Für Pflegegrad 2 sind die Leistungsbeträge der Pflegeversicherung für 2026 klar beziffert. Entscheidend ist allerdings nicht nur die Höhe, sondern vor allem die Form der Versorgung, denn „Geld“ bedeutet im Pflegesystem drei unterschiedliche Dinge:
Auszahlung (Pflegegeld), Abrechnungsbudget (Sachleistungen) oder zweckgebundene Erstattung (Entlastungsbetrag). Wer diese Logik einmal sauber trennt, erkennt schnell, wo Ansprüche liegen bleiben und warum manche Haushalte weniger auf dem Konto sehen, obwohl „eigentlich mehr drin sein müsste“.
Inhaltsverzeichnis
Die wichtigsten Beträge 2026 bei Pflegegrad 2
| Leistung | Betrag 2026 (Pflegegrad 2) |
| Pflegegeld (häusliche Pflege durch Angehörige/privat organisiert) | 347 € pro Monat |
| Pflegesachleistung (ambulanter Pflegedienst) | bis 796 € pro Monat |
| Entlastungsbetrag (anerkannte Unterstützungsangebote im Alltag) | 131 € pro Monat |
| Tages- und Nachtpflege (teilstationär) | bis 721 € pro Monat |
| Gemeinsamer Jahresbetrag (Verhinderungs- & Kurzzeitpflege) | 3.539 € pro Jahr |
| Vollstationäre Pflege (Pflegekassenanteil) | 805 € pro Monat |
Was wirklich „ausgezahlt“ wird – und was nur als Budget existiert
Pflegegeld (347 Euro) ist die Leistung, die tatsächlich als Geld fließt, typischerweise an die pflegebedürftige Person, wenn die Versorgung zu Hause überwiegend durch Angehörige oder selbst organisierte Hilfe erfolgt.
Pflegesachleistung (bis 796 Euro) ist dagegen kein Geld auf dem Konto, sondern ein Budget, das für Leistungen eines ambulanten Pflegedienstes vorgesehen ist.
In der Praxis wird meist direkt zwischen Pflegedienst und Pflegekasse abgerechnet. Je stärker der Pflegedienst genutzt wird, desto geringer fällt das Pflegegeld aus, weil sich beides über die sogenannte Kombinationsleistung miteinander verrechnet.
Kombinationsleistung: So rechnet sich Pflegegeld, wenn ein Pflegedienst beteiligt ist
Sobald der Pflegedienst nicht nur gelegentlich einspringt, sondern regelmäßig Leistungen abrechnet, wird häufig übersehen, dass das Pflegegeld nicht „oben drauf“ in voller Höhe bleibt. Die Regel ist einfach: Der prozentuale Anteil der ausgeschöpften Sachleistung bestimmt, wie viel Pflegegeld anteilig übrig bleibt.
Ein greifbares Beispiel für Pflegegrad 2:
Ein Pflegedienst rechnet im Monat 398 Euro ab. Das sind 50 Prozent der maximalen Sachleistung von 796 Euro. Entsprechend bleiben 50 Prozent Pflegegeld: 173,50 Euro (50 Prozent von 347 Euro). Das Ergebnis wirkt für viele überraschend, ist aber die grundlegende Rechenlogik im Alltag.
Entlastungsbetrag 131 Euro: Zweckgebunden, aber zusätzlich wichtig
Der Entlastungsbetrag (131 Euro monatlich) ist ein eigener Baustein, der unabhängig vom Pflegegeld gedacht ist, aber in der Praxis oft nicht vollständig genutzt wird.
Er ist zweckgebunden und wird typischerweise für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag eingesetzt, etwa für Betreuung, Unterstützung im Haushalt oder Alltagsbegleitung – je nachdem, was im jeweiligen Bundesland anerkannt ist und welche Anbieter zugelassen sind. Wer den Betrag Monat für Monat liegen lässt, verschenkt über ein Jahr gesehen spürbare Entlastung.
3.539 Euro Jahresbudget: Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege 2026 richtig einplanen
Für Pflegegrad 2 gibt es 2026 den gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 Euro für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege. Damit kann entweder eine Ersatzpflege zu Hause finanziert werden oder eine vorübergehende Unterbringung zur Kurzzeitpflege, wenn die häusliche Versorgung zeitweise nicht möglich ist.
Ein Punkt, der in der Praxis besonders häufig zu falschen Erwartungen führt, ist die Sondergrenze bei Ersatzpflege durch nahe Angehörige oder Personen aus dem Haushalt: Für Pflegegrad 2 ist diese Konstellation in der Leistungssystematik begrenzt und wird in der amtlichen Übersicht mit 694 Euro abgebildet (als „2 × Pflegegeld“).
Das bedeutet nicht, dass das gesamte Jahresbudget „nur“ 694 Euro beträgt, sondern dass diese Grenze an die Personenkonstellation der Ersatzpflege anknüpft und deshalb vor der Planung zwingend geprüft werden sollte.
Zusätzlich wichtig, weil es die Auszahlung beeinflusst: Während einer Kurzzeitpflege oder einer Verhinderungspflege wird das Pflegegeld häufig nicht in voller Höhe weitergezahlt, sondern in der Regel nur anteilig.
Die Details sind abhängig von der konkreten Situation (tageweise oder zusammenhängende Leistung, Aufnahme- und Entlassungstage, Abrechnungsmodus) und sollten vorab mit der Pflegekasse oder der Einrichtung geklärt werden, damit im Nachhinein keine „unerwartete“ Kürzung im Monat entsteht.
Vollstationär: 805 Euro sind nicht die Heimrechnung
Bei vollstationärer Pflege liegt der Pflegekassenanteil bei 805 Euro pro Monat. Dieser Betrag ist kein „Heimpreis“, sondern ein pauschaler Leistungsanteil, der sich auf pflegebedingte Aufwendungen bezieht. Die Heimgesamtkosten enthalten weitere Posten wie Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten, weshalb der Eigenanteil oft deutlich höher ausfällt.
Zusätzlich gibt es im System gestaffelte Zuschläge, die mit der Dauer des Heimaufenthalts steigen und den Eigenanteil an pflegebedingten Kosten mindern können – ein Aspekt, der im Verlauf relevant wird, obwohl der Pflegegrad gleich bleibt.
Diese Zusatzleistungen werden bei Pflegegrad 2 häufig übersehen
Neben den „großen“ Beträgen gibt es Leistungen, die gerade im Alltag schnell mehrere hundert bis mehrere tausend Euro ausmachen können, aber oft erst spät beantragt werden:
Dazu zählen Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (monatliches Budget), Zuschüsse für Wohnumfeldverbesserungen (barriereärmerer Umbau) sowie die Förderung eines Hausnotrufs bei erfüllten Voraussetzungen.
Gerade bei Pflegegrad 2 lohnt sich hier ein Blick auf das, was bereits vorhanden ist, und auf das, was mit einem Antrag erst freigeschaltet wird.
Kurze Prüflogik: Wo im Alltag am häufigsten Geld verloren geht
Wer Pflegegrad 2 hat, sollte die Abrechnung kurz gegenprüfen, damit Leistungen nicht unbemerkt falsch laufen oder ungenutzt bleiben.
Wird ein Pflegedienst regelmäßig abgerechnet, muss das Pflegegeld korrekt anteilig gekürzt sein, der Entlastungsbetrag sollte über anerkannte Anbieter nutzbar gemacht werden. Bei geplanter Ersatzpflege durch nahe Angehörige ist die besondere Obergrenze früh zu berücksichtigen, damit die Finanzplanung nicht auf einer falschen Annahme basiert.
FAQ
Gibt es bei Pflegegrad 2 automatisch 347 Euro auf das Konto?
Nur dann, wenn die Pflege überwiegend häuslich privat organisiert ist und nicht in relevantem Umfang über Pflegesachleistungen abgerechnet wird.
Kann Pflegegeld trotz Pflegedienst gezahlt werden?
Ja, über die Kombinationsleistung, allerdings nur anteilig – abhängig davon, wie viel Sachleistung genutzt wird.
Ist der Entlastungsbetrag zusätzlich zum Pflegegeld möglich?
Ja, er ist ein eigener Baustein, aber zweckgebunden und häufig an anerkannte Angebote/Anbieter gekoppelt.
Was bedeutet „3.539 Euro Jahresbetrag“ konkret?
Es ist ein Jahresbudget für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege; die Nutzung hängt davon ab, welche Leistung wann beansprucht wird und wer die Ersatzpflege übernimmt.
Warum tauchen bei Angehörigen als Ersatzpflege oft nur 694 Euro auf?
Weil es für bestimmte Personenkonstellationen eine gesonderte Obergrenze gibt, die in der Systematik mit „2 × Pflegegeld“ abgebildet wird.
Sind 805 Euro die monatlichen Heimkosten?
Nein, das ist der Pflegekassenanteil. Die Gesamtrechnung setzt sich aus mehreren Kostenbestandteilen zusammen.
Quellenübersicht
- Bundesgesundheitsministerium (BMG): Leistungsübersicht Pflegeversicherung 2026 (Kurzüberblick)
- BMG: Informationen zur Verhinderungs- und Kurzzeitpflege / gemeinsamer Jahresbetrag
- GKV-Spitzenverband: Hinweise zu Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch
gesund.bund: Informationen zum Hausnotruf-Zuschuss - BMG: Informationen zu wohnumfeldverbessernden Maßnahmen (Wohnungsanpassung)




