.
Ehepaare: Steuerliche Vorteile bei gemeinsamer Veranlagung
Fรผr verheiratete Rentnerinnen und Rentner oder eingetragene Lebenspartnerschaften gilt: Die steuerlichen Freibetrรคge verdoppeln sich bei gemeinsamer Veranlagung. Das heiรt: Zusammenveranlagte Paare dรผrfen 2025 gemeinsam bis zu 25.928 Euro brutto Rente beziehen, ohne dass Steuern fรคllig werden โ sofern keine weiteren Einkรผnfte hinzukommen.
Wann die Steuererklรคrung zur Pflicht wird
Wer den Grundfreibetrag รผberschreitet, muss grundsรคtzlich eine Steuererklรคrung einreichen. Dies gilt auch rรผckwirkend, wenn die Voraussetzungen schon in vergangenen Jahren vorlagen. Wird diese Pflicht ignoriert, drohen unangenehme Konsequenzen: Das Finanzamt kann rรผckwirkend Nachzahlungen einfordern โ samt Zinsen und mรถglicher Strafzahlungen.
Die gute Nachricht: Wer heute aktiv wird, kann das verhindern. In vielen Fรคllen lassen sich Steuererklรคrungen fรผr Rentner unkompliziert selbst oder mit Unterstรผtzung eines Lohnsteuerhilfevereins anfertigen.
Steuerfreibetrรคge richtig nutzen โ und Nachzahlungen vermeiden
Ruhestรคndler, deren Verhรคltnisse sich รคndern โ etwa durch den Tod des Ehepartners, Mieteinnahmen oder Kapitalertrรคge โ sollten ihre Steuerpflicht jรคhrlich prรผfen. Denn zusรคtzliche Einkรผnfte kรถnnen den Freibetrag schnell รผbersteigen. Wer dann keine Steuererklรคrung einreicht, riskiert Nachforderungen, die sich leicht durch frรผhzeitige Planung vermeiden lassen.
Zudem besteht die Mรถglichkeit, sich auf Antrag von der Erklรคrungspflicht befreien zu lassen โ sofern keine wesentliche รnderung der Einkommensverhรคltnisse zu erwarten ist.
Konkrete Betrรคge: Wieviel Rente bleibt steuerfrei?
Laut Berechnungen des Verbraucherportals Finanztip gelten 2025 folgende steuerfreie Maximalrenten bei ausschlieรlichem Bezug der gesetzlichen Rente:
- Rentenbeginn 2025: bis 17.148 Euro steuerfrei
- Rentenbeginn 2015: bis 18.612 Euro steuerfrei
- Rentenbeginn 2005 oder frรผher (West): bis 22.000 Euro und mehr steuerfrei
Diese Zahlen gelten fรผr Alleinstehende. Ehepaare kรถnnen die doppelten Betrรคge ansetzen.
Beispielrechnung: Wann Rentner Steuern zahlen mรผssen
Ein alleinstehender Rentner, der 2025 mit einer monatlichen Bruttorente von 1.500 Euro in den Ruhestand tritt (18.000 Euro jรคhrlich), รผberschreitet den Freibetrag von 17.148 Euro. Der รผberschรผssige Betrag ist steuerpflichtig โ aber durch Pauschbetrรคge oft vollstรคndig ausgleichbar. Dennoch muss eine Steuererklรคrung eingereicht werden.