Kuriose Bürgergeld-Blamage: Sozialgericht lädt zur Geisterstunde

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Wer sich intensiv mit dem Thema Bürgergeld und Jobcenter beschäftigt, stößt immer wieder auf Kuriositäten. Einige Fälle möchten wir in diesem Artikel vorstellen.

Anschreiben an bereits Verstorbene

So werden immer wieder Bescheide an bereits verstorbene Leistungsempfänger verschickt, in denen mitgeteilt wird, dass die Betroffenen bereits verstorben sind. Denn der Behörde wurde bereits mitgeteilt, dass der Betroffene gestorben ist.

Beigefügt ist dann ein Fragebogen, den der Verstorbene ausfüllen soll. Die Behörde betitelte den Bescheid sogar noch mit dem Betreff mit “Sie sind gestorben!”

Verstorbener sollte Mitwirkungspflicht erfüllen

In einem anderen Fall forderte die Behörde einen Verstorbenen über Monate hinweg auf, endlich seiner Mitwirkungspflicht nachzukommen. Für die Angehörigen, die gerade einen lieben Menschen verloren haben, sind solche Briefe sehr belastend.

Jobcenter-Termin schon bei Aufforderung in der Vergangenheit

Auch kommt es immer wieder vor, dass Jobcenter Einladungen zu Gesprächen im Jobcenter verschicken, bei denen der Einladungstermin bereits in der Vergangenheit liegt.

Für die Betroffenen ist das ein Hohn, denn sie konnten den Termin in der Vergangenheit nicht wahrnehmen und müssen nun Sanktionen in Höhe von 10 Prozent des Regelbedarfs befürchten.

Termine, die nicht existieren

Manchmal verschicken die Jobcenter auch Einladungen zu Terminen, die gar nicht existieren. So erhielt eine Leistungsbezieherin eine Einladung für den 31. Februar. Dieser Termin existiert bekanntermaßen nicht.

Leere Anschreiben verschickt

Besonders kurios war auch ein Fall, in dem das Jobcenter ein Anschreiben verschickte, das bis auf den Briefkopf und die Anrede völlig leer war. Dies passierte einem Betroffenen nicht nur einmal, sondern gleich zweimal.

Kinder werden ins Jobcenter vorgeladen

Vor einigen Jahren kam es auch häufig vor, dass allein die minderjährigen Kinder in die Behörde eingeladen wurden. Das scheint heutzutage zum Glück der Vergangenheit anzugehören.

Sozialgericht lud zur Mitternachtsverhandlung ein

Aber auch bei den Sozialgerichten kommt es zu kuriosen Anschreiben. Hier sieht man, dass das Gericht eine Klage um Mitternacht verhandeln wollte.

In der Ladung hieß es, die Verhandlung beginne um “0.00 Uhr”. Ob das hohe Gericht dann auch im Pyjama erschien oder ob es sich nur um einen Tippfehler handelte, mag jeder für sich selbst beantworten. Kurios ist es allemal.

Für Betroffene beginnt oft ein Spießrutenlauf

So lustig und kurios solche Vorkommnisse auch sein mögen, für die Leistungsempfänger beginnt im Nachhinein oft ein schwieriges Unterfangen. Denn viele Abläufe sind automatisiert und nehmen ihren Lauf.

Dem Sachbearbeiter oder dem BA-Callcenter klar zu machen, dass die Behörde einen Fehler gemacht hat, ist oft mehr als schwierig.

Wenn alles nichts hilft, bleibt nur der Widerspruch, wenn zum Beispiel eine Sanktion für einen “versäumten” Termin beim Jobcenter verhängt wird, der in der Einladung bereits Vergangenheit war.

Ist Dir bereits etwas ähnliches passiert?

Ist Dir auch schon etwas Kurioses mit dem Jobcenter passiert? Dann schreibt uns, wir greifen den Fall gerne auf!