Durch die steigende Inflation müssen Hartz IV Beziehende jeden Tag neu berechnen, ob sie den Monat finanziell überstehen. Durch die anstehenden Weihnachtstage verschärft sich die Situation zusätzlich. Daher ist es gut zu wissen, wann die Grundsicherungsleistungen (Hartz IV, Sozialhilfe) ausgezahlt werden.
Inhaltsverzeichnis
Wann wird für Januar 2023 das Bürgergeld überwiesen?
Ab Januar 2023 (überwiesen Ende Dezember 2022) soll es ein sog. Bürgergeld geben, dass gemessen am Eckregelsatz 502 Euro monatlich betragen soll. Da die Union im Bundesrat das Bürgergeld derzeit blockiert und eine Einigung im Ausschuss gefunden werden muss, ist noch nicht sicher, ob tatsächlich eine Anpassung in dieser Höhe ansteht. Hier zunächst die Auszahlungstermine:
Wann wird Hartz IV/Bürgergeld überwiesen?
Auszahlungsmonat | Überweisungsdatum | Wochentag |
November 2022 | 28.10.2022 | Freitag |
Dezember 2022 | 29.11.2022 | Freitag |
Januar 2023 | 28.12.2022 | Montag |
Welcher Hartz IV-Betrag wird im Dezember für Januar ausgezahlt?
Wie erwähnt, blockiert derzeit die Union das Bürgergeld und drängt beispielsweise auf ein geringeres Schonvermögen und Sanktionen. Die Zeit wird knapp und niemand weiß genau, was nun mit den Regelleistungen passiert. Diese drei Szenarien sind möglich.
Es bleibt alles beim alten
Im “Worst-Case-Fall” bliebe es bei der Auszahlung Ende Dezember (für Januar 2023) beim derzeitigen Hartz IV Regelsatz von 449 Euro.
Lesen Sie auch:
– Dann werden Geschenke bei Hartz IV vom Jobcenter angerechnet
Ein Anpassung nach den bisherigen Regeln
Wenn keine Einigung erzielt wird, ist eher wahrscheinlich, dass der Regelsatz nach den derzeit gültigen Vorschriften zur Regelsatzanpassung auf 469 Euro angehoben wird. Diese Berechnung entspricht den alten Hartz-IV-Richtlinien und bildet die Lohn- und Preisentwicklung in einem Mischindex ab.
Eine Einigung konnte erzielt werden
Kann eine Einigung im Vermittlungsausschuss erzielt werden – und auch die Union betont, dass die Regelsatz-Erhöhung nicht der Streitpunkt ist – werden Ende Dezember 502 Euro (Eckregelsatz) überwiesen. Dann würde zur der Basisfortschreibung die ergänzende Fortschreibung angewendet werden.
Wenn das Jobcenter nichts überweist
Wenn das Jobcenter nicht zahlt, ist schnelle Hilfe gefragt. Oftmals sind technische Hinderungsgründe, wie eine falsche Kontonummer oder Buchungsfehler hierfür ursächlich. Wenn dann noch ein ganzes Wochenende am Monatsbeginn liegt, kann es sehr knapp werden. Diese erste Hilfe kann Abhilfe schaffen.
Wird es eine Weihnachtsbeilhilfe geben?
Bis zum Jahre 2005 gab es noch in der alten Sozialhilfe eine Weihnachtsbeihilfe. Nur kleinere Kommunen wie im oberbayrische Burghausen zahlten in den letzten Jahren von sich aus eine kleine Weihnachtsbeihilfe an Hartz IV Beziehende.
Das wurde von Jahr zu Jahr entschieden. Ob dies auch in diesem Jahr in den vereinzelten Kommunen passiert, ist ungewiss. Die absolute Mehrheit wird mal wieder auf sich allein gestellt sein. Das bedeutet im Klartext: Das SGB II sieht Weihnachtsbeihilfen nicht vor. Das wird sich auch mit dem “Bürgergeld” nicht ändern.