Pflegegeld Tabelle 2026: Ansprüche und neue Regeln

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Wer zu Hause gepflegt wird und die Unterstützung überwiegend durch Angehörige, Freunde oder Nachbarn organisiert, stößt schnell auf einen Begriff, der im Alltag eine enorme Rolle spielt: Pflegegeld.

Gemeint ist die monatliche Geldleistung der Pflegeversicherung, die nicht an einen Pflegedienst ausgezahlt wird, sondern an die pflegebedürftige Person. Sie soll ermöglichen, die häusliche Pflege flexibel zu gestalten – häufig auch als Anerkennung für die Zeit und Belastung, die eine private Pflegeperson übernimmt.

Für viele Familien ist die „Pflegegeld-Tabelle 2026“ deshalb mehr als eine bloße Übersicht. An ihr hängt, wie viel finanzieller Spielraum monatlich vorhanden ist, ob eine Entlastung durch stundenweise Hilfe bezahlbar bleibt und wie gut sich zusätzliche Ausgaben im Pflegealltag auffangen lassen.

Pflegegeld 2026: Welche Beträge gelten in diesem Jahr?

Im Jahr 2026 gelten die Pflegegeldbeträge, die seit der letzten Anpassung fortgeschrieben werden. Entscheidend ist dabei stets der Pflegegrad. Pflegegrad 1 bringt kein Pflegegeld, weil hier die Leistungssystematik stärker auf Entlastung und Unterstützung im Alltag ausgerichtet ist.

Ab Pflegegrad 2 besteht grundsätzlich Anspruch auf Pflegegeld, wenn die Pflege zu Hause in geeigneter Weise sichergestellt ist.

Die vollständige Pflegegeld-Tabelle 2026

Pflegegrad Pflegegeld 2026 (monatlich)
Pflegegrad 1 0 €
Pflegegrad 2 347 €
Pflegegrad 3 599 €
Pflegegrad 4 800 €
Pflegegrad 5 990 €

Wann wird Pflegegeld gezahlt – und wann nicht?

Pflegegeld ist an die häusliche Versorgung gebunden. Es wird gezahlt, wenn die pflegebedürftige Person zu Hause lebt und die Pflege überwiegend durch private Pflegepersonen organisiert wird.

Wird stattdessen ein ambulanter Pflegedienst im Rahmen der Pflegesachleistungen genutzt, fließt das Geld in der Regel nicht als Pflegegeld, sondern die Pflegekasse rechnet die Sachleistung direkt mit dem Dienst ab.

In der Praxis verschwimmen diese Welten häufig. Denn viele Haushalte kombinieren: Ein Teil der Pflege wird privat übernommen, ein weiterer Teil durch einen Dienst oder eine anerkannte Einzelpflegekraft. Genau dafür gibt es die Kombinationsleistung.

Dann wird das Pflegegeld nicht „oben drauf“ gezahlt, sondern anteilig – abhängig davon, wie stark Pflegesachleistungen tatsächlich ausgeschöpft werden. Je höher der Anteil der professionellen Hilfe, desto geringer der verbleibende Pflegegeldanteil.

Warum Pflegegrad 1 kein Pflegegeld erhält – und was stattdessen hilft

Pflegegrad 1 ist im Leistungssystem eine Sonderstellung. Hier geht es weniger um dauerhafte körperbezogene Pflege, sondern eher um Unterstützung, Begleitung und Entlastung.

Häufig stehen deshalb andere Bausteine im Vordergrund, etwa der monatliche Entlastungsbetrag, der für anerkannte Unterstützungsangebote eingesetzt werden kann. Das ist für viele Betroffene wichtig, weil sich damit zumindest einzelne Hilfen im Alltag finanzieren lassen, auch wenn kein Pflegegeld gezahlt wird.

Pflegegeld 2026 und die Pflicht zur Beratung: Was sich seit dem 1. Januar geändert hat

Pflegegeld wird nicht einfach „ohne weitere Bedingungen“ überwiesen. Wer es bezieht, muss regelmäßige Beratungseinsätze abrufen.

Diese Besuche dienen offiziell dazu, die Qualität der häuslichen Pflege zu sichern, Überforderung früh zu erkennen und Hinweise zu Hilfsmitteln oder Entlastungsleistungen zu geben.

Seit dem 1. Januar 2026 ist die Pflichtfrequenz vereinheitlicht worden: Für Pflegegrade 2 bis 5 ist nun grundsätzlich ein Beratungseinsatz pro Kalenderhalbjahr verpflichtend, wenn ausschließlich Pflegegeld bezogen wird.

In den Pflegegraden 4 und 5 bleibt es möglich, die Beratung freiwillig häufiger zu nutzen. Diese Veränderung entlastet viele Haushalte organisatorisch, weil der frühere engere Rhythmus gerade bei höheren Pflegegraden als bürokratisch empfunden wurde.

Krankenhaus und Reha: Pflegegeld wird 2026 länger weitergezahlt

Pflege verläuft nicht geradlinig. Krankenhausaufenthalte oder stationäre Reha-Maßnahmen unterbrechen die häusliche Versorgung, zumindest vorübergehend. Für Betroffene stellt sich dann sofort die Frage, ob das Pflegegeld wegfällt – und wenn ja, ab wann.

Zum Jahreswechsel 2026 wurde die Fortzahlung in solchen Situationen ausgeweitet. Pflegegeld kann bei einem Krankenhaus- oder Reha-Aufenthalt nun für einen längeren Zeitraum weitergezahlt werden. Das ist vor allem deshalb relevant, weil private Pflegepersonen auch während einer stationären Phase oft weiter koordinieren, Angehörige begleiten und die Rückkehr nach Hause vorbereiten.

Für viele Familien ist die Fortzahlung damit nicht nur eine finanzielle Entlastung, sondern auch ein Signal, dass Pflegearbeit nicht erst an der Wohnungstür beginnt.

Auszahlung, Beginn und typische Stolperfallen im Alltag

Pflegegeld wird grundsätzlich monatlich gezahlt. In vielen Fällen beginnt der Anspruch rückwirkend ab dem Zeitpunkt, ab dem die Pflegebedürftigkeit festgestellt wurde, sofern der Antrag gestellt ist und die Voraussetzungen erfüllt sind.

Bei Änderungen im Pflegearrangement kann es zu anteiligen Beträgen kommen, etwa wenn die Versorgung in einem Monat zeitweise anders organisiert war.

Ein häufiger Stolperstein sind fehlende oder verspätete Beratungseinsätze. Pflegekassen können das Pflegegeld kürzen oder vorübergehend einstellen, wenn die verpflichtenden Beratungen nicht abgerufen werden. In der Praxis lohnt es sich deshalb, die Termine frühzeitig zu planen und bei Unsicherheiten direkt bei der Kasse oder einer anerkannten Beratungsstelle nachzufragen, wie der Nachweis übermittelt wird.

Infografik: Pflegetabelle 2026 – Anspruch und neue Regeln

Pflegegeld-Tabelle 2026

Steuern und Anrechnung: Was bedeutet Pflegegeld finanziell wirklich?

Für viele ist beruhigend: Pflegegeld ist als Leistung der Pflegeversicherung in der Regel steuerfrei, sowohl für die pflegebedürftige Person als auch bei Weitergabe an nahestehende Pflegepersonen im üblichen Rahmen.

Auch bei anderen Sozialleistungen stellt sich regelmäßig die Frage der Anrechnung. In vielen Konstellationen gilt Pflegegeld als zweckbestimmte Leistung und wird nicht wie normales Einkommen behandelt.

Dennoch hängen Details stark von der individuellen Situation ab, etwa davon, ob Pflege im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses erfolgt oder ob weitere Leistungen bezogen werden. Wer hier auf Nummer sicher gehen will, sollte sich eine schriftliche Auskunft der zuständigen Stelle geben lassen.

Kurzes Praxisbeispiel

Frau M. hat Pflegegrad 3 und lebt weiterhin in ihrer Wohnung. Ihre Tochter übernimmt die meiste Unterstützung im Alltag, etwa beim Anziehen, bei der Essenszubereitung und bei der Organisation von Arztterminen. Weil die Tochter tagsüber arbeitet, kommt zusätzlich an drei Vormittagen pro Woche ein ambulanter Pflegedienst für die Körperpflege. Frau M. nutzt damit eine Kombination aus privater Pflege und professioneller Hilfe.

Das bedeutet: Sie erhält nicht das volle Pflegegeld für Pflegegrad 3, sondern einen anteiligen Betrag, weil ein Teil der Leistung als Pflegesachleistung über den Pflegedienst läuft.

Im Frühjahr muss Frau M. wegen einer Operation für einige Zeit ins Krankenhaus und anschließend in eine Reha. In dieser Phase organisiert die Tochter weiter vieles im Hintergrund, etwa die Abstimmung mit Ärzten, die Rückkehr nach Hause und notwendige Hilfsmittel. Das Pflegegeld wird in dieser Zeit nicht sofort vollständig gestrichen, sondern kann für einen gewissen Zeitraum weiterlaufen. Nach der Rückkehr achtet die Familie darauf, den verpflichtenden Beratungseinsatz im Kalenderhalbjahr rechtzeitig zu terminieren, damit es bei der Pflegekasse nicht zu Kürzungen oder Unterbrechungen kommt.

Einordnung: Was die Pflegegeld-Tabelle 2026 in der Praxis aussagt

Die Tabelle liefert Klarheit über den monatlichen Betrag, ersetzt aber keine Pflegeplanung. Denn Pflegegeld ist nur ein Baustein in einem größeren System aus Sachleistungen, Entlastungsbetrag, Verhinderungs- und Kurzzeitpflege sowie weiteren Hilfen. Gerade wenn sich der Zustand einer Person verändert, lohnt der Blick darauf, ob der aktuelle Pflegegrad noch passt.

Eine Höherstufung kann den finanziellen Spielraum deutlich verändern, während eine unpassende Einstufung den Alltag unnötig eng macht.
Gleichzeitig zeigt 2026 auch eine politische Realität: Die Beträge sind festgelegt, doch die Kosten im Pflegealltag steigen vielerorts weiter. Umso wichtiger wird es für Betroffene, die vorhandenen Leistungsansprüche vollständig auszuschöpfen und die Kombinationen zu prüfen, die zur eigenen Lebenslage passen.

Quellen

Die in der Tabelle genannten Pflegegeldbeträge für 2026 sowie der Hinweis, dass Pflegegeld und Pflegesachleistungen kombiniert werden können, ergeben sich aus der offiziellen Übersicht des Bundesministeriums für Gesundheit zu Leistungsansprüchen im Jahr 2026.
Die Änderungen ab dem 1. Januar 2026 zur Vereinheitlichung der verpflichtenden Beratungseinsätze bei Pflegegeldbezug sowie die längere Fortzahlung des Pflegegeldes bei Krankenhaus- oder Reha-Aufenthalten werden in der Informationsdarstellung des Pflegewegweiser NRW zum BEEP (Stand 05.01.2026) beschrieben.