Pflegegrad zu niedrig trotz Schwerbehinderung: So findet man die Fehler im Gutachten

Wer einen Schwerbehindertenausweis hat und zusรคtzlich Pflege braucht, erlebt es oft tรคglich: Es sind zwei verschiedene Bescheide, zwei verschiedene Gutachten โ€“ aber nur ein Kรถrper, ein Alltag, eine Familie.

Viele Betroffene merken erst beim Blick in die Post vom Versorgungsamt oder der Pflegekasse, wie groรŸ die Lรผcke zwischen Papier und Wirklichkeit sein kann. Genau an diesen Schnittstellen entscheiden Bรผrokratie und Gutachten darรผber, ob Hilfen ausreichen oder nicht.

Grad der Behinderung: Teilhabe statt Pflege

Der Grad der Behinderung bewertet, wie stark Krankheit oder Behinderung die Teilhabe am Leben einschrรคnkt. Es geht um Wegefรคhigkeit, Arbeit, Konzentration, soziale Kontakte, aber auch darum, ob jemand auf Hilfsmittel, Begleitung oder besondere Schutzrechte angewiesen ist.

Zustรคndig ist das Versorgungsamt, entschieden wird รผberwiegend nach Aktenlage. ร„rztliche Berichte, Klinikbefunde und Diagnosen werden nach den versorgungsmedizinischen Grundsรคtzen in einen GdB โ€žรผbersetztโ€œ.

Mit einem GdB von mindestens 50 gilt man als schwerbehindert. Das erรถffnet Nachteilsausgleiche, etwa Zusatzurlaub, besonderen Kรผndigungsschutz, steuerliche Pauschbetrรคge, teilweise auch frรผhere Rentenoptionen und Merkzeichen wie G, aG, H oder Bl.

Auf dem Papier wirkt das oft umfangreich, im Alltag ist es aber nur dann etwas wert, wenn die Einstufung die wirklichen Einschrรคnkungen abbildet. Ein GdB von 30 bei massiven Mobilitรคtsproblemen hilft kaum, wenn Fahrten nicht organisiert werden kรถnnen und der Arbeitsplatz nicht gesichert ist.

Pflegegrad: Konkreter Hilfebedarf im Tagesablauf

Der Pflegegrad misst nicht die Behinderung an sich, sondern den tatsรคchlichen Hilfebedarf bei alltรคglichen Tรคtigkeiten. Entscheidend ist, wie selbststรคndig jemand sich waschen, anziehen, essen, bewegen, kommunizieren, den Tagesablauf steuern und mit psychischen Belastungen umgehen kann.

Die Pflegekasse beauftragt dafรผr den Medizinischen Dienst, bei Privatversicherten MEDICPROOF.

Begutachtet wird nach Modulen mit Punktesystem. Am Ende steht ein Pflegegrad zwischen 1 und 5, aus dem sich Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Kombinationsleistungen, Entlastungsleistungen und weitere Hilfen ergeben.

Wer hier zu niedrig eingestuft wird, hat im Alltag schlicht zu wenig Unterstรผtzung โ€“ und Angehรถrige tragen die Folgen, egal wie die Zahlen im Bescheid aussehen.

Kein Automatismus โ€“ aber dieselben Krankheiten

Wichtiger Klartext: Es gibt keinen rechtlichen Automatismus. Ein GdB von 50 fรผhrt nicht automatisch zu einem bestimmten Pflegegrad. Und ein Pflegegrad 3 bedeutet nicht automatisch Schwerbehinderung. Beide Verfahren sind rechtlich unabhรคngig.

In der Praxis beruhen beide Einstufungen aber hรคufig auf denselben Erkrankungen: chronische Herzschwรคche, Parkinson, Long Covid, Multiple Sklerose, schwere Depressionen, Demenz, Rheuma, schwere orthopรคdische Schรคden und viele andere. Der Unterschied liegt in der Brille, mit der geschaut wird.

Die Schwerbehinderung fragt, wie weit die Teilhabe am Leben eingeschrรคnkt ist. Der Pflegegrad konzentriert sich darauf, wie viel praktische Hilfe jemand braucht.

Das Ergebnis: Ein Mensch kann formal einen mittleren GdB und einen niedrigen Pflegegrad haben und trotzdem im Alltag kaum noch auf die Beine kommen. Fรผr Betroffene zรคhlt nicht die juristische Konstruktion, sondern die Summe der Nachteile.

Wo Gutachten gern Lรผcken lassen

Die erste Lรผcke entsteht bei der Pflegebegutachtung. Der Termin ist eine Momentaufnahme. Angekรผndigt, zeitlich begrenzt, oft tagsรผber. Viele Betroffene bemรผhen sich, โ€žtapferโ€œ zu sein, wollen nicht jammern und reiรŸen sich zusammen.

Was nachts passiert, wenn niemand vom Medizinischen Dienst zugeschaltet ist, bleibt unsichtbar: Stรผrze auf dem Weg zur Toilette, Verwirrtheit, Panikattacken, Atemnot, schlaflose Nรคchte der Angehรถrigen.

Die zweite Lรผcke liegt bei psychischen und kognitiven Einschrรคnkungen. Wer รคuรŸerlich โ€žganz okayโ€œ wirkt, innerlich aber unter stรคndiger Angst, Orientierungslosigkeit, Konzentrationsstรถrungen oder Vergesslichkeit leidet, wird im Gutachten schnell als โ€žnoch weitgehend selbststรคndigโ€œ beschrieben.

Dass Angehรถrige Medikamente vorbereiten, Termine รผberwachen, Telefonate fรผhren und Krisen abfangen, fรคllt nicht unter โ€žKรถrperpflegeโ€œ und taucht hรคufig nur am Rand auf.

ร„hnlich problematisch arbeiten viele GdB-Entscheidungen. Versorgungsรคmter lesen Diagnosen, aber nicht immer die Funktionsfolgen. Ob jemand nur mit Schmerzmitteln รผberhaupt aus dem Haus kommt, nach wenigen Schritten stehenbleiben muss oder รถffentliche Verkehrsmittel nicht mehr nutzen kann, ist in Arztbriefen oft nicht klar beschrieben.

Entscheider greifen dann eher auf Standardwerte zurรผck. Heraus kommt ein GdB, der mit der gelebten Realitรคt wenig zu tun hat.

Wie sich beide Einstufungen trotzdem stรผtzen kรถnnen

Gerade weil beide Systeme dieselben Krankheiten aus unterschiedlichen Blickwinkeln bewerten, kรถnnen sie einander stรผtzen โ€“ wenn Betroffene das bewusst nutzen.

Ein anerkannter Pflegegrad belegt schriftlich, dass dauerhafte Hilfebedรผrftigkeit besteht. Im Widerspruch gegen einen zu niedrigen GdB kann genau darauf verwiesen werden. Wenn der Medizinische Dienst festhรคlt, dass regelmรครŸig Hilfe beim Duschen, Anziehen, beim Gang zur Toilette oder bei der Medikamenteneinnahme nรถtig ist, spricht das fรผr eine erhebliche Teilhabeeinschrรคnkung. Ignoriert das Versorgungsamt diese Realitรคt, lรคsst sich der Widerspruch damit begrรผnden.

Umgekehrt kann ein bereits anerkannter hoher GdB mit Merkzeichen ein deutliches Warnsignal sein, wenn der Pflegegrad niedrig angesetzt wurde.

Wer wegen des Merkzeichens G oder aG als erheblich in der Bewegungsfรคhigkeit eingeschrรคnkt gilt, aber im Pflegegutachten angeblich weitgehend selbststรคndig Treppen steigen und sich fortbewegen kann, steht mit zwei widersprรผchlichen Bewertungen da. Genau solche Widersprรผche eignen sich, um ein Pflegegutachten anzugreifen.

Finanzielle Folgen: Wenn Lรผcken Geld kosten

Die Doppelrolle von GdB und Pflegegrad ist nicht nur rechtliches Detail, sondern bares Geld. Treffer oder Fehler in den Gutachten entscheiden รผber Nachteilsausgleiche, Steuer-Pauschbetrรคge, Pflegepauschbetrag fรผr Angehรถrige, Pflegegeld, Sachleistungen und Hilfsmittel.

Ein zu niedriger GdB kann den Zugang zu bestimmten Merkzeichen blockieren und damit zum Beispiel Befreiungen bei ร–PNV, Kfz-Steuer, Parkmรถglichkeiten oder Steuererleichterungen verhindern. Ein zu niedriger Pflegegrad reduziert das Pflegegeld, lรคsst notwendige Hilfsmittel oder Entlastungsleistungen entfallen und zwingt Angehรถrige, mehr unvergรผtete Pflege zu leisten oder aus eigener Tasche zu zahlen.

Gerade Menschen mit geringen Einkommen, Bรผrgergeld-Beziehende, Alleinerziehende oder Rentner mit kleinen Renten kรถnnen diese Lรผcken nicht โ€žauffangenโ€œ. Fรผr sie ist ein einstelliger Prozentwert im Bescheid kein abstrakter Streit, sondern die Frage, ob die Pflegeperson sich ein paar Stunden Entlastung leisten kann oder ob eine notwendige Haushaltshilfe รผberhaupt finanzierbar ist.

Widerspruch: Wenn Bescheid und Alltag nicht zusammenpassen

Der erste Schritt ist immer dieselbe Frage: Passt das, was im Bescheid steht, zu dem, was an einem durchschnittlichen Tag wirklich passiert? Wer morgens ohne Hilfe nicht aus dem Bett kommt, beim Duschen stรผrzt, beim Anziehen Hilfe braucht, sich im Haushalt nicht mehr orientieren kann und abends vรถllig erschรถpft ist, sollte sich in einem niedrigen Pflegegrad nicht wiederfinden.

Betroffene und Angehรถrige brauchen dafรผr keine juristische Ausbildung. Hilfreich ist ein ehrlicher Blick auf den Tagesablauf: Was gelingt nur noch mit Hilfe? Was wird ganz von Angehรถrigen รผbernommen? Welche Tรคtigkeiten kรถnnen gar nicht mehr ausgefรผhrt werden?

Wo drohen Gefahren, etwa durch Sturzrisiko oder Vergessen von Medikamenten? Wenn das Leben deutlich schwerer aussieht, als es im Gutachten beschrieben ist, liegt fast immer ein Ansatz fรผr Widerspruch vor.

Dann kommt die zweite Ebene: Dokumentation. Ein Pflegetagebuch รผber mindestens ein bis zwei Wochen, konkrete Beispiele, wie lange Kรถrperpflege dauert, wie oft Hilfe benรถtigt wird, wann es zu Krisen oder รœberforderungen kommt, hilft enorm.

ร„rztliche Stellungnahmen mit klaren Aussagen sind dabei wichtiger als blumige Formulierungen. Der Satz, jemand sei โ€žeingeschrรคnkt belastbarโ€œ, nรผtzt wenig. Hilfreich ist eine Formulierung wie: โ€žDer Patient kann maximal 50 Meter gehen, danach sind Pausen und Begleitung nรถtig.โ€œ

Diese Unterlagen sollten fรผr beide Verfahren genutzt werden: fรผr den Widerspruch beim Pflegegrad und die Neufeststellung oder Hรถherstufung beim GdB. Wer beide Bescheide nebeneinander legt und Widersprรผche aufzeigt, macht deutlich, dass hier nicht sorgfรคltig gearbeitet wurde.

Klage: Wenn die Verwaltung bei der eigenen Sicht bleibt

Nicht jeder Widerspruch fรผhrt zu einer Korrektur. Bleibt die Behรถrde bei ihrer Einstufung, ist die Klage vor dem Sozialgericht der nรคchste Schritt. Sie kostet keine Gerichtsgebรผhren, kann aber lang dauern und Nerven kosten.

Sinnvoll ist sie vor allem dann, wenn die tatsรคchlichen Einschrรคnkungen belegbar sind und Gutachten offensichtlich am Alltag vorbeigehen.

Wer schwer krank ist, allein lebt, einen hohen Medikamentenbedarf hat, an schweren psychischen Erkrankungen leidet oder bereits im Krankenhaus, in Reha oder bei Fachรคrztinnen umfassend dokumentierte Befunde hat, bringt starke Argumente mit.

Kommt dann noch hinzu, dass GdB und Pflegegrad sich ersichtlich widersprechen, steigt der Druck auf die Verwaltung, nachzubessern oder im Klageverfahren ein neutrales Gerichtsgutachten einzuholen.