Studiengebühren werden zweckentfremdet

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Universitäten verwenden Studiengebühren nicht für die Weiterentwicklung der Forschung und Lehre

Nach Berichten der Süddeutschen Zeitung verwenden zahlreiche Universitäten die erhobenen Studiengebühren nicht für das, wofür sie vom Gesetzgeber gedacht seien. In der vorab online veröffentlichen Auflage der SZ werden einige Hochschulen genannt, die die Gelder nicht zweckgebunden einsetzen. Nach Angaben der Zeitung schafft die Universität Göttingen mit den Studiengebühren Sportgeräte für den Hochschulsport an und das, obwohl die Studiengebühren eigentlich der Verbesserung der Lehre dienen sollen. An der Universität Aachen wurden im Wintersemester neue Imagebroschüren gedruckt. Die Fachhochschule Hildesheim/Göttingen stopfte ein Haushaltloch von 300.000 Euro, die Uni Dortmund will ein Defizit von 400.000 Euro ausgleichen.

Der niedersächsische Wissenschaftsminister Lutz Stratmann (CDU) verteidigte die Zweckentfremdung: Die getätigten Ausgaben würden die Unis "an anderer Stelle entlasten". Anders lautete die Auskunft in Nordrhein- Westfalen: Hier wolle man intensiv prüfen, warum und in welchem Umfang die Studiengebühren ausgegeben werden. Bisher müssen Studenten in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen 500 Euro pro Semester zahlen. In Bayern, Baden-Württemberg und Hamburg führen ab Sommer 2007 allgemeine Studiengebühren ein.

Das studentische Magazin "Übergebühr" sah die Verwendung der Studiengebühren schon vor einiger Zeit als zweifelhaft an: Das Argument der Studiengebühren; die Hochschulen würden zusätzlich mehr Geld erhalten, trifft nicht zu, wie ein Blick auf die Länder, in denen Studiengebühren schon eingeführt wurden, zeigt.

Denn der Staat reagierte in der Folge immer mit der Reduzierung der öffentlichen Zuschüsse. Letztendlich bleibt für die Hochschulen also kein Gewinn. Zuletzt war das in Österreich der Fall, aber auch in Australien oder Großbritannien – überall ist dasselbe Phänomen zu beobachten. Der Staat nutzt indirekt die Studiengebühren dazu, um sein eigenes finanzielles Engagement zurückzufahren. In Deutschland müssen wir ohnehin vorsichtig sein, denn schon jetzt soll ja rund ein Drittel der eingenommenen Gebühren eben nicht den Hochschulen zur Verfügung gestellt werden: In den meisten Hochschulgesetzen, die im Moment verabschiedet wurden und werden, gilt die Regel, dass aus 25 Prozent der eingenommenen Gebühren Rücklagen gebildet werden sollen, um die Kreditrisiken abzusichern, weil man ja versprochen hat, die Gebühren sozial abzusichern durch relativ billige Studienkredite; dieses Risiko müssen nicht die Banken übernehmen, die Kredite zur Verfügung stellen, das müssen die Hochschulen tragen, indem sie einen extra Topf dafür bilden müssen; und 8 Prozent der Gelder sollen der Verwaltung zukommen.

Wenn schon jetzt feststeht, dass ein Drittel der Studiengebühren den Universitäten nicht zur Verfügung steht, sollten nicht allzu hohe Erwartungen gehegt werden. Außerdem: Es ist nach den Erfahrungen in anderen Ländern damit zu rechnen, dass nach kurzer Anfangsphase von zwei bis drei Jahren, in denen die Hochschulen vielleicht wirklich mehr Geld zur Verfügung haben, der Staat dann so viele Zuschüsse streicht, dass von zusätzlichen finanziellen Ressourcen keine Rede mehr sein kann. (sm, 21.02.07)