Minijobs sind seit 2013 in der gesetzlichen Rentenkasse versicherungspflichtig. Arbeitgeber zahlen eine Pauschale fรผr beschรคftigte Minijobber.
Die Jobber selbst leisten einen eigenen Rentenbeitrag. Lohnt sich dieser, um die Rente zu erhรถhen? Welche Vorteile bietet ein Minijob fรผr die gesetzliche Altersrente?
Inhaltsverzeichnis
Mรผssen Minijobber in die Rentenkasse einzahlen?
Bei einem Verdienst bis zu 400 Euro kรถnnen Minijobber darauf verzichten, ihren Teil zum Rentenbeitrag zu zahlen, wenn sie es dem Arbeitgeber melden. Bei mehreren Minijobs werden die einzelnen Verdienste addiert, und auch hier gilt die Grenze von 400 Euro.
Minijobber mรผssen die Befreiung beantragen
Minijobber konnen sich ohne weitere Bedingungen von ihrem Eigenbetrag zur Rente befreien lassen. Diesen Wunsch mรผssen sie allerdings ihrem Arbeitgeber in einem schrfitlichen Antrag mittteilen. An die Rentenversicherung geht dann nur noch der Pauschalbetrag des Arbeitgebers.
Einmal befreit heiรt immer befreit
Wichtig ist: In einem Minijob heiรt “einmal berfreit immer befreit”. Sie kรถnnen sich also im selben Minijob nicht erst von der Versicherungspflicht befreien lassen und Monate spรคter entscheiden, doch in die Rentenkasse einzuzahlen.
Bei einem neuen Minijob gilt jedoch von Anfang an wieder ihr monatlicher Rentenbeitrag, bis Sie dort einen Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht stellen.
Lohnen sich die Rentenbeitrรคge finanziell?
Die Deutsche Rentenversicherung informiert: “Bei einem Monatsverdienst von 538 Euro steigt die monatliche Rente nach einem Jahr im Minijob derzeit um etwa 5 Euro.”
Ein Brot mehr im Monat ist nicht gerade die Welt. Eine groรe Steigerung der Rente kรถnnen Sie also durch Rentenbeitrรคge wรคhrend des Minijobs nicht erwarten.
Wie hoch ist der Rentenbeitrag fรผr Minijobber?
Der monatliche Rentenbeitrag beim Minijob liegt deutlich รผber dem, was Sie spรคter als Plus auf der Rente haben. Laut der deutschen Rentenversciherung zahlen Minijobber bei einem Monatsverdienst von 450 Euro 16,20 Euro, das sind die 3,6 Prozent, die sie zu den 15 Prozent Pauschalbetrag ihres Arbeitgebers beisteuern.
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Minijobs und Erwerbsminderung
Die “Minierhรถhung” der spรคteren Rente ist aber nicht der wesentliche Grund, warum Minijobs in Bezug auf Renten eine Bedeutung haben. Wichtiger als die Hรถhe der Rentenbeitrรคge ist, dass die Rentenversicherung diese zรคhlt.
Bei Invaliditรคt bedeutet das: Die Eigenbeitrรคge von Minijobbern zรคhlen fรผr die fรผnf Jahre Wartezeit und die drei durchgehenden Jahre Pflichtbeitrรคge innerhalb der letzten fรผnf Jahre, die Voraussetzung fรผr eine Erwerbsminderungsrente sind.
Die Rentenversicherung erklรคrt: “Durch einen versicherungspflichtigen Minijob kann der Versicherte eine bereits erworbene Absicherung bei Erwerbsminderung aufrechterhalten.”
Bei unvorhergesehenen Geschehen wie einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit ist die Voraussetzung fรผr eine Erwerbsminderungsrente bereits bei einem einzigen gezahlten Beitrag an die Rentenkasse gegeben.
Der Minijob wird angerechnet
Was fรผr die Erwerbsminderungsrente gilt, das gilt ebenso fรผr die Altersrente. Rentenbeitrรคge bei Minijobs werden fรผr die Wartezeit bei der gesetzlichen Altersrente angerechnet.
Minijobs kรถnnen so Lรผcken fรผllen, um mit 35 Jahren Wartezeit als langjรคhrig Versicherter begรผnstigt zu werden oder sogar mit 45 Jahren Wartezeit als besonders langjรคhrig Versicherter.
Informieren Sie sich
Sollten sich Minijobber also von der Zahlung des Eigenbetrags zur Rente befreien lassen oder nicht? Letztlich entscheiden Sie das selbst. Informieren Sie sich, prรผfen Sie Ihre angerechneten Rentenzeiten und bedenken Sie, dass bei einer Befreiung von der Rentenversicherung auch eine bereits erworbene Absicherung im Invaliditรคtsfall ungรผltig wird.