Zum 1. Juli 2025 steigen die gesetzlichen Renten in Deutschland um 3,74 Prozent. Eine gute Nachricht für Millionen Rentnerinnen und Rentner – doch die Freude kann schnell getrübt werden: Denn jede Rentenerhöhung unterliegt vollständig der Steuerpflicht.
Für rund 73.000 Ruheständler führt das erstmals dazu, dass sie steuerpflichtig werden. Wer betroffen ist, welche Freibeträge gelten und wie sich Betroffene schützen können – das lesen Sie hier.
Inhaltsverzeichnis
Rentenerhöhung 2025: Warum sie steuerlich zum Problem werden kann
Die jährliche Anpassung der Rentenzahlungen soll den Kaufkraftverlust ausgleichen. Doch sie kann auch zur Steuerfalle werden. Anders als beim erstmaligen Renteneintritt, bei dem ein Teil der Rente dauerhaft steuerfrei bleibt, muss jede spätere Erhöhung in voller Höhe versteuert werden.
Die Grenze für eine mögliche Steuerpflicht ist der Grundfreibetrag, der für 2025 bei 12.964 Euro (brutto jährlich, bei Einzelveranlagung) liegt. Wer diesen Betrag mit dem steuerpflichtigen Teil seiner Rente überschreitet, muss grundsätzlich eine Steuererklärung abgeben – und möglicherweise auch Steuern zahlen.
Freibeträge nach Rentenbeginn: Ältere Jahrgänge im Vorteil
Ob eine Rente steuerpflichtig ist, hängt nicht nur von der Rentenhöhe ab, sondern auch vom Jahr des Rentenbeginns. Denn je früher der Renteneintritt, desto höher ist der steuerfreie Anteil der Rente.
Beispiel:
Wer 2025 in Rente geht, kann bei einer gesetzlichen Bruttorente von bis zu 17.148 Euro im Jahr steuerfrei bleiben.
Für Personen, die bereits vor 2005 in den Ruhestand gingen (sogenannte „Altrentner“), liegt der steuerfreie Anteil deutlich höher – teilweise über 22.000 Euro jährlich.
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Steuerpflicht? Nicht gleich Steuerzahlung
Wichtig: Auch wenn eine Steuererklärung verpflichtend wird, bedeutet das nicht automatisch eine Steuerzahlung. Zahlreiche Pauschbeträge und Abzugsmöglichkeiten können das zu versteuernde Einkommen reduzieren. Dazu zählen:
- der Behindertenpauschbetrag
- hohe Krankheitskosten
- Werbungskosten oder Sonderausgaben
Wer diese gezielt nutzt, kann trotz formaler Steuerpflicht effektiv steuerfrei bleiben. Das bietet finanziellen Spielraum und Sicherheit im Alter.
Ehepaare: Steuerliche Vorteile bei gemeinsamer Veranlagung
Für verheiratete Rentnerinnen und Rentner oder eingetragene Lebenspartnerschaften gilt: Die steuerlichen Freibeträge verdoppeln sich bei gemeinsamer Veranlagung. Das heißt: Zusammenveranlagte Paare dürfen 2025 gemeinsam bis zu 25.928 Euro brutto Rente beziehen, ohne dass Steuern fällig werden – sofern keine weiteren Einkünfte hinzukommen.
Wann die Steuererklärung zur Pflicht wird
Wer den Grundfreibetrag überschreitet, muss grundsätzlich eine Steuererklärung einreichen. Dies gilt auch rückwirkend, wenn die Voraussetzungen schon in vergangenen Jahren vorlagen. Wird diese Pflicht ignoriert, drohen unangenehme Konsequenzen: Das Finanzamt kann rückwirkend Nachzahlungen einfordern – samt Zinsen und möglicher Strafzahlungen.
Die gute Nachricht: Wer heute aktiv wird, kann das verhindern. In vielen Fällen lassen sich Steuererklärungen für Rentner unkompliziert selbst oder mit Unterstützung eines Lohnsteuerhilfevereins anfertigen.
Steuerfreibeträge richtig nutzen – und Nachzahlungen vermeiden
Ruheständler, deren Verhältnisse sich ändern – etwa durch den Tod des Ehepartners, Mieteinnahmen oder Kapitalerträge – sollten ihre Steuerpflicht jährlich prüfen. Denn zusätzliche Einkünfte können den Freibetrag schnell übersteigen. Wer dann keine Steuererklärung einreicht, riskiert Nachforderungen, die sich leicht durch frühzeitige Planung vermeiden lassen.
Zudem besteht die Möglichkeit, sich auf Antrag von der Erklärungspflicht befreien zu lassen – sofern keine wesentliche Änderung der Einkommensverhältnisse zu erwarten ist.
Konkrete Beträge: Wieviel Rente bleibt steuerfrei?
Laut Berechnungen des Verbraucherportals Finanztip gelten 2025 folgende steuerfreie Maximalrenten bei ausschließlichem Bezug der gesetzlichen Rente:
- Rentenbeginn 2025: bis 17.148 Euro steuerfrei
- Rentenbeginn 2015: bis 18.612 Euro steuerfrei
- Rentenbeginn 2005 oder früher (West): bis 22.000 Euro und mehr steuerfrei
Diese Zahlen gelten für Alleinstehende. Ehepaare können die doppelten Beträge ansetzen.
Beispielrechnung: Wann Rentner Steuern zahlen müssen
Ein alleinstehender Rentner, der 2025 mit einer monatlichen Bruttorente von 1.500 Euro in den Ruhestand tritt (18.000 Euro jährlich), überschreitet den Freibetrag von 17.148 Euro. Der überschüssige Betrag ist steuerpflichtig – aber durch Pauschbeträge oft vollständig ausgleichbar. Dennoch muss eine Steuererklärung eingereicht werden.