Bürgergeld-Ablehnung: Das passiert jetzt mit dem Hartz IV Regelsatz

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Heute stand die sogenannte Bürgergeld-Reform zur Abstimmung im Bundesrat. Die Unions-geführten Länder, allen voran Bayern, lehnen die Reformen in einigen Punkten ab. Insbesondere die Schonvermögen-Regelungen stehen zur Disposition. Was aber passiert jetzt, weil das Bürgergeld heute nicht verabschiedet wurde? Bleibt es dann bei den derzeitigen Regelsätzen? Diese Szenarien sind möglich.

Bei Ablehnung im Bundesrat wird der Vermittlungsausschuss angerufen

Heute wurde das Bürgergeld im Rahmen einer Abstimmung in der Länderkammer nicht verabschiedet. Nun wird der Vermittlungsausschuss einbezogen. Weil aber schon jetzt die Zeit knapp ist, sind verschiedene Szenarien möglich.

Durch die stetig steigende Teuerungsrate ist eine schnelle Anhebung der Regelleistungen, ob nun mit dem Namen Hartz IV oder Bürgergeld, bitter nötig. Schon jetzt wissen die meisten Leistungsbeziehenden nicht, wie sie die Wochen vor dem Jahreswechsel überstehen sollen.

Auch Anpassung ist zu niedrig

Hinzukommend wäre die Anpassung keine echte Erhöhung, sondern eben nur ein Ausgleich zur Inflation. Würde der Regelsatz ohne statistische Tricks berechnet werden, so müsste dieser laut einer Erhebung des Paritätischen Gesamtverbands mindestens 725 Euro plus Stromkostenübernahme betragen.

Die Ampel-Koalition plant allerdings die Regelleistungen auf 502 Euro (Eckregelsatz, Single-Haushalt) zum Jahresbeginn 2023 anzuheben.

Die Zeit wird knapp

Zwar haben sich CDU und CSU mit den höheren Regelleistungen einverstanden gezeigt. Wenn allerdings die Reform in Gänze im Bundesrat abgelehnt wird, können auch die Regelleistungen nicht angepasst werden.

Eine Einigung muss spätestens im November 2022 erfolgen, weil ansonsten rein aus strukturellen Gegebenheiten eine Erhöhung der Regelleistungen nicht möglich ist. Welche Szenarien sind also denkbar?

Möglichkeit 1: Die Regelleistungen bleiben bei 449 Euro

Im schlimmsten Fall bliebe es vorerst auch im Januar 2023 bei dem derzeitigem Eck-Regelsatz von 449 Euro. Das wäre der Worst-Case für die meisten Hartz-IV-Haushalte, weil die Menschen aufgrund gestiegener Preise bereits am Limit sind.

Möglichkeit 2: Regelleistungen werden auf 469 Euro angepasst

Laut der derzeitig noch gültigen Vorschriften für die Anpassungen der Regelleistungen wäre es auch denkbar, dass diese Berechnungsgrundlagen zunächst Anwendung finden.

Das würde bedeuten, dass der Regelsatz im Januar 2023 auf 469 Euro angepasst wird. Diese Berechnung entspricht den alten Hartz-IV-Richtlinien und bildet die Lohn- und Preisentwicklung in einem Mischindex ab.

Möglichkeit 3: Die Regelleistungen werden auf 502 Euro angehoben

Stimmen die Länder heute für die Bürgergeld-Reformen oder kann der Vermittlungsausschuss doch noch eine Einigung zwischen Union und Ampel-Koalition erzielen, kann der Regelsatz von 502 Euro pünktlich ausgezahlt werden. Denn dann würde zur der Basisfortschreibung die ergänzende Fortschreibung angewendet werden.

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

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