Rente: Diese Krankenkassenzuschüsse können beantragt werden

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Wenn du in Rente gehst und freiwillig in die gesetzliche Krankenversicherung einzahlst, bekommst du dann einen Zuschuss von der Rentenkasse? Und wie sieht es aus, wenn du als Rentner bei einem privaten Träger krankenversichert bist? Diese Fragen klären wir hier verständlich auf.

Gibt es Krankenversicherungszuschüsse für Rentner?

Zuerst einmal ja: Wenn du als Rentner freiwillig in der gesetzlichen oder in einer privaten Krankenversicherung Beiträge zahlst, bekommst du von der Rentenversicherung einen Zuschuss. Dieser richtet sich nach der Höhe deiner Beiträge, die du zahlen musst.

Wie wird bei einer Doppelversicherung gezahlt?

Aufgepasst: Wenn du als Rentner gleichzeitig Mitglied in der gesetzlichen Krankenkasse und in einer privaten Krankenversicherung bist, dann wird der Zuschuss auf die Beiträge ausschließlich für die Gesetzliche übernommen.

Bei privater Krankenversicherung muss ein Antrag gestellt werden

Als freiwillig versicherter Rentner bekommst du nur auf Antrag einen Zuschuss des Rentenversicherungsträgers für die Beiträge bei der freiwilligen Krankenversicherung. Die Rentenversicherung zahlt diesen Zuschuss direkt mit der Rentenzahlung an dich aus, und du leistest danach den Gesamtbeitrag.

Gilt der Zuschuss auch für mehrere Renten?

Ja, wenn du als freiwillig versicherter Rentner mehrere Renten beziehst, zum Beispiel Alters- und Witwerrente, dann bekommst du den Zuschuss für jede dieser Rente ausgezahlt.

In welcher Höhe wird der Zuschuss ausgezahlt?

Entscheidend ist der allgemeine Beitragssatz von 14,6 Prozent. Der Zuschuss entspricht der Hälfte dieses Betrags, also 7,3 Prozent. Die Rentenversicherung übernimmt auch die Hälfte des Zusatzbeitragssatzes der jeweiligen Krankenkasse.

Gerechnet wird dabei mit dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung. Dieser liegt gegenwärtig bei 1,7 Prozent. Der Beitragszuschuss wird dann höchstens in Höhe der Hälfte der Versicherungsprämie übernommen.

Dieselben Richtlinien gelten, wenn du als Rentner freiwillig bei einer privaten Krankenversicherung Beiträge leistest.

Nicht alle privaten Krankenkassen werde bezuschusst

Achtung! Bei privaten Krankenversicherungen zahlt die Rentenkasse den Zuschuss nur dann, wenn diese der deutschen Versicherungsaufsicht unterliegen. Ist dies nicht der Fall, dann musst du die vollen Beiträge allein zahlen.

Kein Zuschuss bei ausländischen Renten

Wenn du eine Rente aus dem Ausland beziehst, dann zahlt die Deutsche Rentenversicherung dir keinen Zuschuss zur Krankenversicherung. Der Zuschuss gilt nur für deutsche Renten. Ob du bedürftig bist oder nicht, spielt dabei keine Rolle.

Bei Auslandsaufenthalt des Rentners gilt der Zuschuss nur eingeschränkt. Ein Zuschuss wird dir nur dann gewährt, wenn du dich als Rentner lediglich vorübergehend außerhalb Deutschlands aufhältst.

Wo kannst du dich informieren?

Die Deutsche Rentenversicherung informiert zu allen Fragen rund um Rente und Krankenversicherung unter einer kostenlosen Servicenummer. Diese lautet 0800 1000 4800. Außerdem bietet sie eine kostenlose Broschüre an, in der alles Wichtige zum Thema “Rentner und Krankenversicherung” erklärt wird.