Früher in Rente: Mit diesen Abschlägen musst Du rechnen – Tabelle

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Wer 35 Jahre Wartezeit bei der Deutschen Rentenversicherung nachweisen kann, hat die Möglichkeit, vorzeitig in den Ruhestand zu treten. Dies ist aber mit Abschlägen verbunden. Was bedeutet das konkret?

Besonders langjährig Versicherte

Um überhaupt eine gesetzliche Rente über die Deutsche Rentenversicherung zu beziehen, bedarf es fünf Jahre Wartezeit, die angerechnet werden. Wer jetzt 35 Jahre lang eingezahlt hat und / oder andere Zeiten nachweist, die angerechnet werden, erhält eine Vergünstigung.

Vorzeitig in Rente gehen

Besonders langjährig Versicherte, können nämlich schon mehrere Jahre in Rente gehen, bevor sie die für die Altersrente vorgesehene Altersgrenze errreicht haben.

Was gilt als 35 Jahre Wartezeit?

In die 35 Jahre rechnet die Rentenversicherung erst einmal alle Kalendermonate ein, in denen die Betroffenen als regulär Beschäftigte Pflichtbeiträge in die Rentenversicherung leisteten.

Darüber hinaus werden auch freiwillige Beiträge berücksichtigt, die Sie zum Beispiel als Selbstständiger zahlten. Außerdem werden Arbeitslosengeld I und II, Übergangsgeld und Krankengeld bei den 35 Jahren Wartezeit angerechnet, zudem Kindererziehung bis zum dritten Lebensjahr und – in bestimmten Situationen – auch Kinderbetreuung bei Kindern bis zum zehnten Lebensjahr.

Häusliche Pflege wird nur dann als Wartezeit angerechnet, wenn sie nicht als Gewerbe betrieben wurde. Auch ein Versorgungsausgleich bei einer Scheidung fließt in die Wartezeit ein.

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Auch Minijobs können angerechnet werden

Minijobs können bei der Wartezeit angerechnet werden, das gilt aber nur für die Beiträge, die die Jobber zusammen mit ihrem Arbeitgeber gezahlt haben. Zahlte der Arbeitgeber allein die Beiträge, werden sie nur teilweise einbezogen.

Berücksichtigt wird, wer keine Beiträge leisten konnte

Als Wartezeit für die 35 Jahre berücksichtigt werden generell auch Zeiten, in denen Betroffene zwar versichert waren, aber keine Beiträge zahlen konnten. Das gilt für Schwangerschaft wie Studium und schulische Ausbildung bis zu einem bestimmten Alter und ebenso für Krankheit.

Rentensplitting und Ersatzzeiten

Ebenso werden Zeiten berücksichtigt für ein Rentensplitting bei Ehepaaren sowie eingetragenen Lebensgemeinschaften, und darüber hinaus Ersatzzeiten. Ersatzzeiten sind zum Beispiel Phasen, in denen politisch Verfolgte in der DDR Berufsverbot hatten, und / oder im Gefängnis saßen.

Länger Rente bedeutet weniger Rente

Allerdings ist dieser vorzeitige Ruhestand nicht umsonst. Jeden Monat, den langjährig Versicherte vor der Regelalterszeit in Rente gehen, kostet sie 0,3 Prozent ihrer Rente. Maximal liegt der Abzug bei 14,4 Prozent der Rente.

Der Haken an der Sache ist: Dieser Abzug endet nicht etwa, wenn die Regelaltersgrenze erreicht ist, sondern er bleibt bis zum Tod bestehen.

Die “Rente mit 63”

Diese vorzeitige Rente wird volkstümlich als “Rente mit 63” bezeichnet. Da die Regelalterszeit aber schrittweise auf 67 Jahre angehoben wird, müssen langjährig Versicherte, um wirklich mit 63 in Rente zu gehen, von Jahrgang zu Jahrgang höhere Abzüge akzeptieren.

Wie hoch ist der Abschlag?

Das bedeutet: Beim Jahrgang 1959 beträgt die Regelaltersgrenze 66 Jahre und zwei Monate. Hier verlieren sie 11,4 Prozent ihrer Rente auf Dauer.

1960, bei einer Regelaltersgrenze von 66 Jahren und vier Monaten, also zwei Monaten mehr, sind es folglich 0,6 Prozent weniger Rente, und damit ein Verlust von zwölf Prozent.

Pro Jahrgang steigt das Regelalter jeweils um zwei Monate und das Minus bei der vorgezogenen Rente um 0,6 Prozent: 1961 sind es 12,6 Prozent weniger, 1962 13,2 Prozent und 1963 bereits 13, 8 Prozent.

Ab 1964 liegt das reguläre Alter, um in die Rente einzutreten, dann bei 67 Jahren. Dann wird der Höchstsatz von 14,4 Prozent Rentenverlust fällig.

Tabelle für Abschläge bei der Rente

Geburtsjahr Beginn der Rente Max. Monate für vorzeitige Rente Abschläge prozentual
1958 66 Jahre 36 10,8
1959 66 Jahre, 2 Monate 38 11,4
1960 66 Jahre, 4 Monate 40 12,0
1961 66 Jahre, 6 Monate 42 12,6
1962 66 Jahre, 8 Monate 44 13,2
1963 66 Jahre, 10 Monate 46 13,8
ab 1964 67 Jahre 48 14,4

Lohnt sich die vorzeitige Rente mit Abschlägen?

Viele ältere Menschen merken einige Jahre vor der Regelaltersrgrenze, dass sie nicht mehr so belastbar sind wie sie es einmal waren. Andere, gerade diejenigen, die 35 Jahre Wartezeit erreicht haben, weil sie ihr Leben lang schufteten, finden, dass sie sich lange genug krumm gemacht haben.

Lohnt es sich, früher in Rente zu gehen und dafür Abschläge hinzunehmen? Letztlich können das nur Sie selbst entscheiden. Sie sollten dabei genau kalkulieren.

Ist ihre Rente hoch genug, dass Sie einen Verlust von mehreren Prozent für längeren Ruhestand verkraften? Rechnen Sie genau aus, wieviel Rente Sie bekommen und denken unbedingt auch an unvorhergesehene Ausgaben.

Weltreise oder volle Rente?

Ein Beispiel: Sie haben viele Jahre gut verdient und erwarten eine Rente, die mehr als zum Leben reicht. All die Jahre hatten Sie eine Reise in Übersee im Hinterkopf. Dies scheiterte bisher daran, dass Sie zwar das Geld, aber nicht den nötigen Urlaub hatten.

Nun stehen Sie einige Monate vor der regulären Altersgrenze, haben zwar “Alterswehwechen”, sind aber insgesamt gesund.

Wahrscheinlich wäre das jetzt genau der richtige Zeitpunkt, auf die große Reise zu gehen, auch wenn es einen Teil der Rente kostet. Denn wer weiß, ob Sie das Unternehmen einige Jahre später körperlich noch stemmen können.