Bürgergeld: Warum die Hartz IV-Erhöhung kein Inflationsausgleich ist

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Als das dritte Entlastungspaket der Bundesregierung durch den Bundesvorsitzenden der Grünen, Omid Nouripour, vorgestellt wurde, sagte dieser, dass der Hartz IV-Eckregelsatz beim künftigen Bürgergeld auf “ungefähr auf 500 Euro monatlich” steigen werde. Dadurch würde es eine Erhöhung geben, die eine „signifikante Erhöhung über den Inflationsausgleich hinaus“ sei. Ist das tatsächlich so? Bastian Wessels rechnete diese Aussage einmal durch.

Verbraucherpreise seit Anfang des Jahres stark gestiegen

Seit Anfang des Jahres sind die Verbraucherpreise laut dem Verbraucherindex um etwa 6,2 Prozent gestiegen. Würde die bisherige Herleitung zur Ermittlung der Bedarfe herangezogen, so müsste der Regelsatz in der Tat nur auf 476,838 Euro ansteigen. Somit würde der Regelsatz nur um 23,16
Euro steigen.

Auf den ersten Blick müssten eigentlich die Aussagen des Grünen-Chefs stimmen. Wenn man aber die Lebensrealität von Hartz-IV-Leistungsbeziehenden tatsächlich mit einbezieht, gelangt man in der Tat zu anderen Schlüssen.

Galloppierende Lebensmittelpreise

Für Hartz IV-Leistungsbeziehende sind derzeit 155,82 Euro im Eckregelsatz für Nahrungsmittel vorgesehen. Bei einem geplanten Anstieg des Regelsatzes auf 500 Euro monatlich würde dies bedeuten, dass ab Januar 2023 173,50 Euro für Lebensmittel als Posten im Regelbedarf zur Verfügung stünden.

Die Preise für Lebensmittel und alkoholfreie Getränke sind laut Statista seit Jahresbeginn um 10,72 Prozent gestiegen. Somit sind die Preise für Nahrungsmittel gegenüber allen anderen Gütern um über 57 Prozent gestiegen.

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Dem gegenüber steht allerdings nur eine Regelsatzanpassung von 11,35 Prozent entgegen. Somit kann demnach nicht von einer “signifikanten Erhöhung über den Inflationsausgleich hinaus” gesprochen werden.

Warum ein Aufrechnen nicht funktioniert

Kritiker könnten einwenden, dass zwar die Preise für Lebensmittel besonders gestiegen seien, aber dafür nicht die Preise für die anderen Bedarfe, die in den Regelleistungen festgesetzt sind.

Wer allerdings den Lebensmittelsatz auf das gesamte Jahr errechnet, kommt auf 5,12 Euro pro Tag. Daher müssen schon heute Hartz IV Beziehende faktisch bei anderen Gütern sparen, um sich ernähren zu können. Somit müssen Betroffene bei Anschaffungen wie Bekleidung und Möbel stark sparen, um überhaupt die Nahrungsmittelversorgung gewährleisten zu können.

Anstieg der Nahrungsmittelpreise noch nicht absehbar

Ein weiterer Aspekt ist, dass die Lebensmittelpreise aufgrund der galoppierenden Energiepreise derzeit von Monat zu Monat weiter steigen. Es ist also unklar, ob Ende des Jahres die Erhöhung selbst bei der konventionellen Berechnung überhaupt noch ein Inflationsausgleich darstellt.